Brille und private Krankenversicherung: Welche Kosten werden übernommen?

Die Kosten für eine Brille oder andere Sehhilfen können schnell ins Geld gehen, besonders bei hochwertigen Gläsern oder Spezialanfertigungen. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in den meisten Fällen nur minimale Zuschüsse bietet, stellt sich die Frage: Welche Leistungen übernimmt die private Krankenversicherung (PKV) für Brillen? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Regelungen, Erstattungsmöglichkeiten und wichtige Tipps für Brillenträger in der PKV.

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Werden Brillen von der privaten Krankenversicherung übernommen?

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet in der Regel bessere Leistungen für Brillen und Sehhilfen als die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings hängt die Erstattung davon ab, welchen Tarif Sie gewählt haben. Viele Tarife der PKV enthalten eine Leistung für Brillen, entweder als festen Zuschuss oder in Form eines prozentualen Anteils.

Typische Leistungen der PKV für Brillen:

Fester Zuschuss:

Manche Tarife zahlen einen festen Betrag (z. B. 200–300 Euro) für Brillen oder Kontaktlinsen.

Prozentuale Erstattung:

Andere Tarife erstatten einen bestimmten Prozentsatz der Kosten (z. B. 80–100 %), oft bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.

Intervalle:

Die Erstattung ist häufig an bestimmte Zeitintervalle gebunden, z. B. alle zwei Jahre.

Unterschied zwischen GKV und PKV bei Brillen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet nur eine minimale Erstattung für Brillen, und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. So gibt es seit 2017 lediglich einen Zuschuss für medizinisch notwendige Sehhilfen bei schweren Sehbeeinträchtigungen (z. B. Kurzsichtigkeit ab 6 Dioptrien). Für die meisten Brillenträger ist dies unzureichend.

Die private Krankenversicherung hingegen bietet deutlich umfangreichere Leistungen. Je nach Tarif können Sie mit einer Erstattung der Kosten für:

  • Gläser (z. B. Einstärken- oder Gleitsichtgläser),
  • Brillengestelle,
  • Kontaktlinsen (auch kosmetische oder dauerhafte),
  • Augenoperationen (z. B. LASIK) rechnen.

Was sollte man bei der Tarifwahl beachten?

Wenn Sie auf Leistungen für Brillen Wert legen, sollten Sie bei der Wahl Ihres PKV-Tarifs einige Punkte beachten:

Leistung für Sehhilfen prüfen:

Nicht alle PKV-Tarife beinhalten eine Erstattung für Brillen. Achten Sie darauf, dass entsprechende Leistungen explizit im Vertrag stehen.

Höhe der Erstattung:

Prüfen Sie, ob die Erstattung einen festen Betrag oder einen prozentualen Anteil umfasst. Feste Zuschüsse sind planbarer, während prozentuale Erstattungen bei teuren Brillen oft attraktiver sind.

Zeitliche Begrenzung:

Manche Tarife erstatten Brillen nur alle zwei bis drei Jahre. Wenn Sie häufiger eine neue Brille benötigen, kann dies einschränkend sein.

Zusatzleistungen:

Einige Tarife umfassen auch die Kosten für Kontaktlinsen oder Augenlaserkorrekturen, was besonders für Brillenträger interessant sein kann.

Beispiele: Kostenübernahme für Brillen in der PKV

Hier sind einige konkrete Beispiele, wie die private Krankenversicherung Leistungen für Brillen erstatten könnte:

Einstärkebrille:

Kosten: 300 Euro (Gestell 100 Euro, Gläser 200 Euro).

PKV-Erstattung: 80 % der Kosten = 240 Euro.

Gleitsichtbrille:

Kosten: 800 Euro (Gestell 150 Euro, Gläser 650 Euro).

PKV-Erstattung: Fester Zuschuss von 300 Euro.

Kontaktlinsen (monatlich):

Kosten: 30 Euro/Monat (360 Euro/Jahr).

PKV-Erstattung: 100 % der Kosten bis maximal 400 Euro/Jahr.

Augenlaserkorrektur (LASIK):

Kosten: 2.500 Euro pro Auge.

PKV-Erstattung: 80 % der Kosten = 4.000 Euro bei beidseitiger Behandlung.

Was tun, wenn die PKV keine Brillen übernimmt?

Falls Ihr PKV-Tarif keine Leistungen für Brillen umfasst, gibt es zwei Alternativen:

Zusatzversicherung:

Es gibt spezielle Zusatzversicherungen, die Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen abdecken. Diese können auch von PKV-Versicherten abgeschlossen werden.

Tarifwechsel innerhalb der PKV:

Wenn Ihre private Krankenversicherung keine ausreichenden Leistungen für Brillen bietet, können Sie möglicherweise in einen anderen Tarif mit besseren Konditionen wechseln.

Fazit: Brillen und die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet oft attraktive Leistungen für Brillen, Kontaktlinsen und Augenoperationen, die weit über die der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Wichtig ist jedoch, vor Vertragsabschluss die Bedingungen des Tarifs genau zu prüfen, insbesondere:

  • Die Höhe der Erstattung,
  • die Erstattungsintervalle,
  • und mögliche Zusatzleistungen.

Falls Ihr aktueller Tarif keine Leistungen für Brillen bietet, kann eine Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. So bleiben Sie auch bei Ihrer Sehkraft bestens abgesichert.

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