Private Krankenversicherung Angestellte2023-02-17T14:16:32+00:00

Private Krankenversicherung Angestellte

Angestellte mit einem Einkommen von 66.600 € (2023) im Jahr bzw. 5.550 € im Monat, können in die private Krankenversicherung wechseln. Als Privatpatient bekommst du die beste medizinische Versorgung, sodass du schneller wieder auf die Beine kommst.

Hand auf’s Herz: Lieber ein Auto oder Gesundheit? Ohne Gesundheit kein Auto, kein Auto ohne Gesundheit.

Die private Krankenversicherung ersetzt deine derzeit bestehende gesetzliche Krankenversicherung. Du erhältst garantiert mindestens die gleichen Leistungen wie in bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung zzgl. verschiedener Mehrleistungen. Welche Mehrleistungen du bei der privaten Krankenversicherung erhältst, erfährst du weiter unten im Beitrag. Dort findest du eine Gegenüberstellung zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Darüber hinaus kannst Du noch Geld sparen, da die private Krankenversicherung die Beiträge unabhängig von deinem Einkommen berechnet. So kommt es vor, dass du monatlich zwischen 200 – 300 € bei deiner privaten Krankenversicherung einsparen kannst.

Du bist Angestellt und möchtest dich selbstständig machen oder Beamter werden? Dann schaue auf unseren Beitrag private Krankenversicherung für Selbstständige oder für Beamte vorbei.

Voraussetzungen private Krankenversicherung Angestellte

  • Einkommen mind. 66.600 € im Jahr bzw. 5.500 € im Monat

  • Vom Grundsatz her gesund

Private Krankenversicherung Angestellte

Leistungen der privaten Krankenversicherung

  • Arzthonorare

Viele Ärzte rechnen in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) ab. Für die meisten Patienten und Behandlungen reicht es aus, wenn die Krankenversicherung den Regelhöchstsatz (2,3-fache der GOÄ/GOZ) oder den Höchstsatz (3,5-fache) erstattet. Andere Tarife, die weniger als den Regelsatz erstatten, sind nicht zu empfehlen. Solltest Du auch Behandlungen durch Spezialisten oder Privatkliniken versichern möchtest – also das, was über die Leistungen einer gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung hinaus geht – dann solltest Du einen Tarif auswählen, der auch über dem Höchstsatz oder ohne Bezug auf die Gebührenverordnung leistet.

  • Arztwahl

Primärarzttarife (Hausarzttarife) schreiben dir vor, dass du immer zuerst einen bestimmten Arzt aufsuchen musst (i.d.R. Hausarzt). Solltest du dich direkt an einen Facharzt wenden, dann kann die Krankenversicherung ihre Leistungen kürzen. Hast du dagegen die „freie Arztwahl“ vereinbart, kannst du direkt einen Facharzt aufsuchen und unter den niedergelassenen Ärzten selbst auswählen. Möchtest du im Krankenhaus vom Chefarzt (sehr erfahren) behandelt werden, anstatt von dem diensthabenden Arzt (oftmals neue Ärzte) musst du die privatärztliche Behandlungen mitversichern. Behandlungen durch sogenannte Heilhilfsberufe wie Logopädinnen oder Physiotherapeuten sind ebenfalls nur mitversichert, wenn dies gesondert in deinem Vertrag steht.

  • Ein- oder Zweibettzimmer

Einen Krankenhausaufenthalt im Einbettzimmer- oder Zweitbettzimmer zu verbringen, ist angenehmer. So hast du deine Ruhe und musst keine Rücksicht auf andere Patienten nehmen. Du kannst in Ruhe schlafen, genießt deine Ruhe und auch unangenehme Gerüche und das Stöhnen bleibt dir erspart. Wähle daher ein Zwei- oder noch besser ein Einbettzimmer.

  • Medikamente

Hier solltest du auf mögliche Selbstbehalte oder Beschränkungen bei der Erstattung achten. Zahlungen für Medikamente sollten möglichst nicht auf Generika ( Nachahmer-Produkte) beschränkt sein.

  • Hilfsmittel

Hilfsmittel unterstützen dich, körperliche Defizite auszugleichen. Das beginnt von lebenserhaltenden Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten über sogenannte Körperersatzstücke (Prothesen, Kunstaugen) bis hin zu Rollstühlen. Aber auch orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen, Brillen, Blindenhunde oder künstliche Kehlköpfe gehören dazu.

Wer einmal auf ein Hilfsmittel angewiesen ist, möchte dieses im Ernstfall in möglichst bester Qualität erstattet bekommen. Prüfe deshalb bei allen Hilfsmitteln darauf, inwieweit diese von der Kranken-versicherung erstattet werden. Unter Umständen gibt es prozentuale oder preisliche Begrenzungen.

Einige Versicherer erstatten auch nur eine „einfache Ausführung“. Was genau als „einfache Ausführung“ gilt, wird dann erst im Leistungsfall festgelegt.

Den genauen Umfang der Leistung findest du im Hilfsmittelkatalog der Versicherung. Diesen gibt es in zwei Varianten:

  1. Der geschlossene Hilfsmittel-Katalog gibt eine festgelegte Liste an Hilfsmitteln, die erstattet werden. Diese Liste bleibt gleich – was dort nicht genannt ist, wird auch in Zukunft nicht erstattet. Dies gilt ebenfalls, wenn es das Hilfsmittel heute noch gar nicht gibt. Daher ist diese Variante nicht empfehlenswert.
  2. Der offene Hilfsmittel-Katalog gibt keine festgelegte Liste Hilfsmitteln an, die erstattet werden. Durch diese Formulierung werden in Zukunft auch technische Neuerungen bezahlt. Ein offener Katalog ist deshalb zu empfehlen.
  • Krankentagegeld (Gilt nur für Angestellte und Selbstständige)

Jeder private Krankenversicherte sollte ein Krankentagegeld mindestens analog der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, da ohne Krankentagegeld die monatlichen Kosten für Miete, Essen, Auto, Strom etc. im Krankheitsfall nicht gedeckt werden können. Für Selbstständige & Freiberufler ist dies oftmals die einzige Option, sich gegen einen vorübergehenden Verdienstausfall durch Krankheit abzusichern. Angestellte die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten sechs Wochen lang den Lohn vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Danach springt bei gesetzlich versicherten Arbeit¬nehmern die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld. Als Privatversicherter ist es deine Pflicht ein Krankentagegeld zu vereinbaren. Für Arbeitnehmer ist ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag sinnvoll. Selbstständige & Freiberufler können z.B. ab dem 7. Tag oder später ein Krankengeld vereinbaren. Je früher das Krankentagegeld bezahlt werden soll, desto preisintensiver ist es.

Zahnleistungen

Die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen der Krankenversicherungen unterscheiden zwischen:

  1. Zahnbehandlung
  2. Zahnersatz
  3. Kieferorthopädie

Zuerst solltest du auf die sogenannte Zahnstaffel achten. Diese begrenzt die Erstattungen meist in den ersten Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag (z.B. 3.000 €) – entweder für die gesamte Zeit oder pro Jahr.

Marktüblich sind bis zu fünf Jahre, doch auch längere Zeiträume sind möglich. Manchmal gilt die Zahnstaffel nur für den Zahnersatz.

Danach solltest du dir die Erstattungshöhen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz anschauen. Sehr gute Tarife übernehmen Kosten für die Zahnbehandlung zu 100% und für den Zahnersatz zwischen 80-90%.

Darüber hinaus ist es wichtig, wieviel die Krankenversicherung für Inlays und Implantate sowie Material- und Laborkosten erstattet. Viele Tarife erstatten Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur, sofern auch die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlen würde.

  • Psychotherapie

Psychotherapie ist grundsätzlich im Versicherungsumfang als medizinisch notwendig mitversichert Dies gilt sowohl in der Klinik (stationär) als auch beim Arzt (ambulant). Allerdings schränken die meisten Krankenversicherungen den Schutz ein – insbesondere bei ambulanter Psychotherapie. Empfehlenswert sind mindestens 50 Sitzungen zu versichern. Zum direkten Vergleich: Die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlt bei einer Langzeittherapie zwischen 60 und 160 Sitzungen.

Tipp: Beachte, dass der Vertrag möglichst wenige Beschränkungen enthält:

  1. Keine prozentuale Selbstbeteiligung
  2. Keine Begrenzung der Sitzungsanzahl
  3. Keine Pflicht, Behandlungen vor Beginn von der Versicherung genehmigen zu lassen

Das solltest du noch wissen: Sowohl Fachärzte als auch studierte Psychologen mit Zusatzausbildung dürfen dich psychotherapeutisch behandeln.

Das ist ein essentieller Unterschied. Während Leistungen von Ärzten in der privaten Krankenversicherung (PKV) mitversichert sind, werden Behandlung durch Psychologen nur erstattet, sofern dies ausdrücklich in Deinem Vertrag steht. Letzteres ist sehr empfehlenswert, da insbesondere im ambulanten Bereich schlicht mehr psychologische Psychotherapeuten arbeiten als Fachärzte.

  • Heilmittel

Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie sollten versichert sein. Musst Du eine dauerhafte Therapie selbst bezahlen, wird es ganz schön teuer. Beachte daher, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Therapeuten Dich behandeln dürfen. Diese Informationen findest du in den Versicherungsbedingungen.

  • Stationäre Versorgung

Die Möglichkeit einer Behandlung in Privatkliniken oder ausländischen Krankenhäusern solltet du mitversichert haben.

Viele spezialisierte Kliniken, sind sogenannte gemischte Anstalten (z.B. Herz-Zentren oder Krankenhäuser in Kurorten). D.h. diese Kliniken bieten neben normalen Kran­ken­haus­be­hand­lung­en auch Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) oder Kuren an. Normalerweise zahlt die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) nicht für die Behandlung in solchen Krankenhäusern, das musst Du gezielt mitversichern.

Solltest Du Insbesondere in einem Kurort wohnen, achte darauf dass Dein Tarif unkompliziert die Behandlung in einer gemischten Anstalt erstattet. Oftmals sind diese die einzigen Krankenhäuser vor Ort. Alle anderen sollten zumindest im Notfall solche Kliniken aufsuchen dürfen.

Einige Krankenversicherungen verlangen, dass Patienten ihren Aufenthalt im Krankenhaus innerhalb einer Frist nachmelden – sonst wird die Erstattung gekürzt. Wähle wenn die Möglichkeit besteht einen Tarif ohne Meldefrist.

  • Anschlussheilbehandlung/Kur/Reha

Üblicherweise übernimmt die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV) oder gesetzliche Unfallversicherung (GUV) die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) oder der Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt. Solltest Du als Selbstständiger dort aber nicht versichert sein, solltest Du ein besonderes Augenmerk auf diese Klausel legen. Für Angestellte ergänzt diese Klausel die Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Die Heilbehandlungen sollten vom Grundsatz her mitversichert sein. Es sollte keine Liste oder Aufzählungen von schweren oder vorab definierten Erkrankungen geben. Besonders die Definition schwerer Erkrankungen ist immer Auslegungssache. Prüfe ebenfalls, ob es Fristen gibt, innerhalb derer Du eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) antreten musst. Je nach Erkrankung kann es eine Weile dauern, bis Du fit genug für eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) bist. Die beste Variante ist, wenn im Vertrag keine Fristen festgelegt sind, sondern die Behandlung erst beginnen muss, wenn dies medizinisch wieder möglich ist.

Auch Entziehungsmaßnahmen für Suchtkranke (z.B. Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.) sind nicht automatisch mitversichert. Soll deine Krankenversicherung die Kosten übernehmen, sollte dies im Vertrag vereinbart sein. Die erste Entziehung sollte möglichst versichert sein.

  • Transport

Der Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus, sollte ebenfalls im Umfang enthalten sein. In Notfällen oder zur Erstversorgung nach einem Unfall sollten Transportkosten auch dann versichert sein, wenn Du schlussendlich nur ambulant behandelt wirst. Achte daher darauf, dass möglichst alle Transportmittel erstattet werden (z.B. ein Notfallflug mit dem Hubschrauber). Wähle darüber hinaus möglichst einen Tarif ohne Beschränkung des Transportweges, auf den nächstgelegenen Behandler oder auf Höchstbeträge. Auch Kosten für den Transport zu Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapie sollte die Krankenversicherung übernehmen.

  • Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen

Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme wie z.B. die Krebsfrüherkennung, sind auch in jeder privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich mitversichert. Einige private Tarife erstatten über gesetzliche eingeführte Programme hinaus ohne Beschränkungen.

Achte daher ggf. auch auf Alterseinschränkungen zu den Vorsorgeuntersuchungen und ob ein Leistungsverzeichnis vorhanden ist. Ein Leistungsverzeichnis führt bestimmte Untersuchungen auf, die erstattungsfähig sind. Wähle daher einen Tarif aus, der auf das Leistungsverzeichnis verzichtet. In der Praxis führt dies oftmals zu Ärger bei der Behandlung und Leistungserstattung.

Schutzimpfungen müssen hingegen gesondert in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen aufgeführt sein, damit diese erstattungsfähig sind. Der Umfang sollte mindestens den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) entsprechen.

  • Heilpraktiker

Viele Tarife auf dem Markt sehen für den Heilpraktiker nur eingeschränkte Erstattung von. In der Regel reicht bei der Erstattung von Honoraren, der Höchstbetrag der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.

  • Sehhilfen

Viele Tarife erstatten die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Laser-Behandlungen (Lasik). Beachte dennoch die Höchstgrenzen, bis zu welcher Höhe z.B. eine Brille erstattet wird und nach wie vielen Jahren du erneut Anspruch auf eine neue hast.

  • Beitragsrückerstattung

Für den Fall, dass Du keine Rechnungen einreichst innerhalb eines Jahres einreichst, kannst du eine mögliche Beitragsrückerstattung erhalten. Hier unterscheiden die Krankenversicherung zwischen:

1. Erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung:

Die Beitragsrückerstattung ist abhängig vom Erfolg (Ertragslage) des Versicherers.

2. Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Garantierte Rückerstattung):

Die Beitragsrückerstattung ist garantiert. Solltest du innerhalb von einem Jahr keine Rechnung einreichen, erhältst du z.B. zwei Monatsbeiträge auf dein Konto ausgezahlt.

Tipp: Vergleiche deine Beitragsrückerstattung mit deinen bisherigen Leistungen z. B.:

Beitragsrückerstattung = 1.200 € pro Jahr

Rechnungen für Arztbesuche und Medikamente = 300 € pro Jahr

Hier lohnt sich definitiv die Rechnungen nicht einzureichen und die Beitragsrückerstattung zu nehmen. Hier machst du unterm Strich 900 € mehr in der Tasche für den nächsten Urlaub.

  • Wechseloptionen

Bei einigen Tarifen besteht das Option, unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz zu erweitern oder die Selbstbeteiligung zu reduzieren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Dieses Option nennt sich Optionsrecht. Dieses Wechselrecht kann für Dich sinnvoll sein, wenn du Dich für den Grundschutz entscheidest (nicht empfohlen).

Vorsicht: Dieses Optionsrecht kannst Du nur in einem begrenzten Rahmen nutzen. Oftmals gibt es bestimmte Termine, Altersgrenzen oder Anlässe wie Verbeamtung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Wird der entsprechende Zeitpunkt verpasst, verfällt die Wechseloption.

  • Selbstbehalt

    Mit der Selbstbeteiligung minderst du deinen monatlichen Beitrag. Solltest du selten zum Arzt gehen, kannst Du so sparen. Um die Preise unterschiedlicher Tarife miteinander zu vergleichen, solltest Du die Selbstbeteiligung in den monatlichen Beitrag hinzuberechnen.

    Tipp: Eine hohe Selbstbeteiligung kannst Du nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung senken. Mit zunehmendem Alter ist das daher vermutlich schwieriger, lass Dich also nicht dazu verleiten, leichtfertig Tausende Euro Selbstbehalt zu vereinbaren. Spätestens im Rentenalter (Ab 67) könntest Du das wahrscheinlich bereuen.

    Für Selbstständige & Freiberufler lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung mehr als für Angestellte. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Dein Arbeitgeber profitiert von dem niedrigeren Beitrag durch den vereinbarten Selbstbehalt, beteiligt sich aber nicht an den Kosten, die Dir durch den Selbstbehalt entstehen.

  • Beitragsentlastung

Damit du im Alter Deine Beiträge senken kannst, bieten viele private Krankenversicherungen einen Beitragsentlastungsbaustein an. Du investierst in den Baustein für deine private Krankenversicherung und dieser Beitrag wird für Dich angespart. Z. B. erhältst du für 78 € monatlich eine Beitragsentlastung von 300 € im Rentenalter. Ist dein Beitrag bei Rentenbeginn bei 750 €, mindert die Krankenversicherung deinen Beitrag um 300 € auf 450 € monatlich.

  • Palliativversorgung/Hospiz

Die Erstattung von Kosten für eine Palliativ- oder Hospizversorgung (Schmerztherapie und Sterbebegleitung im Endstadium schwerer Krankheiten) sollte ebenfalls versichert sein. Einige Tarife beschränken insbesondere die Leistungen der Palliativmedizin. Mindestens eine stationäre und teilstationäre Versorgung im Hospiz sollte aber versichert sein.

  • Kindernachversicherung

Neugeborene werden ohne erneute Gesundheitsprüfung privat krankenversichert. Der Ver­si­che­rungs­schutz der Kinder darf nicht höher oder umfangreicher sein darf als der der Eltern. Solltest du dich also für einen Billigtarif mit geringen Leistungen entscheiden, bekommt Dein Kind auch nur diese Leistungen. Ein höherwertiger Versicherungsschutz ist dann nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Private Krankenversicherung

  • Familienmitglieder müssen ggf. gegen Prämie mitversichert werden

  • Beiträge unabhängig vom Einkommen

  • Keine Nachzahlung von Beiträgen am Ende des Jahres

  • Exklusive medizinische Behandlung

  • Leistungen sind lebenslang garantiert

  • Schnellere Terminvergabe bei Arzt und Spezialisten i.d.R. 1-3 Wochen

  • Einzelzimmer für sich ganz alleine, zur schnelleren Erholung

  • Keine Zuzahlungen im Krankenhaus

  • Behandlung vom Chefarzt bzw. Spezialisten

  • Keine Zuzahlungen bei Medikamenten, Heilmittel, Zahnersatz

  • Freie Auswahl der Klinik

  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit bis zu 6 Monatsbeiträge

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Familienmitglieder sind ggf. kostenlos mitversichert

  • Beiträge abhängig vom Einkommen

  • Nachzahlung von Beiträgen am Ende des Jahres (Selbstständige)

  • Standard medizinische Behandlung

  • Leistungen können willkürlich gestrichen werden

  • Längere Terminvergabe beim Arzt und Spezialisten i.d.R. 6-8 Wochen

  • Mehrbettzimmer mit anderen Patienten teilen

  • Zuzahlungen im Krankenhaus pro Tag 10 € für 28 Tage

  • Behandlung vom Belegarzt ggf. auch durch Anfänger nach dem Studium

  • Zuzahlungen bei Medikamenten, Heilmittel, Zahnersatz

  • Keine freie Auswahl der Klinik

  • Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Finanzkraft

  • Platz 1: R+V
  • Platz 2: Signal Iduna
  • Platz 3: Hanse Merkur
  • Platz 4. ARAG
  • Platz 5: Hallesche
  • Platz 6: AXA/DBV
  • Platz 7: Barmenia
  • Platz 8: Concorida
  • Platz 9: Continentale
  • Platz 10: DKV

Niedrigste Beschwerdequote

  • Platz 1. R+V
  • Platz 2. UKV
  • Platz 3. Alte Oldenburger
  • Platz 4. Signal Iduna
  • Platz 5. DKV
  • Platz 6. Hanse Merkur
  • Platz 7. Barmenia
  • Platz 8. Continentale
  • Platz 9. Nürnberger
  • Platz 10. ARAG

Vom Angebot bis zur Beantragung! #fürdichda

Wichtige Fragen für dich beantwortet

Versicherungspflicht für die Krankenversicherung2021-09-16T13:04:21+00:00

Besteht eine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung?

Ja, seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die sogenannte Allgemeine Versicherungspflicht. Jeder deutsche Bundesbürger ist dazu verpflichtet, sich mithilfe einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abzusichern.

Auf welcher Grundlage wird entschieden, ob man sich gesetzlich oder privat versichert?

Ob eine Aufnahme in eine private Krankenversicherung möglich ist oder ob eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, entscheidet sich über das Jahreseinkommen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind in Deutschland alle Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von weniger als 64.350 Euro (2021) dazu verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Beamte, Selbstständige und Studenten sowie Angestellte mit einem höheren Jahreseinkommen können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Was passiert, wenn man der Versicherungspflicht nicht nachkommt?

Haben Sie gegen die Allgemeine Versicherungspflicht verstoßen, dann werden Sie nicht direkt bestraft. Sie müssen allerdings für den Zeitraum, in dem Sie nicht versichert waren, selbstverständlich alle Versicherungsbeiträge nachzahlen. Dazu kommen oft auch hohe Säumniszuschläge.

Was ist ein Arbeitgeber-Zuschuss und wie hoch ist er?2021-09-16T13:14:49+00:00

Was ist ein Arbeitgeberzuschuss und wie hoch ist er?

In Deutschland beteiligen sich Arbeitgeber mit einem Zuschuss an der privaten Krankenversicherung. Der gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt derzeit bei 384 Euro im Monat (2021).

Ist der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei?

Der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich am Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherungspflicht und ist in der Regel steuerfrei. Geht er jedoch über die Hälfte des Beitrags, dann sind Steuern auf den Zuschuss zu entrichten.

Beeinflussen Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung die Höhe des Arbeitgeberzuschusses?

Nein, eine Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattungen beeinflussen die Höhe des Arbeitgeberzuschusses nicht

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?2021-09-16T13:16:52+00:00

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die maximale Höhe des Arbeitsentgelts an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herangezogen wird.

Was sind die Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze?

Für Privatversicherte ist diese Regelung deshalb wichtig, weil mit ihrer Hilfe sowohl der Maximalbeitrag zur PKV als auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV errechnet wird.

Wie laufen die Kündigung und Wechsel in die private Krankenversicherung ab?2021-09-16T13:03:03+00:00

Wechsel als Arbeitnehmer

Von der gesetzlichen- in die Private Krankenversicherung

Erhöht sich Ihr Einkommen im Laufe bzw. zum Ende des Jahres und überschreiten Sie die Versicherungspflichtgrenze von 64.350 € (2021), können Sie zum 01.01. in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Von einer privaten zu einer anderen privaten Krankenversicherung

Möchten Sie von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen wechseln, müssen Sie die Mindestvertragsdauer von jeweils 2 Jahren beachten. Erst dann ist ein „ordentlicher Wechsel“ möglich.

Erhöht die private Krankenkasse Ihre Beiträge können Sie auch zum Ende des Versicherungs-/ Kalenderjahres auch während der 2 Jahre (Mindestvertragsdauer) wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate.

 

Wechsel als Selbstständiger oder Freiberufler

Von der gesetzlichen- in die Private Krankenversicherung

Zu Beginn einer selbstständigen- oder einer freiberuflichen Tätigkeit sind Sie ggf. freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sie können sich gleich zu Beginn Ihrer Tätigkeit private krankenversichern oder alternativ zum Ablauf des übernächsten Monats.

 

Von einer privaten zu einer anderen privaten Krankenversicherung

Möchten Sie von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen wechseln, müssen Sie die Mindestvertragsdauer von jeweils 2 Jahren beachten. Erst dann ist ein „ordentlicher Wechsel“ möglich.

Erhöht die private Krankenkasse Ihre Beiträge können Sie auch zum Ende des Versicherungs-/ Kalenderjahres auch während der 2 Jahre (Mindestvertragsdauer) wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate.

 

Nachfolge-Krankenversicherungsnachweis als Voraussetzung

Um Ihre gesetzliche oder Ihre derzeit bestehende private Krankenversicherung zu kündigen, müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist den Nachweis erbringen, dass Sie bereits eine Nachfolgekrankenversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen beantragt und abgeschlossen haben. Nur dann wird Ihre Kündigung auch wirksam.

 

Kann ich eine private Krankenvollversicherung auch mit einer Vorerkrankung beantragen?2021-09-16T13:02:44+00:00

Die Frage, ob Sie mit einer Vorerkrankung in die private Krankenversicherung wechseln können, kann man nur mit folgender Antwort beantworten: „Es kommt darauf an“.  Ihre im Antrag gemachten Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand werden sorgfältig nach versicherungsmedizinischen Kriterien bewertet.

  1. Dabei werden Erkrankungen, die ein nicht kalkulierbares Risiko bergen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. (Leistungsausschluss)
  2. Darüber hinaus gibt es Vorerkrankungen, die ein kalkulierbares Risiko darstellen. Hierfür erhebt die Krankenversicherung in der Regel einen sogenannten Risikozuschlag. (Beitragszuschlag)

 

Hintergrund zu den gestellten Gesundheitsfragen

Bevor Sie in eine private Krankenversicherung wechseln, müssen Sie zunächst die von der privaten Krankenkasse gestellten Fragen hinsichtlich Ihres aktuellen Gesundheitszustandes und eventuell bestehender Vorerkrankungen beantworten. Dabei ist es sehr wichtig für Ihren Versicherungsschutz, dass Sie die gestellten Fragen vollständig und der Wahrheit nach entsprechend beantworten. Nehmen Sie sich daher Zeit und bei Unklarheiten überprüfen Sie Ihre Arztrechnungen und bitten Sie ggf. Ihren Haus- oder Facharzt um Einblick in Ihre Patientenakte.

Nicht wahrheitsgemäß beantwortete Fragen können für Sie zum echten Problem resultieren: Wenn z. B. eine von Ihnen verschwiegene Vorerkrankung einige Jahre später zu einem ernsten Krankheitsfall führt, ist die private Krankenkasse i.d.R. nicht verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in vollem Umfang zu erstatten – und können Ihnen diese in manchen Fällen sogar ganz verweigern.

Daher liegt es in Ihrem eigenen Interesse, die gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten: Es dient schließlich sowohl Ihrer Gesundheit als auch Ihrer finanziellen Sicherheit.

Kann ich meine Familie mitversichern?2021-09-16T13:18:30+00:00

Private Krankenversicherung für Ehepartner

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind Ehepartner und Kinder im Rahmen einer „Familienversicherung“ in den meisten Fällen kostenlos mitversichert. Ehepartner können nur dann zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen, d.h.

  • in einem Angestelltenverhältnis mit einem Bruttojahresgehalt von über 64.350 € (2021,
  • Selbstständig oder freiberuflich tätig sind,
  • Beamte auf Widerruf (Anwärter), Probe oder auf Lebenszeit sind,
  • gerade ein Studium begonnen haben oder
  • generell nicht gesetzlich pflichtversichert sind.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge für den Ehepartner oder die Ehepartnerin hängt dabei vom Eintrittsalter, dem aktuellen Gesundheitszustand und den vereinbarten Leistungen ab.

Private Krankenversicherung für Kinder

Kinder können privat krankenversichert werden, wenn für sie die beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich ist:

  • Kinder sind je nach Tarif privat deutlich besser abgesichert als durch die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Die Beiträge für die Kinderversicherung sind im Markt preiswerter und liegen je nach Leistungsumfang sogar deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Zudem sind die Beiträge für eine Kinderversicherung steuerlich absetzbar.

 

Sobald Ihre privat versicherten Kinder eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, werden sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr privat krankenversichert. Ihre Kinder können jedoch zu Beginn Ihres Studiums oder mit dem Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht selbst entscheiden, ob sie sich erneut privat krankenversichern möchten.

Wie kann ich von der gesetzlichen- (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln?2021-09-16T13:02:02+00:00

So wechseln Sie als Student

Als Student, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Studienbeginn direkt in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Möchten Sie zunächst lieber bis zum Ende Ihres 25. Lebensjahres eine kostenlose gesetzliche Familienversicherung weiternutzen, haben Sie in den drei Monaten danach erneut die Gelegenheit, sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Auch wenn dann grundsätzlich mit dem 30. Lebensjahr Ihre Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet, steht Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung mit ihren dann oft günstigeren Beiträgen offen.

So wechseln Sie als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer können Sie nur dann in von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Ihr regelmäßiges jährliches Bruttoeinkommen (inkl. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zuschläge etc.) über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 64.350 € (2021) liegt – aber nur, wenn das voraussichtliche Jahreseinkommen im Jahr darauf über der neuen Grenze liegt. Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) l ist dann zum 1. Januar des Folgejahres möglich.

So wechseln Sie als Berufseinsteiger

Berufseinsteiger können als Arbeitnehmer bei einem ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 64.350 € (2021) sofort in die privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln.

So wechseln Sie als Selbstständiger oder Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzung von der gesetzlichen (GKV)  in die private Krankenversicherung (PKV)  wechseln. Hier gilt, anders als bei Arbeitnehmern, keine Einkommensgrenze.

So wechseln Sie als Beamtenanwärter oder Beamter

Auch als Beamtenanwärter oder Beamter haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln – was in der Regel die bessere Lösung ist. Die Beiträge fallen durch die Beihilfeberechtigung und den damit nur prozentual anteiligen Versicherungsbedarf sehr moderat aus.

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?2021-09-16T10:13:50+00:00

Leistung ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen

Während Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen lediglich standardisierte Grundleistungen in Anspruch nehmen können und mit teilweise hohen Zuzahlungen für eine bessere Versorgung kalkulieren müssen, haben Sie mit der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, Ihre gesundheitliche Absicherung ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.

Wenn es Ihnen also wichtig ist, die Kompetenz eines Spezialisten Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen oder bei einem Klinikaufenthalt von einer Chefarztbehandlung und der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu profitieren, sollten Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden.

Wie hoch sind die Kosten für eine private Krankenversicherung?2021-09-16T13:17:38+00:00

Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren Ihre Leistungen über ein umlagebasiertes System. Versicherte werden unabhängig von der Beitragshöhe gleich behandelt und erhalten grundsätzlich auch die gleiche medizinische Versorgung. Die im Vergleich zur privaten Krankenversicherung niedrigeren Kosten schlagen sich allerdings auch in der Leistung nieder – Sie erhalten lediglich eine Behandlung nach medizinischen Standardverfahren und müssen mit teils hohen Zuzahlungen rechnen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einkommensabhängig, d.h. je mehr du verdienst, desto mehr musst du zahlen. Im Jahr 2021 beträgt der Höchstbeitrag bei ca. 950 €.

Kosten der privaten Krankenversicherung

Im Unterschied zu den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Kosten für eine private Krankenversicherung nach dem Lebensalter, deinem gesundheitlichen Zustand und natürlich nach den von dir gewünschten Leistungen. D.h. die Beiträge sind Einkommensunabhängig.

Besonders junge Menschen zahlen in der privaten Krankenversicherung oft geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit wachsendem Lebensalter wird der Einstieg in die private Krankenversicherung dann immer kostspieliger. Die Gründe dafür sind die Kosten, die im Laufe der Jahre durch höhere Ausgaben und den medizinischen Fortschritt entstehen.

 

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?2021-09-14T10:51:24+00:00

Die gesetzliche- (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Einer der wesentlichsten Unterschiede ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen festgelegt sind. In der privaten Krankenversicherung (PKV), sind die Leistungen frei wählbar (je nach Tarif).

Gesetzliche Krankenversicherung

Ein großer Teil der Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abdeckt, sind gesetzlich vorgeschrieben und (bis auf wenige Ausnahmen) nicht individuell zu gestalten – Sie erhalten also nur eine sogenannte Grundversorgung. Diese ist teils sehr lückenhaft, zudem gibt es viele Leistungen, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird wie z.b. bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Medikamenten, Zahnersatz etc. Auch wenn es um Ihre Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf Ihre Arzt- oder Krankenhauswahl geht, sind Sie stark eingeschränkt, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Oftmals liegen Sie mit mehreren Patienten im gleichen Zimmer – Sie denken sich jetzt vermutlich: „Da gibt es doch schlimmeres!“

Wenn die anderen Patienten oder Besucher der Patienten sehr laut sind (Besuch, stöhnen vor Schmerzen, Schnarchen, Husten) oder unangenehme Gerüche ausstrahlen (was oftmals der Fall), dann freuen Sie sich über ihr privates Einzelzimmer. Dort haben Sie Ihre Ruhe und kommen schneller wieder auf die Beine.

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz dazu haben Sie als privat versicherte Person die Auswahl zwischen unterschiedlichen Tarifvarianten. So können Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung genau die Leistungsmerkmale absichern, die Ihnen wichtig sind. Sie haben die dann beispielsweise die Möglichkeit, den Facharzt (Spezialisten) selbst zu wählen, von dem sie behandelt werden möchten oder bei einem Krankenhausaufenthalt eine Chefarztbehandlung und ein Einzel- oder Zweibettzimmer in Anspruch zu nehmen.

Ratgeber

Wie erfolgt die Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung?2021-09-16T10:42:26+00:00

Als Privatpatient bekommen Sie von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker bzw. der Klinik, in der Sie behandelt wurden, eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen. Diese können Sie ganz einfach per Post oder noch bequemer digital, als Foto oder Scan einreichen. Die Krankenversicherung prüft die Rechnungen und überweist die Erstattung der versicherten Leistungen auf Ihr Bankkonto.

Was ist das Hausarztprinzip?2021-09-16T10:41:03+00:00

Was ist das Hausarztprinzip?

Neben Tarifen mit der freien Arztwahl bieten viele private Krankenkassen auch Tarife an, die das „Hausarztprinzip“ oder „Primärarztprinzip“ beinhalten. Dieses schreibt vor, dass sich der Versicherte bei einer notwendigen Behandlung zunächst in die Betreuung seines Hausarztes begeben und nicht sofort einen Facharzt aufsuchen dürfen. Dadurch sollen überflüssige Doppeluntersuchungen und die damit verbundenen Mehrkosten vermieden werden.

Hat es einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag, wenn auf die freie Arztwahl verzichtet wird?

Definitiv. Tarife die das Hausarztprinzip vereinbart haben, sind in der Regel günstiger. Die Vermeidung von ambulanten Behandlungen und der Wegfall der Facharztbetreuung führt oftmals zu einer Kostenersparnis.

Was ist eine Kindernachversicherung?2021-09-16T13:15:30+00:00

Was ist eine Kindernachversicherung?

Bei der Kindernachversicherung handelt es sich um die Aufnahme eines Neugeborenen in einen bereits bestehenden Krankenversicherungsvertrag eines Elternteils. Die Aufnahme muss dabei innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt geschehen, damit das Kind ohne eine Gesundheitsprüfung und Risikozuschlägen versichert werden kann. Oftmals reicht ein Anruf oder das Ausfüllen eines einseitigen Antrages inkl. Einreichung der Geburtsurkunde aus.

Welche Vorteile bietet die Kindernachversicherung und unter welchen Voraussetzungen ist sie möglich?

Eine Kindernachversicherung ist dann möglich, wenn der beantragte Versicherungsschutz für das Kind nicht umfassender sein soll, als der des betreffenden Elternteils und sie innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt des Kindes beantragt wird. Viele Krankenversicherer bieten ebenfalls an, dass der Versicherungsschutz für die Kinder auch höher und umfassender sein darf, als der Versicherungsschutz der Eltern. Die Kindernachversicherung bietet dabei eine ganze Reihe von Vorteilen, etwa, dass die Beiträge in der PKV für Neugeborene besonders günstig sind und in diesem Fall auch eine Gesundheitsprüfung entfällt.

 

Was ist eine Anzeigepflicht?2021-09-16T13:15:14+00:00

Was ist eine Anzeigepflicht?

Bei der Anzeigepflicht handelt es sich um die Pflicht des Versicherungsnehmers, bei einem Versicherungswechsel oder einer Neuanmeldung gegenüber der Krankenversicherung eine wahrheitsgemäße Auskunft über den eigenen Gesundheitszustand zu treffen. Die Anzeigepflicht ist in §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) niedergeschrieben.

Welche Folgen hat es, wenn ich meiner Anzeigepflicht nicht nachkomme?

Haben Sie oder eine mitversicherte Person eine Erkrankung oder Vorerkrankung vorsätzlich verschwiegen oder im Rahmen der Selbstauskunft grob fahrlässig gehandelt, dann kann der Versicherer von dem bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten. Zudem ist der der Versicherte dazu verpflichtet, alle Leistungen zurückzuzahlen, die im Rahmen des unter falschen Voraussetzungen geschlossenen Vertrags, geleistet wurden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherer den Antrag bei Kenntnis der verschwiegenen Krankheit auch wirklich abgelehnt hätte.

Was sind Altersrückstellungen?2021-09-16T13:17:11+00:00

Was sind Altersrückstellungen?

Mit den Altersrückstellungen sorgen private Krankenversicherungen dafür vor, dass für ältere Menschen in der Regel mehr Gesundheitsleistungen anfallen. In Deutschland werden Altersrückstellungen nur durch die privaten Krankenversicherer gebildet, da in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Umlageverfahren gilt, bei dem die durch Beiträge aufgebrachten Mittel unmittelbar in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen umgelegt werden.

Wie hoch müssen die Rückstellungen sein und sind sie vorgeschrieben?

Seit dem 1. Januar 2000 gilt die sogenannte 10-Prozent-Regel. Diese Regel schreibt den privaten Krankenversicherern gesetzlich vor, bei Neuverträgen für Versicherte im Alter zwischen 22 und 61 Jahren mindestens zehn Prozent auf jede monatlich gezahlte Versicherungsprämie einzukalkulieren. Darüber hinaus steht es privaten Krankenversicherern frei, auch deutlich höhere Aufschläge zu erheben. Zum Beispiel dann, wenn ein Neuvertrag erst im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen wird und dadurch weniger Zeit für die Rücklagenbildung verbleibt.

Können Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere PKV mitgenommen werden?

Wechseln Sie innerhalb einer Versicherungsgesellschaft in einen neuen Tarif, dann bleiben Ihre aufgebauten Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, zu einem anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln, dann ist mit einem Verlust zu rechnen. Die Versicherungen sind in diesem Fall nur dazu verpflichtet, die Altersrückstellungen auf Grundlage des Basistarifs zu übergeben.

Was ist eine Beitragsrückerstattung?2021-09-16T13:15:56+00:00

Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Die Beitragsrückerstattung bezeichnet die Rückerstattung von bereits gezahlten Versicherungsbeträgen an den Versicherten. Zu unterscheiden ist hier zwischen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, bei der die Frage, ob eine Rückzahlung geleistet wird, maßgeblich vom wirtschaftlichen Erfolg der Versicherung abhängt, und der erfolgsunabhängigen oder garantierten Beitragsrückerstattung.

Unter welchen Voraussetzungen wird ein Beitrag zurückerstattet?

Die Beitragsrückerstattung wird in der Regal dann ausgezahlt, wenn der Versicherte über ein ganzes Versicherungsjahr keinerlei Rechnungen bei der privaten Krankenkasse eingereicht hat – also die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen hat.

Kann ich meine Familie mitversichern?2021-09-16T13:18:30+00:00

Private Krankenversicherung für Ehepartner

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind Ehepartner und Kinder im Rahmen einer „Familienversicherung“ in den meisten Fällen kostenlos mitversichert. Ehepartner können nur dann zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen, d.h.

  • in einem Angestelltenverhältnis mit einem Bruttojahresgehalt von über 64.350 € (2021,
  • Selbstständig oder freiberuflich tätig sind,
  • Beamte auf Widerruf (Anwärter), Probe oder auf Lebenszeit sind,
  • gerade ein Studium begonnen haben oder
  • generell nicht gesetzlich pflichtversichert sind.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge für den Ehepartner oder die Ehepartnerin hängt dabei vom Eintrittsalter, dem aktuellen Gesundheitszustand und den vereinbarten Leistungen ab.

Private Krankenversicherung für Kinder

Kinder können privat krankenversichert werden, wenn für sie die beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich ist:

  • Kinder sind je nach Tarif privat deutlich besser abgesichert als durch die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Die Beiträge für die Kinderversicherung sind im Markt preiswerter und liegen je nach Leistungsumfang sogar deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Zudem sind die Beiträge für eine Kinderversicherung steuerlich absetzbar.

 

Sobald Ihre privat versicherten Kinder eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, werden sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr privat krankenversichert. Ihre Kinder können jedoch zu Beginn Ihres Studiums oder mit dem Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht selbst entscheiden, ob sie sich erneut privat krankenversichern möchten.

Wie hoch sind die Kosten für eine private Krankenversicherung?2021-09-16T13:17:38+00:00

Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren Ihre Leistungen über ein umlagebasiertes System. Versicherte werden unabhängig von der Beitragshöhe gleich behandelt und erhalten grundsätzlich auch die gleiche medizinische Versorgung. Die im Vergleich zur privaten Krankenversicherung niedrigeren Kosten schlagen sich allerdings auch in der Leistung nieder – Sie erhalten lediglich eine Behandlung nach medizinischen Standardverfahren und müssen mit teils hohen Zuzahlungen rechnen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einkommensabhängig, d.h. je mehr du verdienst, desto mehr musst du zahlen. Im Jahr 2021 beträgt der Höchstbeitrag bei ca. 950 €.

Kosten der privaten Krankenversicherung

Im Unterschied zu den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Kosten für eine private Krankenversicherung nach dem Lebensalter, deinem gesundheitlichen Zustand und natürlich nach den von dir gewünschten Leistungen. D.h. die Beiträge sind Einkommensunabhängig.

Besonders junge Menschen zahlen in der privaten Krankenversicherung oft geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit wachsendem Lebensalter wird der Einstieg in die private Krankenversicherung dann immer kostspieliger. Die Gründe dafür sind die Kosten, die im Laufe der Jahre durch höhere Ausgaben und den medizinischen Fortschritt entstehen.

 

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?2021-09-14T10:51:24+00:00

Die gesetzliche- (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Einer der wesentlichsten Unterschiede ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen festgelegt sind. In der privaten Krankenversicherung (PKV), sind die Leistungen frei wählbar (je nach Tarif).

Gesetzliche Krankenversicherung

Ein großer Teil der Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abdeckt, sind gesetzlich vorgeschrieben und (bis auf wenige Ausnahmen) nicht individuell zu gestalten – Sie erhalten also nur eine sogenannte Grundversorgung. Diese ist teils sehr lückenhaft, zudem gibt es viele Leistungen, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird wie z.b. bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Medikamenten, Zahnersatz etc. Auch wenn es um Ihre Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf Ihre Arzt- oder Krankenhauswahl geht, sind Sie stark eingeschränkt, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Oftmals liegen Sie mit mehreren Patienten im gleichen Zimmer – Sie denken sich jetzt vermutlich: „Da gibt es doch schlimmeres!“

Wenn die anderen Patienten oder Besucher der Patienten sehr laut sind (Besuch, stöhnen vor Schmerzen, Schnarchen, Husten) oder unangenehme Gerüche ausstrahlen (was oftmals der Fall), dann freuen Sie sich über ihr privates Einzelzimmer. Dort haben Sie Ihre Ruhe und kommen schneller wieder auf die Beine.

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz dazu haben Sie als privat versicherte Person die Auswahl zwischen unterschiedlichen Tarifvarianten. So können Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung genau die Leistungsmerkmale absichern, die Ihnen wichtig sind. Sie haben die dann beispielsweise die Möglichkeit, den Facharzt (Spezialisten) selbst zu wählen, von dem sie behandelt werden möchten oder bei einem Krankenhausaufenthalt eine Chefarztbehandlung und ein Einzel- oder Zweibettzimmer in Anspruch zu nehmen.

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