Beihilfe in Schleswig-Holstein – Leitfaden zu Anträgen, Leistungen und Bearbeitungsstand
In Schleswig-Holstein unterstützt die Beihilfe Beamte, Pensionäre und andere Berechtigte bei Krankheits- und Pflegekosten. Durch verschiedene Antragsformulare und die Möglichkeit, Anträge online einzureichen, erleichtert Schleswig-Holstein die Beantragung und Bearbeitung von Beihilfeleistungen.
Antragstellung für Beihilfe in Schleswig-Holstein
Standardantrag und Kurzantrag: Schleswig-Holstein bietet sowohl einen Standardantrag als auch einen Kurzantrag für kleinere Rechnungen. Der Kurzantrag beschleunigt die Bearbeitung bei geringeren Beträgen, etwa für Rezepte und kleinere medizinische Kosten.
Spezialformulare: Für bestimmte Kosten, z.B. Psychotherapie, Pflegegeld oder Zahnersatz, gibt es spezifische Formulare. Diese können über das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein (DLZP) bezogen oder auf deren Webseite heruntergeladen werden.
Online-Beantragung und Beihilfe-App: Über die „Meine Arztrechnung“ App sowie das Online-Portal des DLZP können Rechnungen digital eingereicht und der Bearbeitungsstand verfolgt werden. Diese digitalen Dienste bieten einen schnellen Zugang und ermöglichen das einfache Hochladen von Dokumenten.
Beihilfeleistungen – Abgedeckte Bereiche und Pauschalen
Die Beihilfe in Schleswig-Holstein deckt eine Vielzahl an Gesundheitsleistungen ab:
- Brillen und Sehhilfen: Zuschüsse für Brillen und Sehhilfen sind möglich, müssen jedoch ärztlich verordnet sein.
- Physiotherapie und Heilmittel: Kosten für Physiotherapie sowie andere Heilmittel werden nach festgelegten Sätzen erstattet. Die aktuellen Sätze finden Sie in der Preisliste 2023 auf der Webseite des DLZP.
- Zahnersatz und Zahnbehandlungen: Es werden Teile der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen übernommen.
- Psychotherapie und Heilpraktikerleistungen: Kosten für Psychotherapie sind erstattungsfähig, auch für Heilpraktikerleistungen, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
- Hörgeräte und andere Hilfsmittel: Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte sind möglich, müssen jedoch im Vorfeld beantragt und genehmigt werden.
- Kuren und Mutter-Kind-Kuren: Beihilfe für Kuren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, besonders für Reha- und Mutter-Kind-Kuren.
- E-Rezept: Ab 2024 können E-Rezepte eingereicht werden, was die Bearbeitung und Erstattung von Arzneimittelkosten vereinfacht.
Pauschale Beihilfe ab 2024
Schleswig-Holstein führt die Option der pauschalen Beihilfe ein, um Beamten, die sich freiwillig gesetzlich versichern, eine Alternative zu bieten. Dabei wird ein pauschaler Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt, anstelle der herkömmlichen Beihilfeabrechnung.
Bearbeitungsstand und Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeiten für Anträge variieren je nach Antragsaufkommen. Der aktuelle Bearbeitungsstand der Beihilfe in Schleswig-Holstein kann über die Beihilfe-App oder das Online-Portal des DLZP eingesehen werden. Bei längeren Wartezeiten empfiehlt es sich, den Bearbeitungsstatus online zu überprüfen, bevor Kontakt aufgenommen wird.
Selbstbehalt und Kostendämpfungspauschale
In Schleswig-Holstein fällt für viele Beihilfeberechtigte eine Kostendämpfungspauschale an, die je nach Besoldungsgruppe variiert und eine Art Selbstbehalt darstellt. Dies bedeutet, dass eine bestimmte Summe selbst zu tragen ist, bevor Beihilfeleistungen greifen. Es gibt auch eine Belastungsgrenze, um hohe Eigenkosten zu begrenzen und finanzielle Belastungen zu minimieren.
Kontakt und Zuständigkeiten
Das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) in Schleswig-Holstein ist für die Abwicklung der Beihilfe verantwortlich. Hier sind die wichtigsten Kontaktmöglichkeiten:
- Telefonischer Kontakt: Die Telefonnummer des DLZP ist auf der Webseite zu finden und kann bei Fragen zum Antrag oder zur Bearbeitung genutzt werden.
- Postadresse: Für Anträge, die postalisch eingereicht werden, kann die Adresse des DLZP genutzt werden.
- Online-Kontakt und App: Über die Webseite des DLZP sowie die App können Kontaktanfragen schnell und direkt gestellt werden.
Beihilfe für Pensionäre und Beamte in Elternzeit
Pensionierte Beamte haben ebenfalls Anspruch auf Beihilfe in Schleswig-Holstein. Die Regelungen sind grundsätzlich gleich, jedoch gibt es für bestimmte Altersgruppen angepasste Leistungspakete, etwa bei Pflegebedürftigkeit. Auch für Beamte in Elternzeit sind Beihilfeleistungen möglich, besonders für gesundheitliche Vorsorge und Versorgung von Kindern.