Heilfürsorge für Beamte 2026 – Leitfaden zu Leistungen, Anspruch und Praxis

Für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, wie Polizei, Feuerwehr oder Justizvollzug, gibt es eine besondere Form der Gesundheitsversorgung: die Heilfürsorge. Anders als bei der Beihilfe müssen berechtigte Beamte keine eigene Krankenversicherung abschließen – der Dienstherr übernimmt die Krankheitskosten direkt. Dies macht die Heilfürsorge zu einer attraktiven Absicherung, die jedoch einige Besonderheiten mit sich bringt.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Leistungen abgedeckt werden, welche Unterschiede zur Beihilfe bestehen und worauf Beamte achten sollten.

Angebot Private Krankenversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 🩺 Was ist Heilfürsorge?

    Heilfürsorge ist eine besondere Form der Gesundheitsversorgung für bestimmte Beamte (z. B. Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug), bei der der Dienstherr die gesamten Krankheitskosten übernimmt.

    📋 Wer ist berechtigt?

    Berechtigt sind Beamte im öffentlichen Sicherheitsdienst, oft bei Bereitschaftsdienst, sowie Beamte in speziellen Verwendungen – je nach Landes‑ oder Bundesregelung.

    💡 Unterschied zur Beihilfe:

    Bei der Heilfürsorge gibt es keinen eigenen Versicherungsvertrag, weil der Dienstherr selbst die Kosten trägt. Anders als bei der Beihilfe braucht es keine zusätzliche Krankenversicherung für Heilfürsorge‑Berechtigte.

    📍 Leistungsumfang:

    Die Heilfürsorge deckt in der Regel ambulante und stationäre Leistungen – ähnlich wie eine Krankenversicherung –, jedoch mit dienstrechtlichen Besonderheiten je nach Bundesland.

    🧠 Wichtig für Beamtenanwärter:

    Bereits im Vorbereitungsdienst oder während der Probezeit prüfen, ob Heilfürsorge greift, da dies bei der späteren Wahl der PKV/GKV eine Rolle spielt.

Was ist Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge ist ein dienstrechtlicher Anspruch auf Gesundheitsversorgung, bei dem der Dienstherr alle Kosten für medizinische Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalte übernimmt. Sie gilt für Beamte bestimmter Laufbahnen und Funktionen, meist im Sicherheits- und Schutzbereich.

Beispiel:

Herr Weber ist Beamter bei der Polizei. Seine Heilfürsorge deckt sämtliche ambulante Arztbesuche, Medikamente sowie stationäre Krankenhausaufenthalte ab. Er benötigt keine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für diese Leistungen.

Wer ist berechtigt?

Heilfürsorge gilt in Deutschland nicht für alle Beamten. Typische Berufsgruppen sind:

  • Polizeivollzugsbeamte
  • Feuerwehrbeamte im aktiven Dienst
  • Justizvollzugsbeamte
  • Spezielle Landesbeamte mit Sicherheitsaufgaben

Die genaue Regelung hängt vom Bundesland oder Bundesdienst ab. Manche Beamte erhalten nur teilweise Heilfürsorge, z. B. nur während der aktiven Dienstzeit.

Leistungsumfang der Heilfürsorge

Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel:

  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Stationäre Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente und Heilmittel
  • Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen

Praxisbeispiel:

Frau Meier, Feuerwehrbeamtin, muss sich einem geplanten chirurgischen Eingriff unterziehen. Die Heilfürsorge erstattet alle Krankenhauskosten, einschließlich OP, Medikamente und Arztleistungen. Zusatzversicherungen sind für diese Fälle nicht notwendig.

Nicht abgedeckt können sein:

  • Wahlleistungen im Krankenhaus (z. B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung)
  • Leistungen außerhalb des Pflichtbereichs
  • Behandlungskosten für Familienangehörige (diese müssen separat abgesichert werden)

Unterschiede zwischen Bundesländern

Die Regelungen zur freien Heilfürsorge können je nach Bundesland variieren. Beispielsweise haben Polizeibeamte in Berlin Anspruch auf Beihilfe, während ihre Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern bis zur Pension Heilfürsorge genießen. Feuerwehrbeamte in Baden-Württemberg, Bremen und Hessen erhalten freie Heilfürsorge, während in anderen Bundesländern nur Beihilfen gewährt werden​.

Große Anwartschaft Polizei; Kleine Anwartschaft Polizei; Anwartschaft Polizei;

Unterschied zur Beihilfe

Im Gegensatz zur Beihilfe:

  • Bei der Beihilfe zahlt der Dienstherr nur einen Teil der Kosten (50–80 %), der Rest muss über PKV oder GKV abgesichert werden.
  • Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr nahezu alle Kosten, sodass meist keine zusätzliche Krankenversicherung erforderlich ist.

Beispiel:

Herr Schmidt ist Polizeibeamter mit Heilfürsorge. Alle Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte werden direkt übernommen. Hätte er stattdessen Beihilfe, müsste er die verbleibenden 30 % oder 50 % selbst absichern.

Hinweise für Beamtenanwärter

  1. Prüfen Sie bereits im Vorbereitungsdienst, ob Heilfürsorge greift.
  2. Beachten Sie Unterschiede zwischen aktivem Dienst und Ruhestand: In vielen Fällen endet die Heilfürsorge nach dem aktiven Dienst, und eine ergänzende Absicherung (z. B. PKV mit Beihilfeanspruch) wird nötig.
  3. Achten Sie auf bundeslandspezifische Regelungen, da die Heilfürsorge in NRW, Bayern oder Berlin unterschiedlich ausgestaltet ist.

Tipps zur optimalen Nutzung der Heilfürsorge

  1. Klärung der Anspruchsberechtigung: Prüfen Sie schriftlich, ob und in welchem Umfang Heilfürsorge für Sie gilt.
  2. Leistungsvergleiche: Auch wenn Heilfürsorge den Grundschutz abdeckt, kann eine Zusatzversicherung für Wahlleistungen sinnvoll sein.
  3. Dokumentation und Abrechnung: Bewahren Sie Rechnungen auf und reichen Sie diese korrekt ein, um eine schnelle Kostenerstattung zu gewährleisten.
  4. Planung für Ruhestand: Informieren Sie sich frühzeitig, welche Versicherung nach dem aktiven Dienst notwendig wird.

Praxisbeispiele

Beamter Funktion Versicherung Besonderheit
Herr Weber Polizei Heilfürsorge Alle ambulanten und stationären Kosten abgedeckt
Frau Meier Feuerwehr Heilfürsorge + Zusatzversicherung Einzelzimmer im Krankenhaus separat abgesichert
Herr Schmidt Justizvollzug Heilfürsorge Keine zusätzliche PKV nötig während aktiver Dienstzeit

Fazit Heilfürsorge

Die Heilfürsorge ist eine starke und direkte Absicherung für bestimmte Beamte, insbesondere im Sicherheitsbereich. Sie übernimmt den größten Teil der Krankheitskosten, sodass eine zusätzliche Krankenversicherung oft nur für spezielle Leistungen oder nach Dienstende nötig ist. Wer die Anspruchsregeln kennt und die Leistungsdetails prüft, kann langfristig optimal abgesichert sein.

💡 Tipp von Krankenkassenservice24: Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner und die unabhängige Beratung, um Heilfürsorge optimal zu nutzen und bei Bedarf ergänzende Absicherungen zu planen.