Private Krankenversicherung für Beamte

Tipps und Tricks für Beamte in 2024

Die Krankenversicherung für Beamte bietet maßgeschneiderte Lösungen für den speziellen Bedarf von Staatsbediensteten. Beamte können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Besonders vorteilhaft ist die private Krankenversicherung für Beamte, da sie oftmals umfangreiche Leistungen und eine individuelle Anpassung der Tarife ermöglicht.

Beamte profitieren in der privaten Krankenversicherung von attraktiven Konditionen, wie z.B. günstigen Beiträgen zu Beginn der Versicherung und einem erstklassigen Leistungsumfang. Die private Krankenversicherung bietet nicht nur einen besseren Service, sondern auch eine flexiblere Wahl der Behandlungsmöglichkeiten. Bei der Wahl der privaten Krankenversicherung für Beamte sollten Sie verschiedene Anbieter und Tarife vergleichen, um den optimalen Schutz zu finden.

Du bist noch im Referendariat? dann solltest du diesen Artikel zur Krankenversicherung für Referendare lesen.

Private Krankenversicherung Beamte
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Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung? Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung für Beamte kann besonders vorteilhaft sein, da Beamte von erweiterten medizinischen Leistungen und individuellen Tarifen profitieren. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet die private Krankenversicherung für Beamte oftmals einen besseren Service und umfassendere Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Staatsbediensteten zugeschnitten sind.

  • Voraussetzungen für den Wechsel: Für Beamte ist der Wechsel in die private Krankenversicherung grundsätzlich möglich, da sie häufig eine Beihilfe vom Staat erhalten, die einen Großteil der Krankheitskosten abdeckt. Die private Krankenversicherung ergänzt diese Beihilfe, wodurch Beamte von attraktiveren Tarifen und niedrigeren Beiträgen profitieren können.
  • Leistungsstarke Tarife und Beitragsrückerstattung: In der private Krankenversicherung für Beamte können Beamte von Tarifen profitieren, die unter anderem eine Beitragsrückerstattung (BRE) von bis zu 50 Prozent bieten, wenn keine Rechnungen eingereicht werden. Darüber hinaus gibt es besonders günstige Familienleistungen, die die private Krankenversicherung für Beamte noch attraktiver machen.
  • Umfangreiches Vorsorgeprogramm: Beamte, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, erhalten Zugang zu einem umfangreichen Vorsorgeprogramm, das ohne zusätzliche Kosten angeboten wird. Diese Vorsorgeleistungen beeinflussen weder die gewählte Selbstbeteiligung noch die Beitragsrückerstattung, was den Mehrwert der privaten Krankenversicherung für Beamte zusätzlich steigert.

Ein Wechsel zur private Krankenversicherung für Beamte kann sich also in vielen Fällen lohnen, da Sie nicht nur von besseren Leistungen, sondern auch von günstigeren Beiträgen und attraktiven Zusatzoptionen profitieren.

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Warum sind so viele Beamte privat versichert?

  • 1. Beihilfe: Staatliche Unterstützung bei Krankheitskosten

  • 2. Individuelle Leistungen und bessere Versorgung

  • 3. Kostenvorteile durch niedrige Beiträge

  • 4. Freiheit bei der Tarifgestaltung

  • 5. Attraktiv für Beamtenanwärter und junge Beamte

Beamte in Deutschland entscheiden sich häufig für eine private Krankenversicherung (PKV), da diese für ihre berufliche und finanzielle Situation meist attraktiver ist. Hier sind die Hauptgründe, warum viele Beamte privat versichert sind:

1. Beihilfe: Staatliche Unterstützung bei Krankheitskosten

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die einen großen Teil ihrer Krankheitskosten übernimmt – in der Regel 50 bis 80 %, abhängig von Familienstand und Bundesland. Dadurch müssen sie nur den restlichen Anteil (z. B. 20 bis 50 %) absichern.

Private Krankenversicherung:

Die PKV bietet spezielle Tarife, die ausschließlich den Restkostenanteil absichern, was die Beiträge für Beamte oft sehr günstig macht.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

In der GKV gibt es keine direkte Beihilfe-Anrechnung. Beamte müssten den vollen Beitrag zahlen, basierend auf ihrem Einkommen, was in den meisten Fällen teurer ist als die PKV.

2. Individuelle Leistungen und bessere Versorgung

Die PKV ermöglicht Beamten Zugang zu einem umfangreicheren und individuell anpassbaren Leistungsspektrum. Dazu gehören:

  • Freie Arztwahl, auch bei Privatärzten.
  • Kürzere Wartezeiten bei Fachärzten.
  • Höhere Standards bei stationärer Behandlung (z. B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung).

Beamte können sich so eine hochwertige medizinische Versorgung sichern, die über den Standard der GKV hinausgeht.

3. Kostenvorteile durch niedrige Beiträge

Da Beamte nur den Beihilfeergänzungstarif benötigen, sind die Beiträge in der PKV meist deutlich niedriger als die vollen GKV-Beiträge. Gerade für Beamte ohne Kinder, die keine Familienmitversicherung benötigen, ist die PKV oft die günstigere Wahl.

4. Freiheit bei der Tarifgestaltung

Beamte können den Versicherungsschutz in der PKV flexibel an ihre Bedürfnisse anpassen, z. B.:

  • Zusatzleistungen für Zahnbehandlungen.
  • Erhöhte Absicherung für stationäre Behandlungen.
  • Selbstbehalt-Optionen, um Beiträge weiter zu senken.

5. Attraktiv für Beamtenanwärter und junge Beamte

Gerade junge Beamte oder Beamtenanwärter zahlen in der PKV aufgrund ihres Alters und guten Gesundheitszustands besonders niedrige Beiträge, was den Wechsel zur privaten Krankenversicherung noch attraktiver macht.

Die Kombination aus staatlicher Beihilfe, niedrigen Beiträgen und besseren Leistungen macht die private Krankenversicherung für Beamte oft zur besten Wahl. Für Beamte mit Familie kann die Entscheidung jedoch differenzierter ausfallen, da die Familienmitversicherung in der GKV ein Vorteil sein kann. Ein Vergleich der individuellen Situation ist daher entscheidend.

Ja. Für den Anteil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe abgedeckt ist, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung eine private Krankenversicherung abzuschließen. Nach § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz müssen beihilfeberechtigte Personen nämlich einen entsprechenden privaten Krankenversicherungsschutz abschließen und aufrechterhalten.

Einen auf den genauen Beihilfesatz abgestimmten Tarif für die verbleibenden Prozente der Krankheitskosten können alle Personen mit Beihilfeanspruch bei einer privaten Krankenkasse abschließen. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen können ebenfalls über sogenannte Beihilfeergänzungstarife abgesichert werden.

Grundsätzlich erstattet die Beihilfe alle wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen für notwendige Behandlungen. Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, kommt Sie also immer ins Spiel. Die bundes- und landesrechtlich geregelte Fürsorgepflicht hat jedoch Ihre Grenzen, sodass unterschiedlichste Leistungseinschränkungen je nach Beihilfeverordnung bestehen können. Bestimmte Leistungen sind je nach Bundesland in den Beihilfevorschriften ausgenommen. Dazu können gehören:

  • Medizinische Maßnahmen, die nicht aufgrund einer Erkrankung durchgeführt werden
  • Bestimmte Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, etwa Chefarztbehandlung oder ein Ein-/Zweibettzimmer
  • Ein höherwertiger Zahnersatz als normal nötig, in Form von Kronen oder Implantaten aus Keramik

Zusätzliche Lücken resultieren für Beamte dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Manche Behandlungsmethoden oder Arzneimittel sind so von der Erstattung voll oder teilweise ausgenommen. Ein Teil der Kosten muss daher selbst getragen werden. Diese Lücken schließen Sie mit speziellen Beihilfeergänzungstarifen (Bausteinen).

Um Beihilfe für Ihre Krankheits-Aufwendungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer Festsetzungsstelle stellen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem jeweiligen Dienstherrn ab.

In den Beihilfestellen von Bund und Ländern erhalten Sie die notwendigen Formulare. Mittlerweile werden diese Formulare auch online bereitgestellt. Hier tragen Sie einfach alle benötigten Angaben ein und reichen den Antrag im Anschluss bei der entsprechenden Behörde ein. Wird der Antrag für Beihilfe zum ersten Mal ausgefüllt, werden von der Beihilfestelle besonders viele Informationen verlangt. Da noch keine Daten von Ihnen hinterlegt sind, müssen Sie beispielsweise Angaben über Ihren Status, Ihre Dienststelle und beihilfeberechtigte Familienmitglieder machen. So kann die Festsetzungsstelle Ihren individuellen Bemessungssatz berechnen.

 

 

So wechseln Sie als Beamtenanwärter oder Beamter

Auch als Beamtenanwärter oder Beamter haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln – was in der Regel die bessere Lösung ist. Die Beiträge fallen durch die Beihilfeberechtigung und den damit nur prozentual anteiligen Versicherungsbedarf sehr moderat aus.

So wechseln Sie als Student

Als Student, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Studienbeginn direkt in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Möchten Sie zunächst lieber bis zum Ende Ihres 25. Lebensjahres eine kostenlose gesetzliche Familienversicherung weiternutzen, haben Sie in den drei Monaten danach erneut die Gelegenheit, sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Auch wenn dann grundsätzlich mit dem 30. Lebensjahr Ihre Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet, steht Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung mit ihren dann oft günstigeren Beiträgen offen.

Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung für Beamte

  • Verbeamtung auf Widerruf, Auf Probe, Auf Lebenszeit, Auf Zeit

  • Grundsätzlich Gesund, Vorerkrankungen sind ggf. versicherbar.

Die private Krankenversicherung für Beamte bietet maßgeschneiderte Lösungen für die Gesundheitsversorgung von Staatsbediensteten. Um sich als Beamter für die private Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden, müssen einige spezifische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beihilfeberechtigung: Als Beamter erhalten Sie in der Regel eine Beihilfe von Ihrem Arbeitgeber (dem Staat), die einen Teil Ihrer Krankheitskosten abdeckt. Die private Krankenversicherung übernimmt den Restbetrag. Ohne diese Beihilfe ist der Wechsel zur PKV nicht möglich, da die Beihilfe einen wesentlichen Bestandteil der Absicherung darstellt.
  • Verbeamtung: Nur verbeamtete Personen können von der privaten Krankenversicherung für Beamte profitieren. Dazu gehören Beamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Zeit, sowie Richter und Soldaten. Auch Beamte im Ruhestand haben Anspruch auf die private Krankenversicherung, solange sie die Beihilfe weiterhin erhalten.
  • Einkommensgrenze: Für Beamte, die als Arbeitnehmer in die PKV wechseln möchten, gibt es keine Einkommensgrenze. Die Wahl der privaten Krankenversicherung ist unabhängig vom Einkommen, da die Beihilfe des Arbeitgebers den größten Teil der Kosten übernimmt. Anders als bei Angestellten gibt es hier keine Einkommensgrenze, die für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) relevant ist.
  • Alter und Gesundheitszustand: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können private Krankenversicherungen bei der Aufnahme Gesundheitsfragen stellen und Tarife auf Grundlage des Gesundheitszustands und Alters kalkulieren. Daher kann der Gesundheitszustand bei der Auswahl der PKV eine Rolle spielen. Bei besonders hohen Gesundheitsrisiken oder Vorerkrankungen könnten Zuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
  • Freiwillige Wahl: Beamte können grundsätzlich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Jedoch ist die Entscheidung oft aufgrund der Beihilfe und der besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte besonders attraktiv.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung für Beamte profitieren, wie etwa besseren Leistungen, flexibleren Tarifen und einem hohen Service-Level.

Die Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist eine Option (Möglichkeit) auf eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie bietet Studenten (Lehramtsstudenten) oder Beamten eine sehr wichtige Möglichkeit, um sich vor hohen Beiträgen in der Krankenversicherung aufgrund eines Unfalles oder Krankheitsfalles zu schützen. Während dieser Option besteht kein aktiver Versicherungsschutz.

Die Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand ab, wodurch später hinzukommende Diagnosen/Krankheiten keine Auswirkungen mehr auf den Beitrag haben. Ebenfalls kann es zu keiner Ablehnung oder Rückstellung eines Antrags kommen.

Gerade für Lehramtsstudenten/-innen, die noch an der Universität sind, Polizisten, Feuerwehrbeamte, Soldaten, Zollbeamte und Beamte der Justiz ist eine Anwartschaft unverzichtbar.

Mit der Verbeamtung auf Widerruf erhalten dann Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Beamte die Beihilfe. In diesem Moment kann die Anwartschaft (Option) aktiviert und zur beihilfekonformen Krankenversicherung werden.

Bei den Beamten im Sicherheitssektor (Soldaten, Polizei, Feuerwehr, Zoll oder Justiz) wird die Anwartschaft erst mit der Pensionierung aktiviert und so zur beihilfekonformen Krankenversicherung. In der Regel wird die Anwartschaft in diesem Bereich immer in Kombination mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geführt.

Erkrankt oder verunfallt ein Beamter ohne Anwartschaftsversicherung bevor die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, ist eine Aufnahme oftmals nicht mehr oder nur mit hohen Beitragszuschlägen möglich. Mit der Anwartschaftsversicherung ist jeder angehende Beamte und Heilfürsorgeberechtigte auf der sicheren Seite.

Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Kostenübernahme der Gesundheitsleistungen von Beamten. Sie wird i.d.R. dann gewährt, wenn die Person in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis beschäftigt ist und die Tätigkeit besonders gefahrenbelastet ist. Die freie Heilfürsorge übernimmt im Gegensatz zu der Beihilfe 100 Prozent der Kosten von erstattungsfähigen Aufwendungen.

Freie Heilfürsorge erhalten folgende Personen: Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten andere spezifische Regelungen. Die freie Heilfürsorge wird jedoch nur den vorgenannten Personengruppen selbst gewährt – für etwaige berücksichtigungsfähige Angehörige wird weiterhin die Beihilfe entsprechend der jeweiligen Vorschrift gezahlt.

Endet die freie Heilfürsorge, wird automatisch wieder Beihilfe gewährt. Genau aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur dadurch ist schon jetzt sichergestellt, dass nach dem Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse beantragt werden kann. Ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für die Beihilfeberechtigten. Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.

Beihilfeberechtigte erhalten auch für Ehe- und Lebenspartner eine Beihilfe für die entstehenden Krankheitskosten. Je nach Bundesland kann diese bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen betragen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweiligen Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Das sind sie in der Regel, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen ca. 20.000 Euro (2021) nicht überschreiten. Berücksichtigungsfähige Angehörige sind beispielsweise:

  • Ehepartner des Beihilfeberechtigten
  • Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gilt nicht in Bremen)

Beispiel aus der Praxis: Gemäß der Beihilfevorschrift des Bundes ist der Ehegatte berücksichtigungsfähig, wenn im zweiten Kalenderjahr vor Beihilfeantragstellung die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überschritten wurde. Soll für den Ehegatten 2021 Beihilfe beantragt werden, so werden die Einkünfte des Jahres 2019 zugrunde gelegt.

Private Krankenversicherung für Beamte nach Verbeamtungsstatus

Personen, die sich in der Ausbildung zum Beamtenberuf befinden, werden als Beamte auf Widerruf bezeichnet. Man unterscheidet Beamtenanwärter in der Ausbildung für den:

  • einfachen Dienst

  • mittleren Dienst

  • gehobenen Dienst

  • Referendare (in der Ausbildung für den höheren Dienst, z. B. Lehrer, Juristen)

Der Zugang zur private Krankenversicherung (PKV) für Beamte hängt wesentlich vom Verbeamtungsstatus ab, da Beamte in der Regel Anspruch auf eine Beihilfe haben, die nur in Kombination mit der privaten Krankenversicherung genutzt werden kann. Die private Krankenversicherung übernimmt den Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht abdeckt. Der genaue Zugang zur PKV variiert je nach Verbeamtungsstatus:

1. Beamte auf Probe

Beamte auf Probe sind in der Anfangszeit ihrer Verbeamtung und genießen dieselben Rechte wie Beamte auf Lebenszeit, jedoch unter der Voraussetzung, dass sie die Probezeit erfolgreich bestehen. Auch sie haben Anspruch auf Beihilfe und können sich für die private Krankenversicherung entscheiden. In dieser Phase gelten ähnliche Regelungen wie für Beamte auf Lebenszeit.

2. Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit sind dauerhaft im Staatsdienst und haben den Anspruch auf eine Beihilfe. In diesem Fall können sie sich in der Regel problemlos für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten (je nach Bundesland zwischen 50% und 80%), während die private Krankenversicherung den Rest übernimmt. Diese Kombination ermöglicht es, von günstigen und leistungsstarken Tarifen zu profitieren.

3. Beamte auf Zeit

Beamte auf Zeit sind für eine befristete Zeit im Staatsdienst, z. B. als Lehrer oder in bestimmten Verwaltungstätigkeiten. Diese Beamten haben ebenfalls Anspruch auf Beihilfe und können die private Krankenversicherung wählen, solange sie im Beamtenverhältnis stehen. Die genaue Dauer der Ansprüche hängt von der Dauer des Beamtenverhältnisses ab. Bei einem Ende des Beamtenverhältnisses wird der Anspruch auf Beihilfe und damit auch die Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung hinfällig.

4. Beamte im Ruhestand

Auch Beamte im Ruhestand behalten ihren Anspruch auf Beihilfe, solange sie weiterhin beihilfeberechtigt sind. Der Ruhestand ändert nichts an der Möglichkeit, sich weiterhin für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Allerdings können sich mit zunehmendem Alter und möglichem Gesundheitsverlauf die Tarife in der PKV ändern.

5. Richter und Soldaten

Auch Richter und Soldaten im Staatsdienst haben grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe und können sich daher für die private Krankenversicherung entscheiden. Die Regelungen sind denen der Beamten auf Lebenszeit ähnlich, da auch Richter und Soldaten im öffentlichen Dienst stehen und die Beihilfe erhalten.

Beihilfe-Sätze auf einem Blick

Beamtin/Beamter – Beihilfesatz: 50%
Mit mind. 2 Kinder – Beihilfesatz: 70%
Kinder – Beihilfesatz 80%

Abweichungen bestehen in:

Baden-Württemberg:

Ab 2013: Verbeamte Personen und Ehepartner erhalten dauerhaft 50 % Beihilfe

Vor 2013: Verbeamte Personen erhalten ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % Beihilfe, ab drei Kindern dauerhaft 70 %

Hessen und Bremen:

Familienbezogene Bemessungssätze

Bund, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt:

Bemessungssatz in der Elternzeit auch beim ersten Kind 70 %

Sachsen:

Ab zwei Kindern seit 2012 dauerhaft 70 % Beihilfe, auch wenn Kindergeld entfällt

Private- und gesetzliche Krankenversicherung Beamte Vorteile und Nachteile

Pauschale und individuelle Beihilfe: Unterschiede und Vorteile für Beamte

Beamte und beihilfeberechtigte Personen haben Anspruch auf eine Beihilfe, die einen Teil ihrer Krankheitskosten abdeckt. Es gibt zwei Hauptformen der Beihilfe: die pauschale und die individuelle Beihilfe. Beide Varianten bieten unterschiedliche Vorteile und Deckungsgrade, je nach Bedarf und persönlicher Situation.

Pauschale Beihilfe

Die pauschale Beihilfe ist eine feste, standardisierte Leistung, die unabhängig von den individuellen Gesundheitskosten des Beamten gewährt wird. In der Regel übernimmt der Staat einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten, der je nach Bundesland und Beamtenstatus variiert. Die pauschale Beihilfe deckt oft einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Behandlungen. Diese Art der Beihilfe ist einfach und transparent, bietet aber möglicherweise nicht die umfassendste Abdeckung für alle Gesundheitsausgaben.

Individuelle Beihilfe

Im Gegensatz dazu basiert die individuelle Beihilfe auf den tatsächlichen Gesundheitskosten des Beamten. Hier wird der Beihilfebetrag je nach den individuellen Ausgaben und Bedürfnissen des Beamten angepasst. Diese Form der Beihilfe berücksichtigt auch spezifische Gesundheitszustände und außergewöhnliche medizinische Kosten. So kann die individuelle Beihilfe in bestimmten Fällen eine höhere Kostenübernahme bieten, wenn die Krankheitskosten über den Standardrahmen hinausgehen.

Die Wahl zwischen pauschaler und individueller Beihilfe hängt von den persönlichen Bedürfnissen und der Höhe der voraussichtlichen Krankheitskosten ab. Während die pauschale Beihilfe eine einfache und vorhersehbare Lösung bietet, kann die individuelle Beihilfe eine flexiblere und oft umfassendere Absicherung für Beamte darstellen, die besondere medizinische Bedürfnisse haben. In vielen Fällen ergänzen Beamte ihre Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung, um den Restbetrag der Krankheitskosten abzudecken und eine optimale Absicherung zu gewährleisten.

Beitragsunterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamte

Für Beamte gibt es wichtige Unterschiede bei den Beiträgen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Diese Unterschiede hängen von verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Alter und Gesundheitszustand ab.

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Beamte können sich grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichern, da sie aufgrund ihrer Beihilfeansprüche in der Regel von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Sie haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern möchten. Der Beitrag in der GKV ist einkommensabhängig und wird prozentual berechnet, basierend auf dem Bruttoeinkommen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei etwa 14,6 % des Einkommens, zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags (durchschnittlich etwa 1,3 %). Für Beamte bedeutet dies, dass der Beitrag zur GKV häufig höher ausfällt als in der PKV, vor allem bei höheren Einkommen.

Tabelle: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Einkommen (Brutto) Allgemeiner Beitrag (14,6%) Zusatzbeitrag (1,3%) Gesamtbeitrag (ca.)
3.000 € 438,00 € 39,00 € 477,00 €
4.000 € 584,00 € 52,00 € 636,00 €
5.000 € 730,00 € 65,00 € 795,00 €

Erläuterung:

  • Allgemeiner Beitrag (14,6%): Dieser Beitragssatz gilt für den Großteil der GKV-Mitglieder und wird auf das Bruttoeinkommen angewendet.
  • Zusatzbeitrag (1,3%): Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der von jeder gesetzlichen Krankenkasse individuell festgelegt wird. Hier wird der Durchschnittswert von 1,3 % angenommen.
  • Gesamtbeitrag: Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag zusammen.

Bitte beachten Sie, dass diese Berechnungen auf den aktuellen Beitragssätzen basieren und von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren können. Auch mögliche Freibeträge oder andere Zuschläge (z.B. für Kinder) sind hier nicht berücksichtigt.

Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte und andere Versicherte sind nicht einkommensabhängig wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern richten sich nach dem Gesundheitszustand, dem Alter sowie dem gewählten Tarif. Zudem profitieren Beamte von der Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt und die Beiträge zur PKV reduziert.

Da die Beitragshöhe in der PKV individuell variiert, kann es schwierig sein, genaue Zahlen ohne weitere Details zu geben. Eine allgemeine Schätzung für Beamte ohne spezielle Tarife lässt sich jedoch auf Grundlage typischer Tarife vornehmen.

Hier ist eine Schätzung der monatlichen Beiträge zur PKV für Beamte, die die Beihilfe in Anspruch nehmen (angenommene Beihilfequote: 50% – 80%):

Beispielhafte Tabelle: Private Krankenversicherung für Beamte

Einkommen (Brutto) Alter: 25 Jahre Alter: 35 Jahre Alter: 45 Jahre Beihilfe (50%) Beitrag zur PKV (geschätzt)
3.000 € 150 € – 250 € 180 € – 280 € 220 € – 320 € 50 % 75 € – 160 €
4.000 € 180 € – 290 € 210 € – 310 € 250 € – 350 € 50 % 90 € – 175 €
5.000 € 200 € – 320 € 230 € – 350 € 270 € – 390 € 50 % 100 € – 195 €

Erläuterung:

  • Alter: Der Beitrag zur PKV steigt mit dem Alter, da das Risiko für Gesundheitskosten zunimmt.
  • Beihilfe (50%): Bei einer Beihilfequote von 50 % (typisch für viele Beamte) deckt der Staat die Hälfte der Krankheitskosten, sodass der Beamte nur die restlichen 50 % selbst zahlen muss.
  • Beitrag zur PKV: Die tatsächlichen Beiträge variieren je nach Versicherer und Tarif. Hier handelt es sich um Schätzwerte, die sich auf Standardtarife und allgemeine Prämien stützen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Beihilfe reduziert den Beitrag zur PKV erheblich, da nur die verbleibenden 50 % – 80 % der Kosten von der PKV übernommen werden müssen.
  • Jüngere Beamte zahlen tendenziell weniger, da sie in der Regel gesünder sind und weniger Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Beiträge steigen mit dem Alter und bei Vorerkrankungen können Zuschläge fällig werden.

Da es viele verschiedene Tarife und Anbieter gibt, ist es ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die günstigste und passendste Lösung zu finden.

Krankenversicherung Beamte Kosten

Die private Krankenversicherung für Beamte unterscheidet sich stark von der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier werden die Beiträge nicht anhand des Einkommens, sondern basierend auf dem Gesundheitszustand, dem Alter und dem gewählten Tarif kalkuliert. Besonders attraktiv ist die PKV für Beamte, da sie durch ihre Beihilfe in der Regel nur einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Die Beihilfe übernimmt oft 50 % bis 80 % der Krankheitskosten, während die private Krankenversicherung den verbleibenden Anteil abdeckt.

Ein weiterer Vorteil der PKV für Beamte sind die beitragsfreien oder niedrigeren Einstiegstarife zu Beginn, da Beamte in jungen Jahren und mit relativ guter Gesundheit in die PKV eintreten können. Im Laufe der Zeit steigen die Beiträge in der PKV mit zunehmendem Alter, was langfristig zu höheren Kosten führen kann. Allerdings profitieren Beamte von der Beihilfeergänzung, die einen Großteil der Krankheitskosten abdeckt und somit die tatsächlichen Beiträge oft niedriger hält als bei der GKV.

GKV: Beiträge sind einkommensabhängig und können für Beamte relativ hoch ausfallen, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

PKV: Beiträge sind alters- und gesundheitsabhängig und bieten Beamten durch die Beihilfe eine günstigere und flexiblere Lösung im Vergleich zur GKV. Besonders attraktiv sind die günstigen Einstiegsbeiträge für junge Beamte.

Letztlich hängt die Wahl zwischen GKV und PKV von den individuellen Bedürfnissen, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Beamte sollten ihre Optionen sorgfältig prüfen, um die für sie passende Krankenversicherungslösung zu finden.

Leistungsübersicht Private Krankenversicherung Beamte

Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung variieren je nach Tarif und Anbieter. In dieser Übersicht werden die wichtigsten Leistungen erläutert.

Unverzichtbare Leistungen zur privaten Krankenversicherung für Beamte

  1. In Deutschland rechnen viele Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) ab. Für die meisten Patienten und Behandlungen ist es ausreichend, wenn die Krankenversicherung den Regelhöchstsatz (2,3-fache der GOÄ/GOZ) oder den Höchstsatz (3,5-fache) übernimmt. Tarife, die weniger als den Regelsatz erstatten, sind weniger empfehlenswert. Wenn du auch Behandlungen durch Spezialisten oder in Privatkliniken absichern möchtest – also Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen – solltest du einen Tarif wählen, der entweder über dem Höchstsatz liegt oder keine Begrenzung durch die Gebührenordnung hat.

 

  1. Der Restkostenausgleich oder auch Beihilfeergänzungstarif ist ein spezieller Tarif in der privaten Krankenversicherung, der für Beamte und beihilfeberechtigte Personen entwickelt wurde. Da die Beihilfe des Staates nur einen Teil der Krankheitskosten abdeckt, übernimmt der Restkostenausgleich den verbleibenden Anteil, den die Beihilfe nicht abdeckt. Dieser Tarif sorgt dafür, dass Beamte bei Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und anderen Gesundheitskosten weitgehend abgesichert sind, ohne hohe Eigenanteile zahlen zu müssen. Der Beihilfeergänzungstarif ist eine sinnvolle Ergänzung zur Beihilfe und bietet eine umfassende Absicherung bei medizinischen Ausgaben.
  • Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).
  • Freie Wahl des Arztes und Zugang zu Spezialisten ohne Überweisung.
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Behandlung durch den Chefarzt.
  • Erstattung von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Einschränkung auf Generika.
  • Abdeckung von Heilmitteln wie Physiotherapie und Logopädie.
  • Umfangreiche Erstattung von notwendigen medizinischen Hilfsmitteln, wie Prothesen, Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel. Offener Hilfsmittelkatalog, der zukünftige technische Neuerungen abdeckt.
  • Umfassende Erstattung für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
  • Berücksichtigung der Zahnstaffel, um Kosten in den ersten Jahren zu begrenzen.

Die Krankenversicherungen haben unterschiedliche Versicherungsbedingungen für:

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie

Zusätzlich solltest du darauf achten, wie hoch die Erstattung für Inlays, Implantate sowie Material- und Laborkosten ist. Viele Tarife erstatten Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ebenfalls zahlen würde.

  • Für den Fall, dass du innerhalb eines Jahres keine Rechnungen einreichst, kannst du eine mögliche Beitragsrückerstattung erhalten. Krankenversicherungen unterscheiden dabei zwischen:

    Erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung:

    Die Höhe der Rückerstattung hängt vom Erfolg oder der Ertragslage des Versicherers ab.

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Garantierte Rückerstattung):

    Hier ist die Rückerstattung fest garantiert. Wenn du innerhalb eines Jahres keine Rechnungen einreichst, bekommst du z.B. zwei Monatsbeiträge auf dein Konto ausgezahlt.

    Tipp: Vergleiche deine Beitragsrückerstattung mit deinen bisherigen Leistungen, z.B.:

    Beitragsrückerstattung = 1.200 € pro Jahr

    Rechnungen für Arztbesuche und Medikamente = 300 € pro Jahr

    In diesem Fall lohnt es sich definitiv, keine Rechnungen einzureichen und die Beitragsrückerstattung zu wählen. So behältst du unterm Strich 900 € mehr in der Tasche für den nächsten Urlaub.

Sehr wichtige Leistungen zur privaten Krankenversicherung für Beamte

  1. Psychotherapie ist grundsätzlich im Versicherungsumfang als medizinisch notwendige Leistung enthalten, sowohl stationär in der Klinik als auch ambulant beim Arzt. Allerdings gibt es oft Einschränkungen, besonders bei der ambulanten Psychotherapie. Es empfiehlt sich, mindestens 50 Sitzungen zu versichern. Zum Vergleich: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei Langzeittherapien zwischen 60 und 160 Sitzungen.

    Es ist ratsam, einen Vertrag zu wählen, der möglichst wenige Einschränkungen enthält:

    • Keine prozentuale Selbstbeteiligung
    • Keine Begrenzung der Sitzungsanzahl
    • Keine Notwendigkeit, Behandlungen vorab von der Versicherung genehmigen zu lassen

    Wichtig zu wissen ist auch, dass sowohl Fachärzte als auch Psychologen mit Zusatzausbildung berechtigt sind, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen.

    Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass Leistungen von Fachärzten in der privaten Krankenversicherung (PKV) automatisch abgedeckt sind, während die Behandlung durch Psychologen nur erstattet wird, wenn dies explizit im Vertrag festgehalten ist. Besonders im ambulanten Bereich arbeiten häufig psychologische Psychotherapeuten, weshalb diese Absicherung sehr zu empfehlen ist.

    • Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie sollten unbedingt im Versicherungsschutz enthalten sein. Die Kosten für eine langfristige Therapie können erheblich sein, wenn du sie selbst bezahlen musst. Achte darauf, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Therapeuten dich behandeln dürfen. Diese Details sind in den Versicherungsbedingungen zu finden.
    • Stelle sicher, dass deine Krankenversicherung die Möglichkeit einer Behandlung in Privatkliniken oder ausländischen Krankenhäusern abdeckt.

      Viele spezialisierte Kliniken, wie zum Beispiel Herz-Zentren oder Krankenhäuser in Kurorten, bieten nicht nur normale Krankenhausbehandlungen, sondern auch Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) oder Kuren an. Diese sogenannten gemischten Anstalten müssen oft gezielt in deinem Versicherungstarif mitversichert werden, da private Krankenversicherungen normalerweise dafür nicht automatisch aufkommen.

      Besonders wichtig ist dies, wenn du in einem Kurort lebst, wo solche Kliniken häufig die einzige Option vor Ort darstellen. In Notfällen sollte auch die Behandlung in gemischten Anstalten möglich sein.

      Einige Versicherungen verlangen zudem, dass Patienten ihren Krankenhausaufenthalt innerhalb einer bestimmten Frist melden müssen, um volle Erstattung zu erhalten. Es ist ratsam, einen Tarif zu wählen, der keine solche Meldefristen hat, wenn möglich.

  1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder gesetzliche Unfallversicherung (GUV) decken üblicherweise die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) oder Anschlussheilbehandlungen nach einem Klinikaufenthalt ab. Wenn du jedoch selbstständig bist und nicht über diese Versicherungen versichert bist, solltest du besonders auf diese Klausel achten. Für Angestellte ergänzt diese Klausel die Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

    Es ist wichtig, dass Heilbehandlungen grundsätzlich im Versicherungsschutz enthalten sind, ohne Einschränkungen durch Listen oder vordefinierte schwere Erkrankungen. Die Definition schwerer Erkrankungen kann variieren und ist oft Auslegungssache. Achte auch darauf, ob es Fristen gibt, innerhalb derer du eine Reha antreten musst. Je nach Erkrankung kann es einige Zeit dauern, bis du fit genug für eine Reha bist. Idealerweise gibt es im Vertrag keine festen Fristen, sondern die Behandlung sollte beginnen, sobald sie medizinisch möglich ist.

    Entziehungsmaßnahmen für Suchtkranke (z.B. Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.) sind nicht automatisch abgedeckt. Wenn deine Krankenversicherung die Kosten übernehmen soll, muss dies explizit im Vertrag vereinbart sein. Die erste Entziehung sollte dabei idealerweise versichert sein.

Der Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus sollte ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten sein. Insbesondere in Notfällen oder zur Erstversorgung nach einem Unfall sollten die Transportkosten abgedeckt sein, selbst wenn die Behandlung letztlich ambulant erfolgt. Achte daher darauf, dass möglichst alle Transportmittel erstattet werden, wie z.B. Notfallflüge mit dem Hubschrauber. Wähle einen Tarif, der keine Beschränkungen hinsichtlich des Transportweges, des nächsten Behandlers oder von Höchstbeträgen hat. Die Krankenversicherung sollte auch die Kosten für den Transport zu Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapiebehandlungen übernehmen.

Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme wie z.B. die Krebsfrüherkennung sind grundsätzlich in jeder privaten Krankenversicherung (PKV) abgedeckt. Einige private Tarife erstatten sogar über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus, ohne Beschränkungen.

Es ist wichtig, mögliche Altersbeschränkungen für Vorsorgeuntersuchungen zu beachten und zu prüfen, ob ein Leistungsverzeichnis existiert. Ein Leistungsverzeichnis listet spezifische Untersuchungen auf, die erstattungsfähig sind. Es ist empfehlenswert, einen Tarif zu wählen, der kein Leistungsverzeichnis hat, um Probleme bei der Behandlung und Leistungserstattung zu vermeiden.

Schutzimpfungen müssen separat in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein, um erstattungsfähig zu sein. Der Umfang sollte mindestens den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) entsprechen.

  • Auf dem Markt bieten viele Tarife nur eine begrenzte Erstattung für Behandlungen beim Heilpraktiker an. Oftmals deckt die Erstattung der Honorare nur bis zum Höchstbetrag der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). In der Regel, reicht diese Erstattungshöhe aus.
  • Viele Tarife erstatten die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Laser-Behandlungen (Lasik). Dennoch solltest du die Höchstgrenzen beachten, bis zu welcher Höhe z.B. eine Brille erstattet wird, und nach wie vielen Jahren du erneut Anspruch auf eine neue hast.
  • Einige Tarife bieten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen den Versicherungsschutz zu erweitern oder die Selbstbeteiligung zu reduzieren, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Diese Option wird als Optionsrecht bezeichnet. Ein solches Wechselrecht kann sinnvoll sein, wenn du dich zunächst für den Grundschutz entscheidest (obwohl das nicht empfohlen wird).

    Achtung: Das Optionsrecht ist nur innerhalb eines begrenzten Rahmens nutzbar. Oftmals sind bestimmte Termine, Altersgrenzen oder Lebensereignisse wie Verbeamtung, Heirat oder die Geburt eines Kindes entscheidend. Verpasst du den entsprechenden Zeitpunkt, verfällt die Möglichkeit des Wechsels.

Weitere individuelle Leistungen zur privaten Krankenversicherung für Beamte

Um im Alter die Beiträge deiner privaten Krankenversicherung zu senken, bieten viele Anbieter einen Beitragsentlastungsbaustein an. Mit diesem Baustein kannst du schon jetzt für eine Entlastung in der Zukunft sorgen. Du zahlst monatlich in diesen Baustein ein, und das angesparte Geld reduziert später deine Versicherungsbeiträge. Beispielsweise kannst du mit einer monatlichen Investition von 78 € eine Beitragsentlastung von 300 € im Rentenalter erreichen. Wenn dein Beitrag bei Rentenbeginn 750 € beträgt, reduziert die private Krankenversicherung deinen monatlichen Beitrag um 300 € auf 450 €. So kannst du finanziell entspannter in den Ruhestand gehen.

  1. Die Kostenübernahme für Palliativ- und Hospizversorgung (Schmerztherapie und Sterbebegleitung im Endstadium schwerer Krankheiten) ist ein wichtiger Bestandteil einer guten Krankenversicherung. Achte darauf, dass dein Tarif diese Leistungen einschließt, da einige Tarife besonders die Palliativmedizin einschränken. Eine umfassende Versicherung sollte mindestens die stationäre und teilstationäre Versorgung im Hospiz abdecken.

Neugeborene können ohne erneute Gesundheitsprüfung privat krankenversichert werden. Dabei darf der Versicherungsschutz der Kinder nicht höher oder umfangreicher sein als der der Eltern. Entscheidest du dich also für einen günstigen Tarif mit begrenzten Leistungen, erhält dein Kind ebenfalls nur diesen begrenzten Schutz. Möchtest du deinem Kind einen umfassenderen Versicherungsschutz bieten, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.


Fazit Krankenversicherung Beamte

Die Krankenversicherung für Beamte ist sowohl in der gesetzlichen- als auch in der privaten Krankenversicherung möglich. Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur im Rahmen der pauschalen Beihilfe genutzt werden. Dort werden die Beiträge anhand des Einkommens bestimmt. Je höher das Einkommen, desto höher die Beiträge. Die Private Krankenversicherung für Beamte wird mit der individuellen Beihilfe gewährt. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Eintrittsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand. Diese sind unabhängig von Einkommen. Wer in die private Krankenversicherung wechseln kann, sollte dies natürlich durchführen.