Private Krankenversicherung Ärzte

Wer muss sich freiwillig versichern? – Freiwillige Krankenversicherung

Der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung können folgende Personen beitreten:

  • Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind

  • Personen, deren Familienversicherung endet § 10 SGB V

  • Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und ab Beginn der Beschäftigung oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen