Beihilfe‑Leitfaden für Beamte – Leistungen, Voraussetzungen & Praxis‑Tipps 2026

Beamte, Beamtinnen, Richter, Soldaten und viele andere beihilfeberechtigte Berufsgruppen profitieren von einem besonderen Gesundheitsschutz: der Beihilfe. Sie ergänzt die Krankenversicherung und trägt einen Teil Ihrer Krankheitskosten – oft ein entscheidender Faktor bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV).

In diesem Leitfaden erfahren Sie verständlich und praxisnah, wie die Beihilfe funktioniert, welche Leistungen sie abdeckt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie häufige Kostenfallen vermeiden.

Angebot Private Krankenversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 🏢 Definition: Staatlicher Zuschuss zu Krankheitskosten, meist 50 – 80 % je nach Bundesland und Familienstand.

    💰 Abdeckung: Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Heil- und Hilfsmittel.

    🔄 Restkosten: Werden über PKV oder freiwillige GKV abgesichert.

    👨‍👩‍👧 Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können teilweise beihilfefähig sein, oft separate Absicherung nötig.

    📝 Praxis-Tipp: Beihilfequote prüfen, passende PKV-Tarife vergleichen und professionelle Beratung nutzen.

    Tipp von Krankenkassenservice24: Mit unserem Vergleichsrechner und unabhängiger Beratung können Sie Ihre Beihilfe optimal ergänzen und Beiträge langfristig stabil halten.

Was ist die Beihilfe bei Beamten?

Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu Krankheits‑, Pflege‑ und Heilkosten, den Beamte vom Dienstherrn erhalten. Sie übernimmt dabei einen festen Prozentsatz der Kosten – meist zwischen 50 % und 80 %, abhängig vom Bundesland und dem Familienstand.

Die Beihilfe ersetzt keine Krankenversicherung, sondern ergänzt sie. Für den verbleibenden Anteil schließen Beamte eine private Krankenversicherung oder – seltener – eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ab.


Wer erhält Beihilfe?

Beihilfeberechtigte

  • Beamte und Richter

  • Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand (Pensionäre/Versorgungsempfänger)

  • Witwen, Witwer und Waisen dieser Personen

  • Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst in einigen alten Bundesländern, soweit die Tarifverträge das noch vorsehen (nur bis zum Bezug von Altersrente), solange sie Dienstbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld erhalten.

Beihilfeberechtigung besteht jedoch während der Elternzeit fort, auch wenn keine Bezüge gezahlt werden. Der Beihilfeberechtigte hat Anspruch auf Beihilfe für sich und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Berücksichtigungsfähige Angehörige

  • Nicht selbst beihilfeberechtigte Ehegatten und Lebenspartner1 im Sinne des LPartG, wenn deren Einkünfte im Jahr bestimmte, länderspezifische Grenzen nicht übersteigen.

 

Beim Familienzuschlag nach den Besoldungsgesetzen berücksichtigungsfähige Kinder. Beim Familienzuschlag sind die Kinder berücksichtigungsfähig, für die dem Beihilfeberechtigten Kindergeld zusteht. Das sind:

  • eheliche Kinder

  • für ehelich erklärte Kinder

  • adoptierte Kinder

  • nichteheliche Kinder

  • in den Haushalt aufgenommene Stiefkinder

  • Pflegekinder (die als “Familienmitglied” und nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurden)

  • Enkel, die im Haushalt des Beihilfeberechtigten aufgenommen sind.

Wie hoch ist der Beihilfesatz?

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem jeweiligen Dienstherrn und persönlichen Umständen:

  • Bund: in der Regel 50 %
  • Bundesländer: meist zwischen 50 % und 80 %
  • Familienstand: Verheiratete oft höhere Quote durch Kinderzuschlag

Beispiel:

Ein Beamter in Niedersachsen hat eine Beihilfequote von 70 %. Das bedeutet, der Dienstherr übernimmt 70 % aller erstattungsfähigen Gesundheitskosten – Arzt, Medikamente oder Krankenhaus. Für die restlichen 30 % benötigt der Beamte eine entsprechende Krankenversicherung.

Kinder erhalten grundsätzlich 80%
Mit bis zu einem berücksichtigungsfähigen Kind 50%
Mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70%

Beihilfefähige & nicht beihilfefähige Leistungen

Nicht alle medizinischen Leistungen werden von der Beihilfe erstattet. Beihilfefähig sind in der Regel:

  • - Arzt‑ und Zahnarztrechnungen
  • - Medikamente und Verbandsmittel
  • - Krankenhauskosten
  • - Heil‑ und Hilfsmittel

Nicht beihilfefähig sind oft:

  • Wahlleistungen im Krankenhaus ohne medizinische Notwendigkeit
  • nicht zugelassene Medikamente
  • bestimmte Vorsorgeleistungen ohne direkten Krankheitsbezug

Wie funktioniert die Kostenabrechnung?

Bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen gilt grundsätzlich dieses Prinzip:

  1. Sie erhalten eine Arztrechnung.
  2. Sie reichen diese bei der Beihilfestelle ein.
  3. Sie erhalten den beihilfefähigen Anteil zurück.
  4. Den verbleibenden Rest übernimmt Ihre Krankenversicherung.

Beispiel:

Ein stationärer Krankenhausaufenthalt verursacht 1.000 €.

  • Beihilfe (70 %): 700 €
  • Restkosten: 300 € → durch PKV oder GKV abgedeckt

Wie bekomme ich Geld von der Beihilfe?

Beihilfe & Krankenversicherung im Vergleich

Beamte haben zwei Möglichkeiten für den verbleibenden Versicherungsanteil:

🔹 Private Krankenversicherung (PKV)

Die häufigste Wahl: In der PKV versichern Beamte den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil. Die Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Tarifwahl – nicht nach Einkommen. Durch die Beihilfe entstehen oft attraktive Beiträge.

🔹 Freiwillige GKV

In manchen Fällen bleibt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eine Option – etwa wenn bereits lange GKV‑Mitgliedschaft besteht oder eine PKV‑Aufnahme schwierig ist. Die Beiträge orientieren sich am Einkommen, nicht an den tatsächlichen Gesundheitskosten.

Beihilfe & Familienversicherung

Beihilferechte gelten in der Regel auch für Ehegatten und Kinder, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings müssen auch sie ihren Anteil der Gesundheitskosten versichert haben – meist getrennt. Dies kann über eine familienversicherte GKV oder individuelle PKV‑Tarife erfolgen.

Beispiel:

Frau Meier ist beihilfeberechtigt mit 70 % und hat zwei Kinder. Die Familienversicherung in der GKV ist für die Kinder möglich – unter bestimmten Einkommens‑ und Altersgrenzen – oder sie werden separat in der PKV versichert.

Häufige Praxisfragen & Antworten

Kann ich Beihilfe und PKV kombinieren?

Ja – und das ist für die meisten Beamten die sinnvollste Lösung, um den kompletten Krankheitskostenanteil abzudecken.

Wie schnell wird Beihilfe erstattet?

In der Regel innerhalb weniger Wochen nach Einreichung der Unterlagen – je nach Beihilfestelle.

Muss ich meine Beihilfe jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Die Beihilferechte gelten fortlaufend, solange Sie tätig bzw. im Ruhestand beihilfeberechtigt sind.

Tipps für Beamte zur Beihilfeoptimierung

🔹 Prüfen Sie Ihre Beihilfequote regelmäßig: Änderungen im Familien‑ oder Dienststatus können diese beeinflussen.

🔹 Nutzen Sie professionelle Beratung: Eine unabhängige Analyse hilft, optimale PKV‑Tarife zur Beihilfe zu finden.

🔹 Vergleichen Sie Leistungsumfang und Beitrag: Nur der günstigste Beitrag ist nicht immer die beste Wahl.

Fazit – Beihilfe verstehen und optimal nutzen

Die Beihilfe ist ein starker Baustein im Gesundheitsschutz für Beamte. Sie übernimmt einen Großteil Ihrer Gesundheitskosten und kann in Kombination mit der richtigen Krankenversicherung zu attraktiven Beiträgen und umfassendem Schutz führen. Doch nur wer die Regeln kennt und seine Optionen kennt, kann langfristig profitieren.

Bei Fragen zur Beihilfe oder zur passenden Krankenversicherung unterstützt Sie Krankenkassenservice24 mit unabhängiger Beratung und maßgeschneiderten Vergleichsrechnern, damit Sie Ihre Absicherung optimal gestalten können.