Private Krankenversicherung für Selbstständige

So wechseln Sie 2024 in die private Krankenversicherung.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hast du die Möglichkeit, dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern oder in die private Krankenversicherung für Selbstständige (PKV) zu wechseln.

Als Privatpatient profitierst du von einer erstklassigen medizinischen Versorgung, die dir hilft, schneller wieder gesund zu werden. Die private Krankenversicherung ersetzt deine gesetzliche Krankenversicherung und garantiert dir mindestens die gleichen Leistungen, ergänzt durch verschiedene Mehrleistungen.

Ein wertvoller Vorteil der PKV ist das Potenzial für finanzielle Einsparungen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden unabhängig von deinem Einkommen berechnet. Dies kann bedeuten, dass du monatlich zwischen 200 und 300 Euro sparst, während du gleichzeitig von besseren Leistungen profitierst. Zum Vergleich kannst du am besten unseren kostenlosen Vergleichsrechner private Krankenversicherung nutzen.

Private Krankenversicherung Selbstständige

Das Wichtigste auf einen Blick: 

  • Selbstständige tragen die vollen Kosten: Anders als Angestellte erhalten Selbstständige keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
  • Kostenvergleich lohnt sich: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt der Höchstbeitrag 2024 bei 1.040 Euro monatlich. Eine private Krankenversicherung (PKV) kann deutlich günstiger sein. Beispiel: Ein 35-jähriger Selbstständiger zahlt für einen umfassenden PKV-Tarif inklusive Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung etwa 500 Euro im Monat.
  • Wechsel von PKV zur GKV: Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit oder Arbeitslosigkeit vor dem 55. Lebensjahr. Daher sollte diese Entscheidung sorgfältig überdacht werden. Eine neutrale Beratung kann hierbei hilfreich sein.
  • Leistungsumfang und Vorteile: Höhere Leistungen bei der PKV: Die PKV bietet oft bessere Leistungen als die GKV, wie vollständige Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und alternative Heilmethoden.
  • Besondere Merkmale der PKV: Altersrückstellungen und Beitragsrückerstattung: Altersrückstellungen helfen, die Beiträge im Alter stabil zu halten. Zudem können Versicherte bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung erhalten, je nach Versicherer sogar mehrere Monatsbeiträge.
  • Beiträge im Alter: Beitragshöchstgrenzen: Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind PKV-Beiträge im Alter nicht unbezahlbar. Für den Basistarif beträgt der Höchstbeitrag 2024 etwa 890 Euro, für den Standardtarif ca. 400 Euro. Bei der Wahl der PKV sollte die langfristige Beitragsentwicklung berücksichtigt werden.

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Private Krankenversicherung für Selbstständige: Wer kann eine PKV abschließen?

  • Berechtigte Personen: In Deutschland ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) nicht für jeden möglich. Berechtigt sind Arbeitnehmer mit einem bestimmten Einkommen, Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Besonders für Freiberufler und Selbstständige gibt es spezifische Fristen und Regelungen. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Fragen zu beantworten.

  • Sofortige PKV-Möglichkeit für Selbstständige: Selbstständige haben die Option, sich ab Beginn ihrer Tätigkeit privat zu versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben. Diese Möglichkeit gilt für Kleingewerbetreibende, Einzelkaufleute (e.k.), Gesellschafter von Offenen Handelsgesellschaften (OHG), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Komplementäre von Kommanditgesellschaften (KG). Ein Wechsel von der GKV zur PKV ist für Selbstständige jederzeit möglich.

  • private krankenversicherung Freiberufler: PKV-Wechsel mit Einschränkungen: Freiberufler haben die Möglichkeit, direkt von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Für freiberufliche Künstler, die über die Künstlersozialkasse in der GKV versichert sind, ist ein Wechsel nur möglich, wenn sie ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichen. Dieses Einkommen muss mindestens der Jahresarbeitsentgeltgrenze entsprechen, die auch für Arbeitnehmer gilt.

  • Arbeitnehmer: Einkommensabhängiger Wechsel in die PKV: Arbeitnehmer sind in der Regel in der GKV pflichtversichert. Ein Wechsel in die PKV ist erst möglich, wenn das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt und erhöht sich regelmäßig.

Ja, als Selbstständiger können Sie sich in Deutschland privat krankenversichern (PKV), sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Anders als Arbeitnehmer sind Sie nicht an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gebunden, da für Selbstständige keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Sie haben somit die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV.

Voraussetzungen für die private Krankenversicherung:

  • Sie müssen über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, das Ihnen die Zahlung der Beiträge ermöglicht.
  • Es gibt keine Einkommensgrenze für Selbstständige, wie sie bei Angestellten in der GKV gilt (Versicherungspflichtgrenze).

Wechsel als Selbstständiger oder Freiberufler

Von der gesetzlichen- in die Private Krankenversicherung

Zu Beginn einer selbstständigen- oder einer freiberuflichen Tätigkeit sind Sie ggf. freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sie können sich gleich zu Beginn Ihrer Tätigkeit private krankenversichern oder alternativ zum Ablauf des übernächsten Monats.

Selbstständige und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzung von der gesetzlichen (GKV)  in die private Krankenversicherung (PKV)  wechseln. Hier gilt, anders als bei Arbeitnehmern, keine Einkommensgrenze.

Als Selbstständiger ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich, aber er unterliegt strengen Voraussetzungen. Da Selbstständige in der Regel nicht versicherungspflichtig sind, kann der Wechsel in die GKV anspruchsvoll sein. Hier sind die wichtigsten Optionen, wie Sie als Selbstständiger aus der PKV herauskommen können:


1. Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit (Angestelltenverhältnis):

Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und Ihr Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: 66.600 Euro brutto/Jahr), werden Sie automatisch versicherungspflichtig in der GKV.

  • In diesem Fall können Sie in die GKV zurückkehren.
  • Beachten Sie, dass dies oft mit einer grundlegenden beruflichen Veränderung verbunden ist.

2. Reduktion Ihrer Selbstständigkeit (Nebenberufliche Selbstständigkeit):

Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit reduzieren und überwiegend angestellt tätig sind, können Sie sich über das Angestelltenverhältnis in der GKV versichern. Voraussetzung ist, dass die selbstständige Tätigkeit als nebenberuflich gilt (Hauptverdienst aus der Anstellung).


3. Rückkehr durch Arbeitslosigkeit:

Sollten Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und arbeitslos werden, können Sie in die GKV zurückkehren.

  • Voraussetzung: Sie müssen Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen.
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV) führt nicht automatisch zur GKV-Mitgliedschaft; Sie bleiben in der PKV, und das Jobcenter zahlt die Beiträge anteilig.

4. Alter unter 55 Jahren:

Ein Wechsel in die GKV ist in der Regel nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich. Nach dieser Grenze wird es äußerst schwierig, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.


5. Familienversicherung über den Ehepartner:

Wenn Ihr Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 485 Euro monatlich) liegt, könnten Sie über einen gesetzlich versicherten Ehepartner in die Familienversicherung aufgenommen werden. Dazu müssten Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nahezu aufgeben.

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Ab wann privat krankenversichern? Voraussetzungen für Selbstständige

Um in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Selbstständige drei Voraussetzungen erfüllen.

  • Selbständig oder Freiberuflich.

  • Vom Grundsatz her gesund.

  • Positive Schufa.

Unterschiede gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung für Selbstständige auf einem Blick

Selbstständige in Deutschland stehen vor einer wichtigen Entscheidung, wenn es um ihre Krankenversicherung geht: gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV)? Beide Systeme bieten Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden sollten. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Unterschiede, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.

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Merkmale Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Grundprinzip Solidarprinzip: Ziel ist eine gute Gesundheitsversorgung für alle Versicherten, unabhängig von deren finanzieller Leistungsfähigkeit. Äquivalenzprinzip: Bietet die beste medizinische Versorgung für diejenigen, die es sich leisten können und bereit sind, mehr zu zahlen.
Beitragshöhe Beiträge richten sich nach dem Einkommen oder Gewinn. Es gibt festgelegte Ober- und Untergrenzen. Beiträge basieren auf individuellen Faktoren wie Gesundheit, Alter und vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich Selbstbehalten.
Entwicklung der Beiträge Beitragssteigerungen sind möglich, abhängig von der allgemeinen Kostenentwicklung im Gesundheitssystem. Regelmäßige jährliche Beitragssteigerungen von etwa 2-3 % sind zu erwarten und sollten einkalkuliert werden.
Leistungsumfang Die Leistungen sind für alle Versicherten gleich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Leistungen im Laufe der Zeit gekürzt werden. Der Leistungsumfang kann individuell gewählt werden. Eine nachträgliche Kürzung von Leistungen ist vertraglich nicht erlaubt.
Versicherung der Familienmitglieder Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind in der Regel kostenfrei mitversichert. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag, wodurch sich die Gesamtkosten erhöhen.

1. Beitragsberechnung: Einkommensabhängig oder individuell?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Für Selbstständige bedeutet das, dass sie bei hohem Einkommen auch höhere Beiträge zahlen. Es gibt jedoch eine Beitragsbemessungsgrenze, die den Höchstbeitrag deckelt. Zudem müssen Selbstständige den Arbeitgeberanteil, den Angestellte erhalten, selbst übernehmen.

Private Krankenversicherung (PKV):

Die PKV berechnet die Beiträge individuell, basierend auf Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen. Für junge, gesunde Selbstständige kann die PKV deutlich günstiger sein als die GKV. Allerdings steigen die Beiträge im Alter, weshalb frühzeitige Vorsorge durch Altersrückstellungen wichtig ist.

2. Leistungsumfang: Standardisiert oder flexibel?

GKV:

Die Leistungen der GKV sind gesetzlich geregelt und umfassen eine Grundversorgung, die für die meisten Standardfälle ausreicht. Zusätzliche Leistungen, wie Heilpraktikerbehandlungen oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, müssen oft privat bezahlt werden.

PKV:

In der PKV können Selbstständige ihren Versicherungsschutz individuell anpassen. Ob Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus oder zusätzliche Vorsorge – die Flexibilität ist ein großer Vorteil. Allerdings sollte bedacht werden, dass umfangreiche Leistungen zu höheren Beiträgen führen.

3. Familienmitversicherung: Vorteil der GKV

In der GKV können Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert werden. In der PKV hingegen benötigt jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung, was die Kosten für größere Familien erhöhen kann.

4. Wartezeiten und Arztwahl

GKV:

Gesetzlich Versicherte müssen häufig mit längeren Wartezeiten bei Fachärzten rechnen. Die Arztwahl ist auf Kassenärzte beschränkt.

PKV:

Privatversicherte genießen in der Regel kürzere Wartezeiten und eine größere Auswahl an Ärzten, da viele Fachärzte Privatpatienten bevorzugen.

5. Wechsel und Flexibilität

GKV:

Ein Wechsel in die PKV ist für Selbstständige möglich, allerdings oft nur bis zu einem bestimmten Alter oder Gesundheitszustand. Der Rückweg von der PKV in die GKV ist für Selbstständige jedoch schwierig.

PKV:

Einmal abgeschlossen, bleibt die PKV meist die lebenslange Wahl. Tarifwechsel innerhalb der PKV sind zwar möglich, können jedoch mit Kosten verbunden sein.

6. Langfristige Kosten und Planung

Während die GKV durch das einkommensabhängige Modell stabil bleibt, können die Beiträge in der PKV im Alter stark ansteigen. Es ist daher wichtig, die finanzielle Entwicklung langfristig zu planen.

Die Wahl zwischen GKV und PKV hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Für junge, gesunde Selbstständige mit hohem Einkommen kann die PKV attraktive Vorteile bieten. Familien und Selbstständige mit schwankendem Einkommen profitieren häufig von der Stabilität der GKV. Ein ausführlicher Vergleich und eine persönliche Beratung helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Tipp: Nutzen Sie einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich, um die besten Tarife und Leistungen für Ihre Bedürfnisse zu finden!


Privaten Krankenversicherung für Selbstständige Vorteile und Nachteile Übersicht

Die Vorteile und Nachteile einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige, siehst du in dieser Übersicht gegenüber gestellt.

Private Krankenversicherung Selbstständige

  • Familienangehörige können ggf. gegen Beitrag mitversichert werden

  • Unabhängige Beitragsermittlung

  • Keine Nachzahlungen von Beiträgen

  • Hervorragende medizinische Versorgung

  • Garantierte Leistungen lebenslang

  • Priorisierte und zeitnahe Terminvergabe bei Ärzten

  • Einzelzimmer zur Vorbeugung von Infizierungen

  • Zuzahlungsfrei im Krankenhaus

  • Spezialistenbehandlung ohne Aufpreis

  • Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten, Heilmittel, Zahnersatz

  • Klinik kann frei ausgewählt werden

  • Cashback von bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit

Freiwillige Krankenversicherung Selbstständige

  • Familienmitglieder sind ggf. kostenlos mitversichert

  • Abhängige Beitragsermittlung vom Einkommen

  • Nachzahlung von vorläufigen Beiträgen und Zinsen (Nachzahlung)

  • Standard Abfertigung/Behandlung beim Arzt

  • Leistungen sind nicht garantiert und können von der Krankasse nicht bewilligt werden

  • Lange Terminvergabe bei Ärzten 4-8 Wochen

  • Mehrbettzimmer mit Ansteckungs- und Infektionsrisiko

  • Krankenhauszuzahlungen von 10 € pro Tag für 28 Tage

  • Behandlung auch durch Anfänger nach dem Studium

  • Beteiligung an Medikamenten, Heilmittel, Zahnersatz

  • Klinikbindung, keine freie Auswahl

  • Kein Cashback bei Leistungsfreiheit, nur Einzahlung ohne Cashback


Nachzahlungen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige


Kosten einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Ob die private Krankenversicherung (PKV) eine sinnvolle Wahl ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen ab. Die PKV bietet in der Regel zahlreiche Vorteile, darunter bessere Leistungen wie kürzere Wartezeiten, freie Arztwahl und komfortablere Krankenhausaufenthalte. Für junge, gesunde Selbstständige können die Beiträge oft günstiger ausfallen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dennoch sollte bedacht werden, dass die Beiträge im Alter steigen können. Außerdem können Vorerkrankungen die Kosten spürbar erhöhen, was für Selbstständige, die ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen, eine wichtige Überlegung darstellt. Bekannte Anbieter sind z.B. die Hanse Merkur Krankenversicherung, Allianz Krankenversicherung, ARAG Krankenversicherung etc.

Beispiel 1 Kosten Private Krankenversicherung für Selbstständige bis 500 € Selbstbeteiligung

Dieses Berechnungsbeispiel bezieht sich auf einen Selbstständigen mit Eintrittsalter 28, gesund und bis 500 € Selbstbeteiligung.

Kosten private Krankenversicherung Selbstständige II

Beispiel 2 Kosten private Krankenversicherung für Selbstständige 0 € Selbstbeteiligung

Dieses Berechnungsbeispiel bezieht sich auf einen Selbstständigen mit Eintrittsalter 28, gesund und 0 € Selbstbeteiligung.

Kosten private Krankenversicherung Selbstständige

Der in der Berechnung dargestellte Arbeitgeber-Anteil entfällt für Selbstständige. Sodas im ersten Beispiel der Beitrag 604,80 € (Spalte 1) beträgt. Im zweiten Beispiel beträgt der Beitrag 632,69 € (Spalte 1).

Die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung für Selbstständige hängt davon ab, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind.

 

1. Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand oder Alter.

  • Beitragssatz: 14,6 % (allgemein) + kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,9 % in 2024).
  • Einkommensbemessungsgrenze: Maximal wird ein Einkommen von 5.075 Euro monatlich (2025) berücksichtigt.
  • Höchstbeitrag 2025: 1.119,04 Euro (inkl. Pflegeversicherung ca. 1.400 Euro, je nach Familienstand).
  • Mindestbeitrag (2024): Für ein fiktives Mindesteinkommen von 1.131 Euro gilt ein Beitrag von etwa 200 bis 220 Euro monatlich (zuzüglich Pflegeversicherung).

Selbstständige mit geringem Einkommen können ggf. einen ermäßigten Beitrag zahlen (z. B. über den Gleitzonen-Beitragssatz).

 

2. Beitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV):

Der Beitrag wird individuell kalkuliert und hängt ab von:

  • Alter bei Vertragsabschluss.
  • Gesundheitszustand.
  • Gewählten Leistungen.

Beispiele für PKV-Beiträge (monatlich):

  • Jüngere Selbstständige (z. B. 35 Jahre): Ab ca. 300–600 Euro für einen leistungsstarken Tarif (inkl. Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung).
  • Ältere Selbstständige: Beiträge können je nach Eintrittsalter höher sein, aber durch Altersrückstellungen werden die Beiträge stabilisiert.

Hier ist eine Tabelle, die beispielhaft die ungefähren Kosten für die private Krankenversicherung (PKV) bei verschiedenen Einkommenshöhen (3.000 €, 4.000 €, 5.000 € monatlich) darstellt. Die Kosten können je nach Alter, Gesundheitszustand und gewählten Tarifen variieren, aber ich gebe eine allgemeine Schätzung basierend auf typischen Tarifen für Selbstständige:

Einkommen (monatlich) Beitrag PKV (ca.) Pflegepflichtversicherung (ca.) Gesamtkosten (PKV + Pflege)
3.000 € 350 – 500 € 50 – 100 € 400 – 600 €
4.000 € 450 – 650 € 60 – 120 € 510 – 770 €
5.000 € 550 – 800 € 70 – 150 € 620 – 950 €

Erklärung der Werte:

  • Beitrag PKV: Dies ist der monatliche Beitrag für die private Krankenversicherung. Die Spanne basiert auf den ungefähren Kosten für Selbstständige, die entweder einen Standardtarif oder einen höheren Tarif mit erweiterten Leistungen wählen.
  • Pflegepflichtversicherung: Die private Pflegepflichtversicherung ist für Selbstständige gesetzlich vorgeschrieben und wird zusätzlich zur PKV gezahlt. Die Kosten können je nach Alter und Tarif variieren.
  • Gesamtkosten: Die Gesamtkosten setzen sich aus dem PKV-Beitrag und der Pflegeversicherung zusammen.

Diese Werte sind Durchschnittswerte und können je nach Versicherer, Tarif und individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand abweichen. Ein individueller Tarifvergleich mit einem Versicherungsberater ist daher zu empfehlen, um die genaueren Kosten zu ermitteln.

Hier ist eine Tabelle mit den ungefähren Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei den gleichen Einkommenshöhen (3.000 €, 4.000 €, 5.000 € monatlich). Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen und beinhalten sowohl den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,9 % im Jahr 2024).

Einkommen (monatlich) Gesetzlicher Beitrag (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag 1,9 %) Pflegeversicherung (ca. 3,05 % + Zuschlag für Kinderlose) Gesamtkosten (GKV + Pflege)
3.000 € 536,40 € 91,50 € 627,90 €
4.000 € 715,20 € 122,00 € 837,20 €
5.000 € 894,00 € 152,50 € 1.046,50 €

Erklärung der Werte:

  • Gesetzlicher Beitrag:
    Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich nach dem Bruttoeinkommen. Der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt 14,6 % und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse im Durchschnitt 1,9 %. Dieser Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren.

    • Beispiel: Bei einem Einkommen von 3.000 €: 14,6 % von 3.000 € = 438 € + 1,9 % Zusatzbeitrag = 98,40 € → Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung: 536,40 €
  • Pflegeversicherung:
    Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt bei 3,05 % des Einkommens. Kinderlose müssen einen Zuschlag von 0,35 % zahlen.

    • Beispiel: Bei einem Einkommen von 3.000 € und einem Zuschlag für Kinderlose: 3.000 € x 3,05 % = 91,50 € (ohne Zuschlag) oder 3.000 € x 3,40 % = 102,00 € (mit Zuschlag).
  • Gesamtkosten:
    Die Gesamtkosten beinhalten sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung. Bei Kindernlosen wird der Zuschlag für die Pflegeversicherung mit einbezogen.

Zusätzliche Hinweise:

  • GKV-Beitragssatz: Der Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt 14,6 % (Arbeitnehmeranteil + Arbeitgeberanteil). Als Selbstständiger müssen Sie den vollen Beitrag (14,6 %) selbst tragen.
  • Pflegeversicherungsbeitrag: Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt bei 3,05 % des Einkommens. Kinderlose zahlen einen Zusatzbeitrag von 0,35 %.
  • Mindestbeitrag: Für Selbstständige, die ein Einkommen unterhalb der Mindestbemessungsgrenze haben (2024: 1.131,67 €), wird ein Mindestbeitrag berechnet. Dieser liegt aktuell bei ca. 220 – 250 € monatlich (je nach Krankenkasse).

Beitragsrückerstattung in der PKV für Selbstständige: Attraktive Sparmöglichkeiten

Für Selbstständige bietet die private Krankenversicherung (PKV) nicht nur maßgeschneiderte Leistungen, sondern auch attraktive finanzielle Vorteile – eine davon ist die Beitragsrückerstattung. Dieses Bonusmodell belohnt Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch nehmen, und ermöglicht so erhebliche Einsparungen.

Vorteile für Selbstständige

  • Zusätzliche Einsparungen:

Selbstständige tragen die Kosten ihrer Krankenversicherung allein. Die Beitragsrückerstattung hilft, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

  • Belohnung für Gesundheitsbewusstsein:

Wer gesund bleibt und keine medizinischen Leistungen benötigt, profitiert von der Rückerstattung – ein Anreiz, aktiv in die eigene Gesundheit zu investieren.

  • Steuerliche Vorteile:

Die erstatteten Beiträge können in vielen Fällen steuerfrei bleiben. Gleichzeitig bleiben die gezahlten PKV-Beiträge steuerlich absetzbar, was zusätzlichen Spielraum bietet.

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Beitragsrückerstattung private Krankenversicherung

Worauf sollten Selbstständige achten?

  • Tarifbedingungen prüfen: Nicht alle PKV-Tarife bieten eine Beitragsrückerstattung. Vergleichen Sie die Konditionen vor Vertragsabschluss sorgfältig.
  • Vorausschauend planen: Überlegen Sie, ob Sie in einem Jahr tatsächlich auf Leistungen verzichten können, um die Rückerstattung zu sichern.
  • Langfristiger Nutzen: Nutzen Sie die Ersparnisse aus der Rückerstattung, um für höhere Beiträge im Alter oder unerwartete Gesundheitskosten vorzusorgen.

Lohnt sich die Beitragsrückerstattung für Selbstständige?

Für gesundheitsbewusste Selbstständige, die nur selten medizinische Leistungen benötigen, ist die Beitragsrückerstattung eine lohnende Option. Sie senkt effektiv die Kosten der privaten Krankenversicherung und belohnt einen sparsamen Umgang mit Versicherungsleistungen. Ein Vergleich der PKV-Anbieter und eine individuelle Beratung helfen, den optimalen Tarif mit passenden Rückerstattungsmöglichkeiten zu finden.

Tipp: Nutzen Sie unsere Expertenberatung, um die beste PKV-Lösung für Ihre Bedürfnisse als Selbstständiger zu entdecken – inklusive attraktiver Beitragsrückerstattungen!

Leistungen Private Krankenversicherung für Selbstständige

Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind sehr vielfältig und sich je nach Tarif und Krankenversicherung unterschiedlich. In dieser Übersicht bekommst du die wichtigsten Leistungen kurz erklärt.

Essentielle Leistungen einer private Krankenversicherung

  1. Viele Ärzte rechnen in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) ab. Für die meisten Patienten und Behandlungen reicht es aus, wenn die Krankenversicherung den Regelhöchstsatz (2,3-fache der GOÄ/GOZ) oder den Höchstsatz (3,5-fache) erstattet. Andere Tarife, die weniger als den Regelsatz erstatten, sind nicht zu empfehlen. Solltest Du auch Behandlungen durch Spezialisten oder Privatkliniken versichern möchtest – also das, was über die Leistungen einer gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung hinaus geht – dann solltest Du einen Tarif auswählen, der auch über dem Höchstsatz oder ohne Bezug auf die Gebührenverordnung leistet.
  • Primärarzttarife (Hausarzttarife) schreiben dir vor, dass du immer zuerst einen bestimmten Arzt aufsuchen musst (i.d.R. Hausarzt). Solltest du dich direkt an einen Facharzt wenden, dann kann die Krankenversicherung ihre Leistungen kürzen. Hast du dagegen die „freie Arztwahl“ vereinbart, kannst du direkt einen Facharzt aufsuchen und unter den niedergelassenen Ärzten selbst auswählen. Möchtest du im Krankenhaus vom Chefarzt (sehr erfahren) behandelt werden, anstatt von dem diensthabenden Arzt (oftmals neue Ärzte) musst du die privatärztliche Behandlungen mitversichern. Behandlungen durch sogenannte Heilhilfsberufe wie Logopädinnen oder Physiotherapeuten sind ebenfalls nur mitversichert, wenn dies gesondert in deinem Vertrag steht.
  • Einen Krankenhausaufenthalt im Einbettzimmer- oder Zweitbettzimmer zu verbringen, ist angenehmer. So hast du deine Ruhe und musst keine Rücksicht auf andere Patienten nehmen. Du kannst in Ruhe schlafen, genießt deine Ruhe und auch unangenehme Gerüche und das Stöhnen bleibt dir erspart. Wähle daher ein Zwei- oder noch besser ein Einbettzimmer.
  • Hier solltest du auf mögliche Selbstbehalte oder Beschränkungen bei der Erstattung achten. Zahlungen für Medikamente sollten möglichst nicht auf Generika ( Nachahmer-Produkte) beschränkt sein.
  • Hilfsmittel unterstützen dich, körperliche Defizite auszugleichen. Das beginnt von lebenserhaltenden Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten über sogenannte Körperersatzstücke (Prothesen, Kunstaugen) bis hin zu Rollstühlen. Aber auch orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen, Brillen, Blindenhunde oder künstliche Kehlköpfe gehören dazu.

    Wer einmal auf ein Hilfsmittel angewiesen ist, möchte dieses im Ernstfall in möglichst bester Qualität erstattet bekommen. Prüfe deshalb bei allen Hilfsmitteln darauf, inwieweit diese von der Krankenversicherung erstattet werden. Unter Umständen gibt es prozentuale oder preisliche Begrenzungen.

    Einige Versicherer erstatten auch nur eine „einfache Ausführung“. Was genau als „einfache Ausführung“ gilt, wird dann erst im Leistungsfall festgelegt.

Jeder private Krankenversicherte sollte ein Krankentagegeld mindestens analog der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, da ohne Krankentagegeld die monatlichen Kosten für Miete, Essen, Auto, Strom etc. im Krankheitsfall nicht gedeckt werden können. Für Selbstständige & Freiberufler ist dies oftmals die einzige Option, sich gegen einen vorübergehenden Verdienstausfall durch Krankheit abzusichern. Als Privatversicherter ist es deine Pflicht ein Krankentagegeld zu vereinbaren. Selbstständige & Freiberufler können z.B. ab dem 7. Tag oder später ein Krankengeld vereinbaren. Je früher das Krankentagegeld bezahlt werden soll, desto preisintensiver ist es.
  • Die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen der Krankenversicherungen unterscheiden zwischen:

    • Zahnbehandlung
    • Zahnersatz
    • Kieferorthopädie

    Zuerst solltest du auf die sogenannte Zahnstaffel achten. Diese begrenzt die Erstattungen meist in den ersten Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag (z.B. 3.000 €) – entweder für die gesamte Zeit oder pro Jahr.

    Marktüblich sind bis zu fünf Jahre, doch auch längere Zeiträume sind möglich. Manchmal gilt die Zahnstaffel nur für den Zahnersatz.

    Danach solltest du dir die Erstattungshöhen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz anschauen. Sehr gute Tarife übernehmen Kosten für die Zahnbehandlung zu 100% und für den Zahnersatz zwischen 80-90%.

    Darüber hinaus ist es wichtig, wieviel die Krankenversicherung für Inlays und Implantate sowie Material- und Laborkosten erstattet. Viele Tarife erstatten Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur, sofern auch die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlen würde.

  • Für den Fall, dass Du keine Rechnungen einreichst innerhalb eines Jahres einreichst, kannst du eine mögliche Beitragsrückerstattung erhalten. Hier unterscheiden die Krankenversicherung zwischen:

    1. Erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung:

    Die Beitragsrückerstattung ist abhängig vom Erfolg (Ertragslage) des Versicherers.

    2. Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Garantierte Rückerstattung):

    Die Beitragsrückerstattung ist garantiert. Solltest du innerhalb von einem Jahr keine Rechnung einreichen, erhältst du z.B. zwei Monatsbeiträge auf dein Konto ausgezahlt.

    Tipp: Vergleiche deine Beitragsrückerstattung mit deinen bisherigen Leistungen z. B.:

    Beitragsrückerstattung = 1.200 € pro Jahr

    Rechnungen für Arztbesuche und Medikamente = 300 € pro Jahr

    Hier lohnt sich definitiv die Rechnungen nicht einzureichen und die Beitragsrückerstattung zu nehmen. Hier machst du unterm Strich 900 € mehr in der Tasche für den nächsten Urlaub.

Wichtige Leistungen einer private Krankenversicherung

  1. Psychotherapie ist eine wichtige medizinische Leistung, die in der Regel sowohl stationär in Kliniken als auch ambulant beim Arzt von der privaten Krankenversicherung (PKV) abgedeckt wird. Dennoch gibt es oft Einschränkungen, insbesondere bei der ambulanten Psychotherapie. Es ist daher ratsam, mindestens 50 Sitzungen zu versichern. Zum Vergleich: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei Langzeittherapien zwischen 60 und 160 Sitzungen.

    Wichtige Kriterien für die Auswahl der PKV

    Um die bestmögliche Absicherung zu gewährleisten, sollten Sie einen Vertrag wählen, der möglichst wenige Einschränkungen enthält:

    Keine prozentuale Selbstbeteiligung: Vermeiden Sie Verträge, die eine prozentuale Selbstbeteiligung für psychotherapeutische Behandlungen vorsehen. Diese können im Bedarfsfall hohe zusätzliche Kosten verursachen.

    Keine Begrenzung der Sitzungsanzahl: Achten Sie darauf, dass die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen nicht begrenzt ist. Eine unbegrenzte Anzahl an Sitzungen bietet Ihnen die notwendige Flexibilität, um eine kontinuierliche Behandlung sicherzustellen.

    Keine Vorabgenehmigung: Ideal ist ein Vertrag, bei dem Sie psychotherapeutische Behandlungen nicht vorab von der Versicherung genehmigen lassen müssen. Dies spart Zeit und ermöglicht einen schnellen Beginn der Therapie.

    Es ist wichtig zu wissen, dass sowohl Fachärzte als auch Psychologen mit Zusatzausbildung berechtigt sind, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen. Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass Leistungen von Fachärzten in der privaten Krankenversicherung (PKV) automatisch abgedeckt sind, während die Behandlung durch Psychologen nur erstattet wird, wenn dies explizit im Vertrag festgehalten ist.

    Besonders im ambulanten Bereich arbeiten häufig psychologische Psychotherapeuten. Daher ist es empfehlenswert, eine PKV zu wählen, die die Behandlung durch psychologische Psychotherapeuten einschließt. So stellen Sie sicher, dass Sie auch im ambulanten Bereich optimal abgesichert sind und keine finanziellen Überraschungen erleben.

    • Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie sind essenzielle Therapieleistungen, die im Versicherungsschutz unbedingt enthalten sein sollten. Die Kosten für langfristige Therapie können erheblich sein, wenn Sie diese aus eigener Tasche bezahlen müssen. Daher ist es wichtig, darauf zu achten, dass nicht nur Ärzte, sondern auch spezialisierte Therapeuten zur Behandlung berechtigt sind. Diese Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenversicherung.

      Therapieleistungen wie Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie spielen eine zentrale Rolle in der Behandlung und Rehabilitation bei verschiedenen gesundheitlichen Problemen. Sie tragen maßgeblich zur Verbesserung Ihrer Lebensqualität bei und unterstützen eine schnellere Genesung. Langfristige Therapien sind häufig notwendig und können hohe Kosten verursachen, wenn sie nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.

  • Stelle sicher, dass deine Krankenversicherung die Möglichkeit einer Behandlung in Privatkliniken oder ausländischen Krankenhäusern abdeckt.
  • Viele spezialisierte Kliniken, wie zum Beispiel Herz-Zentren oder Krankenhäuser in Kurorten, bieten nicht nur normale Krankenhausbehandlungen, sondern auch Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) oder Kuren an. Diese sogenannten gemischten Anstalten müssen oft gezielt in deinem Versicherungstarif mitversichert werden, da private Krankenversicherungen normalerweise dafür nicht automatisch aufkommen.
  • Besonders wichtig ist dies, wenn du in einem Kurort lebst, wo solche Kliniken häufig die einzige Option vor Ort darstellen. In Notfällen sollte auch die Behandlung in gemischten Anstalten möglich sein.
  • Einige Versicherungen verlangen zudem, dass Patienten ihren Krankenhausaufenthalt innerhalb einer bestimmten Frist melden müssen, um volle Erstattung zu erhalten. Es ist ratsam, einen Tarif zu wählen, der keine solche Meldefristen hat, wenn möglich.
  1. Üblicherweise übernimmt die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV) oder gesetzliche Unfallversicherung (GUV) die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) oder der Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt. Solltest Du als Selbstständiger dort aber nicht versichert sein, solltest Du ein besonderes Augenmerk auf diese Klausel legen. Für Angestellte ergänzt diese Klausel die Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

    Die Heilbehandlungen sollten vom Grundsatz her mitversichert sein. Es sollte keine Liste oder Aufzählungen von schweren oder vorab definierten Erkrankungen geben. Besonders die Definition schwerer Erkrankungen ist immer Auslegungssache. Prüfe ebenfalls, ob es Fristen gibt, innerhalb derer Du eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) antreten musst. Je nach Erkrankung kann es eine Weile dauern, bis Du fit genug für eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) bist. Die beste Variante ist, wenn im Vertrag keine Fristen festgelegt sind, sondern die Behandlung erst beginnen muss, wenn dies medizinisch wieder möglich ist.

    Auch Entziehungsmaßnahmen für Suchtkranke (z.B. Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.) sind nicht automatisch mitversichert. Soll deine Krankenversicherung die Kosten übernehmen, sollte dies im Vertrag vereinbart sein. Die erste Entziehung sollte möglichst versichert sein.

Der Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus, sollte ebenfalls im Umfang enthalten sein. In Notfällen oder zur Erstversorgung nach einem Unfall sollten Transportkosten auch dann versichert sein, wenn Du schlussendlich nur ambulant behandelt wirst. Achte daher darauf, dass möglichst alle Transportmittel erstattet werden (z.B. ein Notfallflug mit dem Hubschrauber). Wähle darüber hinaus möglichst einen Tarif ohne Beschränkung des Transportweges, auf den nächstgelegenen Behandler oder auf Höchstbeträge. Auch Kosten für den Transport zu Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapie sollte die Krankenversicherung übernehmen.

Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme wie z.B. die Krebsfrüherkennung, sind auch in jeder privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich mitversichert. Einige private Tarife erstatten über gesetzliche eingeführte Programme hinaus ohne Beschränkungen.

Achte daher ggf. auch auf Alterseinschränkungen zu den Vorsorgeuntersuchungen und ob ein Leistungsverzeichnis vorhanden ist. Ein Leistungsverzeichnis führt bestimmte Untersuchungen auf, die erstattungsfähig sind. Wähle daher einen Tarif aus, der auf das Leistungsverzeichnis verzichtet. In der Praxis führt dies oftmals zu Ärger bei der Behandlung und Leistungserstattung.

Schutzimpfungen müssen hingegen gesondert in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen aufgeführt sein, damit diese erstattungsfähig sind. Der Umfang sollte mindestens den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) entsprechen.

  • Viele Tarife auf dem Markt sehen für den Heilpraktiker nur eingeschränkte Erstattung von. In der Regel reicht bei der Erstattung von Honoraren, der Höchstbetrag der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.
  • Viele Tarife erstatten die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Laser-Behandlungen (Lasik). Beachte dennoch die Höchstgrenzen, bis zu welcher Höhe z.B. eine Brille erstattet wird und nach wie vielen Jahren du erneut Anspruch auf eine neue hast.
  • Bei einigen Tarifen besteht das Option, unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz zu erweitern oder die Selbstbeteiligung zu reduzieren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Dieses Option nennt sich Optionsrecht. Dieses Wechselrecht kann für Dich sinnvoll sein, wenn du Dich für den Grundschutz entscheidest (nicht empfohlen).

    Vorsicht: Dieses Optionsrecht kannst Du nur in einem begrenzten Rahmen nutzen. Oftmals gibt es bestimmte Termine, Altersgrenzen oder Anlässe wie Verbeamtung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Wird der entsprechende Zeitpunkt verpasst, verfällt die Wechseloption.

Freiwillige Leistungen private Krankenversicherung

  1. Mit der Selbstbeteiligung hast du die Möglichkeit, deine monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung zu reduzieren. Diese Option ist besonders attraktiv, wenn du selten ärztliche Leistungen in Anspruch nimmst, da du so signifikant sparen kannst. Allerdings ist es wichtig, die Selbstbeteiligung bei der Berechnung und dem Vergleich unterschiedlicher Tarifpreise einzubeziehen.

    Selbstbeteiligung und Beitragsberechnung

    Um die tatsächlichen Kosten der verschiedenen Tarife zu vergleichen, solltest du die Selbstbeteiligung in den monatlichen Beitrag einrechnen. Dies gibt dir einen realistischen Überblick über die jährlichen Gesamtkosten deiner Krankenversicherung.

    Wichtiger Tipp zur Selbstbeteiligung

    Es ist zu beachten, dass eine hohe Selbstbeteiligung in der Regel nur durch eine erneute Gesundheitsprüfung gesenkt werden kann. Mit steigendem Alter wird dies zunehmend schwieriger. Daher solltest du dich nicht leichtfertig auf eine hohe Selbstbeteiligung einlassen. Im Rentenalter, ab 67 Jahren, könnte sich eine solche Entscheidung als nachteilig erweisen.

    Selbstbeteiligung für Selbstständige und Freiberufler

    Für Selbstständige und Freiberufler kann eine höhere Selbstbeteiligung vorteilhafter sein als für Angestellte. Während Angestellte die Hälfte ihrer Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber erstattet bekommen, profitieren sie nur bedingt von einer hohen Selbstbeteiligung. Der Arbeitgeber zahlt zwar weniger Beiträge durch den vereinbarten Selbstbehalt, beteiligt sich jedoch nicht an den zusätzlichen Kosten, die durch die Selbstbeteiligung entstehen.

Um im Alter die Beiträge deiner privaten Krankenversicherung zu senken, bieten viele Anbieter einen Beitragsentlastungsbaustein an. Mit diesem Baustein kannst du schon jetzt für eine Entlastung in der Zukunft sorgen. Du zahlst monatlich in diesen Baustein ein, und das angesparte Geld reduziert später deine Versicherungsbeiträge. Beispielsweise kannst du mit einer monatlichen Investition von 78 € eine Beitragsentlastung von 300 € im Rentenalter erreichen. Wenn dein Beitrag bei Rentenbeginn 750 € beträgt, reduziert die private Krankenversicherung deinen monatlichen Beitrag um 300 € auf 450 €. So kannst du finanziell entspannter in den Ruhestand gehen.

  1. Die Kostenübernahme für Palliativ- und Hospizversorgung (Schmerztherapie und Sterbebegleitung im Endstadium schwerer Krankheiten) ist ein wichtiger Bestandteil einer guten Krankenversicherung. Achte darauf, dass dein Tarif diese Leistungen einschließt, da einige Tarife besonders die Palliativmedizin einschränken. Eine umfassende Versicherung sollte mindestens die stationäre und teilstationäre Versorgung im Hospiz abdecken.

Neugeborene können ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Dabei gilt, dass der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher oder umfangreicher sein darf als der der Eltern. Wählst du einen günstigen Tarif mit eingeschränkten Leistungen, erhält auch dein Kind nur diesen begrenzten Schutz. Soll dein Kind jedoch einen umfassenderen Versicherungsschutz bekommen, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Wichtige Kennzahlen für die Auswahl einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Um die passende private Krankenversicherung für Selbstständige zu finden, sind zwei Kennzahlen der Krankenkassen besonders relevant. Diese sind die Finanzkraft und die Beschwerdequote der Krankenkasse. Eine gute Krankenkasse wirtschaftet gut mit dem Geld der Versicherten und hat wenige Beschwerden.

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Welche ist die beste private Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige?

Die beste private Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige hängt von individuellen Faktoren ab, da es keine universelle Lösung gibt. Selbstständige sollten bei der Auswahl einer PKV verschiedene Kriterien berücksichtigen, um die für sie optimale Versicherung zu finden. Hier sind wichtige Aspekte, die helfen, die beste PKV für Selbstständige zu bestimmen:

Wichtige Kriterien für die Auswahl der PKV

Leistungsumfang

  • Ambulante Leistungen: Freie Arztwahl, Heilpraktiker, alternative Heilmethoden.
  • Stationäre Leistungen: Wahl zwischen Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
  • Zahnbehandlungen: Hochwertige Leistungen bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie.

Beitragshöhe und Stabilität

  • Junge, gesunde Selbstständige profitieren oft von günstigen Einstiegsbeiträgen.
  • Achten Sie auf die langfristige Beitragsentwicklung und Altersrückstellungen.

Beitragsrückerstattungen

  • Versicherer bieten häufig Rückzahlungen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
  • Selbstständige können hierdurch effektiv Beiträge sparen.

Flexibilität der Tarife

  • Anpassungsmöglichkeiten bei finanziellen Engpässen oder veränderten Lebenssituationen.
  • Möglichkeiten, den Versicherungsschutz zu erweitern oder zu reduzieren.

Service und Kundenzufriedenheit

  • Bewertungen und Erfahrungsberichte zu Erreichbarkeit, Schadensregulierung und Beratung sind entscheidend.
  • Gute Erreichbarkeit bei Fragen und schneller Service sind wichtig.

Spezielle Tarife für Selbstständige

  • Einige Versicherer bieten Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten sind, wie Krankentagegeld für den Verdienstausfall bei Krankheit.

Top PKV-Anbieter für Selbstständige (2024)

Einige Versicherer schneiden in Tests und Vergleichen besonders gut ab. Beispiele für beliebte Anbieter sind:

ARAG: Überzeugt mit flexiblen Tarifen, innovativen Leistungen und hervorragendem Service, insbesondere im Bereich Zusatzversicherungen.

Hanse Merkur: Attraktive Tarife für Selbstständige, stabile Beiträge und umfassender Schutz in den Bereichen ambulante, stationäre und zahnmedizinische Versorgung.

Allianz: Bietet umfangreiche Leistungen, hohe Servicequalität und flexible Anpassungsmöglichkeiten der Tarife.

DKV (Deutsche Krankenversicherung): Spezialisiert auf leistungsstarke Tarife mit guten Zusatzoptionen wie Krankentagegeld für Selbstständige.

Diese Anbieter gehören zu den führenden Unternehmen, die gezielt auf die Bedürfnisse von Selbstständigen eingehen. Ein persönlicher Vergleich hilft, den passenden Tarif zu finden.

Individuelle Beratung und Vergleich

Um die beste PKV für Ihre persönliche Situation zu finden, ist ein unabhängiger Vergleich empfehlenswert. Dabei werden Ihre individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung und Einkommen berücksichtigt.

Tipp: Nutzen Sie Vergleichsportale oder kontaktieren Sie einen unabhängigen Versicherungsmakler, um die besten Angebote und Tarife zu erhalten. So stellen Sie sicher, dass die PKV langfristig zu Ihnen und Ihrer Selbstständigkeit passt.

Fazit private Krankenversicherung Selbstständige

In die private Krankenversicherung für Selbstständige kommst du mit rein, sofern du hauptberuflich selbstständig bist. Darüber hinaus ist es wichtig, dass du einiger Maßen gesund bist und eine saubere Schufa hast. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung liegen über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Wen dir deine eigene Gesundheit langfristig am wichtigsten ist, solltest du die Chance der privaten Krankenversicherung nutzen. Langfristig gesehen, sparst du dir eine Menge Geld.

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