Beihilfe in Sachsen – Alle Informationen zu Antrag, Bearbeitungszeiten und Online-Services

Die Beihilfe in Sachsen unterstützt Beamte bei Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Die Anträge und Leistungen der Beihilfe sind für viele Beamte in Sachsen ein wichtiges Thema, das verschiedene Aspekte umfasst: von den Bearbeitungszeiten über die Nutzung der Beihilfe-App Sachsen bis hin zur geplanten pauschalen Beihilfe ab 2024. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beihilfe in Sachsen.

Antrag auf Beihilfe Sachsen – So stellen Sie Ihren Antrag

Um Beihilfe zu erhalten, müssen Beamte in Sachsen einen Antrag auf Gewährung von Beihilfe beim Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) einreichen. Es stehen verschiedene Antragsformulare zur Verfügung, je nach Art und Umfang der beantragten Leistungen. Ein Kurzantrag kann für geringfügige Aufwendungen genutzt werden, während für umfangreichere Kosten der Langantrag erforderlich ist.

Die Formulare für die Beihilfe Sachsen finden sich auf der Webseite des LSF: www.lsf.sachsen.de/beihilfe.

Online-Antragstellung und die Beihilfe-App Sachsen

Sachsen bietet die Möglichkeit, den Beihilfeantrag online einzureichen. Mithilfe der Beihilfe-App Sachsen können Beamte ihre Rechnungen und Belege digital einreichen. Diese App ermöglicht auch das Einsehen des Bearbeitungsstands der Beihilfeanträge und spart so Zeit und Aufwand.

Wichtige Änderungen der Beihilfe in Sachsen ab 2024

Ab 2024 tritt eine wichtige Änderung der Beihilfe in Sachsen in Kraft: Die Einführung der pauschalen Beihilfe. Diese neue Beihilfeform soll Beamten die Möglichkeit bieten, sich alternativ für eine monatliche Pauschale anstelle der bisherigen Einzelabrechnungen zu entscheiden. Die pauschale Beihilfe Sachsen ist insbesondere für Beamte gedacht, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, und soll die monatlichen Beitragskosten teilweise abdecken.

Beamte sollten sich frühzeitig über die genauen Konditionen informieren, da die pauschale Beihilfe auch die bisherigen Leistungen beeinflussen kann.

Leistungen der Beihilfe Sachsen – Von Brillen bis zur Physiotherapie

Die Beihilfe Sachsen unterstützt eine Vielzahl von Leistungen, darunter:

  • Brillen und Sehhilfen: Zuschüsse zu Brillen und anderen Sehhilfen sind möglich, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
  • Physiotherapie und Psychotherapie: Behandlungen müssen ärztlich verordnet sein. Die Kostenübernahme richtet sich nach festgelegten Sätzen.
  • Zahnersatz: Auch für Zahnersatz, wie Kronen und Brücken, werden Leistungen gewährt.
  • Geburtspauschale: Sachsen bietet eine Geburtspauschale für Beamte und deren Angehörige, um die Kosten rund um die Geburt zu decken.
  • Reha und Kuren: Bei medizinischer Notwendigkeit können Beamte eine Beihilfe für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen beantragen.

Kontakt und weitere Informationen zur Beihilfe Sachsen

Das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen (LSF) ist die zentrale Anlaufstelle für Beihilfeanträge und steht für alle Fragen zur Verfügung. Die Telefonnummer und der Kontakt zur Beihilfe Sachsen sind auf der Webseite des LSF zu finden. Hier können auch Antragsformulare und Merkblätter heruntergeladen werden.

Tipps für den Beihilfeantrag Sachsen

  1. Vollständige Antragsstellung: Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Fehlende Belege können die Bearbeitungszeit verlängern.
  2. Digitale Einreichung bevorzugen: Nutzen Sie die Beihilfe-App Sachsen, um Rechnungen und Belege digital einzureichen und den Bearbeitungsstand zu verfolgen.
  3. Fristen einhalten: Achten Sie darauf, Anträge rechtzeitig einzureichen, um alle Ansprüche geltend machen zu können.
  4. Änderungen 2024 berücksichtigen: Ab 2024 wird die pauschale Beihilfe eingeführt. Informieren Sie sich über die Neuerungen, um die für Sie beste Option zu wählen.