Private Krankenversicherung Ärzte

Du beschäftigst dich mit dem Thema freiwillige Krankenversicherung? Erfahre jetzt alle wichtigen Informationen zu: freiwillige Krankenversicherung.

Wer muss sich freiwillig versichern? – Freiwillige Krankenversicherung

Der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung können folgende Personen beitreten:

  • Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind

  • Personen, deren Familienversicherung endet § 10 SGB V

  • Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und ab Beginn der Beschäftigung oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen

Ist man als Arbeitnehmer Pflicht oder freiwillig versichert? – Freiwillige Krankenversicherung

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Als Arbeitnehmer unterliegt man gemäß § 5 SGB V der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt Ihr Einkommen über 64.350 € im Jahr bzw. 5.362,50 € im Monat (2022), werden Sie gemäß § 6 SGB V, versicherungsfrei. Ihr Status ändert sich in diesem Fall von „pflichtversichert“ aus „versicherungsfrei“. Sie sind dann freiwillig gesetzlich versichert.

Eine freiwillige Mitgliedschaft nach § 9 SGB V ist nur möglich, wenn die entsprechende Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt wurde. Zur Erfüllung der Vorversicherungszeiten, müssen Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar mindestens 12 Monate ununterbrochen versichert gewesen sein. Können Sie diese Vorversicherungszeiten nicht erfüllen, erfolgt eine „obligatorische Anschlussversicherung“.

Außerdem können Sie in die private Krankenversicherung Angestellte wechseln. Neben der deutlich besseren und schnelleren medizinischen Behandlung, können Sie bis zu 300 € monatlich bei Ihrer Krankenversicherung sparen. Weitere Informationen für die private Krankenversicherung Angestellte finden Sie hier.

Kann man sich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichern? – Freiwillige Krankenversicherung

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Selbständige können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig gesetzlich krankenversichern. Eine freiwillige Mitgliedschaft nach § 9 SGB V ist nur möglich, wenn die entsprechende Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt wurde. Zur Erfüllung der Vorversicherungszeiten, müssen Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar mindestens 12 Monate ununterbrochen versichert gewesen sein. Können Sie diese Vorversicherungszeiten nicht erfüllen, erfolgt eine „obligatorische Anschlussversicherung“.

Außerdem können Sie in die private Krankenversicherung Selbstständige wechseln. Neben der deutlich besseren und schnelleren medizinischen Behandlung, können Sie bis zu 300 € monatlich bei Ihrer Krankenversicherung sparen. Weitere Informationen für die private Krankenversicherung Selbstständige finden Sie hier.

Wie viel kostet eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?- Freiwillige Krankenversicherung

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Die Kosten der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich, nach dem jeweiligen Brutto Einkommen und der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze, stellt die Obergrenze dar, nach denen die Beiträge bemessen werden. Diese beträgt 59.850 € jährlich bzw. 4.897,50 € monatlich, im Jahr 2023. Darauf werden der allgemeine Beitragssatz von derzeit 14,6 % zzgl. eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags von durchschnittlich 1,5 %. Ebenfalls werden für die gesetzliche Pflegeversicherung 3,05 % bzw. 3,4 % bei Kinderlosen, berechnet.

Beispiel 1: Arbeitnehmer

Angestellter mit einem Einkommen von: 5.500 € Brutto monatlich. Da das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird hier für die Beitragsberechnung die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. 4.897,50 € davon 16,1 % (14,6 % + 1,5 %), entsprechen einem monatlichen Beitrag von 788,50 €. Für die Pflegeversicherung werden ausgehend von 4.897,50€, davon 3,4 % berechnet. Das entspricht einem Beitrag von 166,52 € im Monat. Insgesamt zahlt der Arbeitnehmer hier 955, 02 € monatlich für seine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Beispiel 2: Selbstständige

Selbständiger mit einem Einkommen von 3.500 € Brutto monatlich. Da das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird hier für die Beitragsberechnung das Brutto Einkommen herangezogen. 3.500€ davon 16,1 % (14,6 % + 1,5 %), entsprechen einem monatlichen Beitrag von 563,50 €. Für die Pflegeversicherung werden ausgehend von 3.500 € davon 3,4 % berechnet. Das entspricht einem Beitrag von umgerechnet 119 € im Monat. Insgesamt zahlt der Selbstständige hier vorläufig 682,05 € monatlich für seine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Nachteile – Freiwillige Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung 2024


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