Private Krankenversicherung Selbstständige und Freiberufler
Als Selbstständiger und Freiberufler bist du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und kannst in die private Krankenversicherung wechseln. Als Privatpatient bekommst du die beste medizinische Versorgung, sodass du schneller wieder auf die Beine kommst.
Hand auf’s Herz: Lieber ein Auto oder Gesundheit? Ohne Gesundheit kein Auto, kein Auto ohne Gesundheit.
Die private Krankenversicherung ersetzt deine derzeit bestehende gesetzliche Krankenversicherung. Du erhältst garantiert mindestens die gleichen Leistungen wie in bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung zzgl. verschiedener Mehrleistungen. Welche Mehrleistungen du bei der privaten Krankenversicherung erhältst, erfährst du weiter unten im Beitrag. Dort findest du eine Gegenüberstellung zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Darüber hinaus kannst Du noch Geld sparen, da die private Krankenversicherung die Beiträge unabhängig von deinem Einkommen berechnet. So kommt es vor, dass du monatlich zwischen 200 – 300 € bei deiner privaten Krankenversicherung einsparen kannst.
Du bist Selbständig und möchtest Angestellter oder Beamter werden? Dann schaue auf unseren Beitrag private Krankenversicherung für Angestellte oder für Beamte vorbei.

Nachzahlungen Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung
Voraussetzungen Private Krankenversicherung Selbstständige
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Finanzkraft
- Platz 1: R+V
- Platz 2: Signal Iduna
- Platz 3: Hanse Merkur
- Platz 4. ARAG
- Platz 5: Hallesche
- Platz 6: AXA/DBV
- Platz 7: Barmenia
- Platz 8: Concorida
- Platz 9: Continentale
- Platz 10: DKV
Niedrigste Beschwerdequote
- Platz 1. R+V
- Platz 2. UKV
- Platz 3. Alte Oldenburger
- Platz 4. Signal Iduna
- Platz 5. DKV
- Platz 6. Hanse Merkur
- Platz 7. Barmenia
- Platz 8. Continentale
- Platz 9. Nürnberger
- Platz 10. ARAG
Vom Angebot bis zur Beantragung! #fürdichda
Wichtige Fragen für dich beantwortet
Besteht eine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung?
Ja, seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die sogenannte Allgemeine Versicherungspflicht. Jeder deutsche Bundesbürger ist dazu verpflichtet, sich mithilfe einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abzusichern.
Auf welcher Grundlage wird entschieden, ob man sich gesetzlich oder privat versichert?
Ob eine Aufnahme in eine private Krankenversicherung möglich ist oder ob eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, entscheidet sich über das Jahreseinkommen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind in Deutschland alle Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von weniger als 64.350 Euro (2021) dazu verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Beamte, Selbstständige und Studenten sowie Angestellte mit einem höheren Jahreseinkommen können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Was passiert, wenn man der Versicherungspflicht nicht nachkommt?
Haben Sie gegen die Allgemeine Versicherungspflicht verstoßen, dann werden Sie nicht direkt bestraft. Sie müssen allerdings für den Zeitraum, in dem Sie nicht versichert waren, selbstverständlich alle Versicherungsbeiträge nachzahlen. Dazu kommen oft auch hohe Säumniszuschläge.
Wechsel als Arbeitnehmer
Von der gesetzlichen- in die Private Krankenversicherung
Erhöht sich Ihr Einkommen im Laufe bzw. zum Ende des Jahres und überschreiten Sie die Versicherungspflichtgrenze von 64.350 € (2021), können Sie zum 01.01. in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Von einer privaten zu einer anderen privaten Krankenversicherung
Möchten Sie von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen wechseln, müssen Sie die Mindestvertragsdauer von jeweils 2 Jahren beachten. Erst dann ist ein „ordentlicher Wechsel“ möglich.
Erhöht die private Krankenkasse Ihre Beiträge können Sie auch zum Ende des Versicherungs-/ Kalenderjahres auch während der 2 Jahre (Mindestvertragsdauer) wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate.
Wechsel als Selbstständiger oder Freiberufler
Von der gesetzlichen- in die Private Krankenversicherung
Zu Beginn einer selbstständigen- oder einer freiberuflichen Tätigkeit sind Sie ggf. freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sie können sich gleich zu Beginn Ihrer Tätigkeit private krankenversichern oder alternativ zum Ablauf des übernächsten Monats.
Von einer privaten zu einer anderen privaten Krankenversicherung
Möchten Sie von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen wechseln, müssen Sie die Mindestvertragsdauer von jeweils 2 Jahren beachten. Erst dann ist ein „ordentlicher Wechsel“ möglich.
Erhöht die private Krankenkasse Ihre Beiträge können Sie auch zum Ende des Versicherungs-/ Kalenderjahres auch während der 2 Jahre (Mindestvertragsdauer) wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate.
Nachfolge-Krankenversicherungsnachweis als Voraussetzung
Um Ihre gesetzliche oder Ihre derzeit bestehende private Krankenversicherung zu kündigen, müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist den Nachweis erbringen, dass Sie bereits eine Nachfolgekrankenversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen beantragt und abgeschlossen haben. Nur dann wird Ihre Kündigung auch wirksam.
Die Frage, ob Sie mit einer Vorerkrankung in die private Krankenversicherung wechseln können, kann man nur mit folgender Antwort beantworten: „Es kommt darauf an“. Ihre im Antrag gemachten Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand werden sorgfältig nach versicherungsmedizinischen Kriterien bewertet.
- Dabei werden Erkrankungen, die ein nicht kalkulierbares Risiko bergen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. (Leistungsausschluss)
- Darüber hinaus gibt es Vorerkrankungen, die ein kalkulierbares Risiko darstellen. Hierfür erhebt die Krankenversicherung in der Regel einen sogenannten Risikozuschlag. (Beitragszuschlag)
Hintergrund zu den gestellten Gesundheitsfragen
Bevor Sie in eine private Krankenversicherung wechseln, müssen Sie zunächst die von der privaten Krankenkasse gestellten Fragen hinsichtlich Ihres aktuellen Gesundheitszustandes und eventuell bestehender Vorerkrankungen beantworten. Dabei ist es sehr wichtig für Ihren Versicherungsschutz, dass Sie die gestellten Fragen vollständig und der Wahrheit nach entsprechend beantworten. Nehmen Sie sich daher Zeit und bei Unklarheiten überprüfen Sie Ihre Arztrechnungen und bitten Sie ggf. Ihren Haus- oder Facharzt um Einblick in Ihre Patientenakte.
Nicht wahrheitsgemäß beantwortete Fragen können für Sie zum echten Problem resultieren: Wenn z. B. eine von Ihnen verschwiegene Vorerkrankung einige Jahre später zu einem ernsten Krankheitsfall führt, ist die private Krankenkasse i.d.R. nicht verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in vollem Umfang zu erstatten – und können Ihnen diese in manchen Fällen sogar ganz verweigern.
Daher liegt es in Ihrem eigenen Interesse, die gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten: Es dient schließlich sowohl Ihrer Gesundheit als auch Ihrer finanziellen Sicherheit.
Private Krankenversicherung für Ehepartner
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind Ehepartner und Kinder im Rahmen einer „Familienversicherung“ in den meisten Fällen kostenlos mitversichert. Ehepartner können nur dann zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen, d.h.
- in einem Angestelltenverhältnis mit einem Bruttojahresgehalt von über 64.350 € (2021,
- Selbstständig oder freiberuflich tätig sind,
- Beamte auf Widerruf (Anwärter), Probe oder auf Lebenszeit sind,
- gerade ein Studium begonnen haben oder
- generell nicht gesetzlich pflichtversichert sind.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge für den Ehepartner oder die Ehepartnerin hängt dabei vom Eintrittsalter, dem aktuellen Gesundheitszustand und den vereinbarten Leistungen ab.
Private Krankenversicherung für Kinder
Kinder können privat krankenversichert werden, wenn für sie die beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich ist:
- Kinder sind je nach Tarif privat deutlich besser abgesichert als durch die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Die Beiträge für die Kinderversicherung sind im Markt preiswerter und liegen je nach Leistungsumfang sogar deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Zudem sind die Beiträge für eine Kinderversicherung steuerlich absetzbar.
Sobald Ihre privat versicherten Kinder eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, werden sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr privat krankenversichert. Ihre Kinder können jedoch zu Beginn Ihres Studiums oder mit dem Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht selbst entscheiden, ob sie sich erneut privat krankenversichern möchten.
So wechseln Sie als Student
Als Student, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Studienbeginn direkt in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Möchten Sie zunächst lieber bis zum Ende Ihres 25. Lebensjahres eine kostenlose gesetzliche Familienversicherung weiternutzen, haben Sie in den drei Monaten danach erneut die Gelegenheit, sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Auch wenn dann grundsätzlich mit dem 30. Lebensjahr Ihre Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet, steht Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung mit ihren dann oft günstigeren Beiträgen offen.
So wechseln Sie als Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer können Sie nur dann in von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Ihr regelmäßiges jährliches Bruttoeinkommen (inkl. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zuschläge etc.) über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 64.350 € (2021) liegt – aber nur, wenn das voraussichtliche Jahreseinkommen im Jahr darauf über der neuen Grenze liegt. Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) l ist dann zum 1. Januar des Folgejahres möglich.
So wechseln Sie als Berufseinsteiger
Berufseinsteiger können als Arbeitnehmer bei einem ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 64.350 € (2021) sofort in die privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln.
So wechseln Sie als Selbstständiger oder Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzung von der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Hier gilt, anders als bei Arbeitnehmern, keine Einkommensgrenze.
So wechseln Sie als Beamtenanwärter oder Beamter
Auch als Beamtenanwärter oder Beamter haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln – was in der Regel die bessere Lösung ist. Die Beiträge fallen durch die Beihilfeberechtigung und den damit nur prozentual anteiligen Versicherungsbedarf sehr moderat aus.
Leistung ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen
Während Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen lediglich standardisierte Grundleistungen in Anspruch nehmen können und mit teilweise hohen Zuzahlungen für eine bessere Versorgung kalkulieren müssen, haben Sie mit der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, Ihre gesundheitliche Absicherung ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.
Wenn es Ihnen also wichtig ist, die Kompetenz eines Spezialisten Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen oder bei einem Klinikaufenthalt von einer Chefarztbehandlung und der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu profitieren, sollten Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden.
Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren Ihre Leistungen über ein umlagebasiertes System. Versicherte werden unabhängig von der Beitragshöhe gleich behandelt und erhalten grundsätzlich auch die gleiche medizinische Versorgung. Die im Vergleich zur privaten Krankenversicherung niedrigeren Kosten schlagen sich allerdings auch in der Leistung nieder – Sie erhalten lediglich eine Behandlung nach medizinischen Standardverfahren und müssen mit teils hohen Zuzahlungen rechnen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einkommensabhängig, d.h. je mehr du verdienst, desto mehr musst du zahlen. Im Jahr 2021 beträgt der Höchstbeitrag bei ca. 950 €.
Kosten der privaten Krankenversicherung
Im Unterschied zu den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Kosten für eine private Krankenversicherung nach dem Lebensalter, deinem gesundheitlichen Zustand und natürlich nach den von dir gewünschten Leistungen. D.h. die Beiträge sind Einkommensunabhängig.
Besonders junge Menschen zahlen in der privaten Krankenversicherung oft geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit wachsendem Lebensalter wird der Einstieg in die private Krankenversicherung dann immer kostspieliger. Die Gründe dafür sind die Kosten, die im Laufe der Jahre durch höhere Ausgaben und den medizinischen Fortschritt entstehen.
Die gesetzliche- (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Einer der wesentlichsten Unterschiede ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen festgelegt sind. In der privaten Krankenversicherung (PKV), sind die Leistungen frei wählbar (je nach Tarif).
Gesetzliche Krankenversicherung
Ein großer Teil der Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abdeckt, sind gesetzlich vorgeschrieben und (bis auf wenige Ausnahmen) nicht individuell zu gestalten – Sie erhalten also nur eine sogenannte Grundversorgung. Diese ist teils sehr lückenhaft, zudem gibt es viele Leistungen, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird wie z.b. bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Medikamenten, Zahnersatz etc. Auch wenn es um Ihre Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf Ihre Arzt- oder Krankenhauswahl geht, sind Sie stark eingeschränkt, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Oftmals liegen Sie mit mehreren Patienten im gleichen Zimmer – Sie denken sich jetzt vermutlich: „Da gibt es doch schlimmeres!“
Wenn die anderen Patienten oder Besucher der Patienten sehr laut sind (Besuch, stöhnen vor Schmerzen, Schnarchen, Husten) oder unangenehme Gerüche ausstrahlen (was oftmals der Fall), dann freuen Sie sich über ihr privates Einzelzimmer. Dort haben Sie Ihre Ruhe und kommen schneller wieder auf die Beine.
Private Krankenversicherung
Im Gegensatz dazu haben Sie als privat versicherte Person die Auswahl zwischen unterschiedlichen Tarifvarianten. So können Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung genau die Leistungsmerkmale absichern, die Ihnen wichtig sind. Sie haben die dann beispielsweise die Möglichkeit, den Facharzt (Spezialisten) selbst zu wählen, von dem sie behandelt werden möchten oder bei einem Krankenhausaufenthalt eine Chefarztbehandlung und ein Einzel- oder Zweibettzimmer in Anspruch zu nehmen.
Ratgeber
Als Privatpatient bekommen Sie von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker bzw. der Klinik, in der Sie behandelt wurden, eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen. Diese können Sie ganz einfach per Post oder noch bequemer digital, als Foto oder Scan einreichen. Die Krankenversicherung prüft die Rechnungen und überweist die Erstattung der versicherten Leistungen auf Ihr Bankkonto.
Was ist das Hausarztprinzip?
Neben Tarifen mit der freien Arztwahl bieten viele private Krankenkassen auch Tarife an, die das „Hausarztprinzip“ oder „Primärarztprinzip“ beinhalten. Dieses schreibt vor, dass sich der Versicherte bei einer notwendigen Behandlung zunächst in die Betreuung seines Hausarztes begeben und nicht sofort einen Facharzt aufsuchen dürfen. Dadurch sollen überflüssige Doppeluntersuchungen und die damit verbundenen Mehrkosten vermieden werden.
Hat es einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag, wenn auf die freie Arztwahl verzichtet wird?
Definitiv. Tarife die das Hausarztprinzip vereinbart haben, sind in der Regel günstiger. Die Vermeidung von ambulanten Behandlungen und der Wegfall der Facharztbetreuung führt oftmals zu einer Kostenersparnis.
Was ist eine Kindernachversicherung?
Bei der Kindernachversicherung handelt es sich um die Aufnahme eines Neugeborenen in einen bereits bestehenden Krankenversicherungsvertrag eines Elternteils. Die Aufnahme muss dabei innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt geschehen, damit das Kind ohne eine Gesundheitsprüfung und Risikozuschlägen versichert werden kann. Oftmals reicht ein Anruf oder das Ausfüllen eines einseitigen Antrages inkl. Einreichung der Geburtsurkunde aus.
Welche Vorteile bietet die Kindernachversicherung und unter welchen Voraussetzungen ist sie möglich?
Eine Kindernachversicherung ist dann möglich, wenn der beantragte Versicherungsschutz für das Kind nicht umfassender sein soll, als der des betreffenden Elternteils und sie innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt des Kindes beantragt wird. Viele Krankenversicherer bieten ebenfalls an, dass der Versicherungsschutz für die Kinder auch höher und umfassender sein darf, als der Versicherungsschutz der Eltern. Die Kindernachversicherung bietet dabei eine ganze Reihe von Vorteilen, etwa, dass die Beiträge in der PKV für Neugeborene besonders günstig sind und in diesem Fall auch eine Gesundheitsprüfung entfällt.
Was ist eine Anzeigepflicht?
Bei der Anzeigepflicht handelt es sich um die Pflicht des Versicherungsnehmers, bei einem Versicherungswechsel oder einer Neuanmeldung gegenüber der Krankenversicherung eine wahrheitsgemäße Auskunft über den eigenen Gesundheitszustand zu treffen. Die Anzeigepflicht ist in §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) niedergeschrieben.
Welche Folgen hat es, wenn ich meiner Anzeigepflicht nicht nachkomme?
Haben Sie oder eine mitversicherte Person eine Erkrankung oder Vorerkrankung vorsätzlich verschwiegen oder im Rahmen der Selbstauskunft grob fahrlässig gehandelt, dann kann der Versicherer von dem bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten. Zudem ist der der Versicherte dazu verpflichtet, alle Leistungen zurückzuzahlen, die im Rahmen des unter falschen Voraussetzungen geschlossenen Vertrags, geleistet wurden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherer den Antrag bei Kenntnis der verschwiegenen Krankheit auch wirklich abgelehnt hätte.
Was sind Altersrückstellungen?
Mit den Altersrückstellungen sorgen private Krankenversicherungen dafür vor, dass für ältere Menschen in der Regel mehr Gesundheitsleistungen anfallen. In Deutschland werden Altersrückstellungen nur durch die privaten Krankenversicherer gebildet, da in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Umlageverfahren gilt, bei dem die durch Beiträge aufgebrachten Mittel unmittelbar in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen umgelegt werden.
Wie hoch müssen die Rückstellungen sein und sind sie vorgeschrieben?
Seit dem 1. Januar 2000 gilt die sogenannte 10-Prozent-Regel. Diese Regel schreibt den privaten Krankenversicherern gesetzlich vor, bei Neuverträgen für Versicherte im Alter zwischen 22 und 61 Jahren mindestens zehn Prozent auf jede monatlich gezahlte Versicherungsprämie einzukalkulieren. Darüber hinaus steht es privaten Krankenversicherern frei, auch deutlich höhere Aufschläge zu erheben. Zum Beispiel dann, wenn ein Neuvertrag erst im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen wird und dadurch weniger Zeit für die Rücklagenbildung verbleibt.
Können Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere PKV mitgenommen werden?
Wechseln Sie innerhalb einer Versicherungsgesellschaft in einen neuen Tarif, dann bleiben Ihre aufgebauten Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, zu einem anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln, dann ist mit einem Verlust zu rechnen. Die Versicherungen sind in diesem Fall nur dazu verpflichtet, die Altersrückstellungen auf Grundlage des Basistarifs zu übergeben.
Was ist eine Beitragsrückerstattung?
Die Beitragsrückerstattung bezeichnet die Rückerstattung von bereits gezahlten Versicherungsbeträgen an den Versicherten. Zu unterscheiden ist hier zwischen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, bei der die Frage, ob eine Rückzahlung geleistet wird, maßgeblich vom wirtschaftlichen Erfolg der Versicherung abhängt, und der erfolgsunabhängigen oder garantierten Beitragsrückerstattung.
Unter welchen Voraussetzungen wird ein Beitrag zurückerstattet?
Die Beitragsrückerstattung wird in der Regal dann ausgezahlt, wenn der Versicherte über ein ganzes Versicherungsjahr keinerlei Rechnungen bei der privaten Krankenkasse eingereicht hat – also die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen hat.
Private Krankenversicherung für Ehepartner
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind Ehepartner und Kinder im Rahmen einer „Familienversicherung“ in den meisten Fällen kostenlos mitversichert. Ehepartner können nur dann zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen, d.h.
- in einem Angestelltenverhältnis mit einem Bruttojahresgehalt von über 64.350 € (2021,
- Selbstständig oder freiberuflich tätig sind,
- Beamte auf Widerruf (Anwärter), Probe oder auf Lebenszeit sind,
- gerade ein Studium begonnen haben oder
- generell nicht gesetzlich pflichtversichert sind.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge für den Ehepartner oder die Ehepartnerin hängt dabei vom Eintrittsalter, dem aktuellen Gesundheitszustand und den vereinbarten Leistungen ab.
Private Krankenversicherung für Kinder
Kinder können privat krankenversichert werden, wenn für sie die beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich ist:
- Kinder sind je nach Tarif privat deutlich besser abgesichert als durch die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Die Beiträge für die Kinderversicherung sind im Markt preiswerter und liegen je nach Leistungsumfang sogar deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Zudem sind die Beiträge für eine Kinderversicherung steuerlich absetzbar.
Sobald Ihre privat versicherten Kinder eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, werden sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr privat krankenversichert. Ihre Kinder können jedoch zu Beginn Ihres Studiums oder mit dem Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht selbst entscheiden, ob sie sich erneut privat krankenversichern möchten.
Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren Ihre Leistungen über ein umlagebasiertes System. Versicherte werden unabhängig von der Beitragshöhe gleich behandelt und erhalten grundsätzlich auch die gleiche medizinische Versorgung. Die im Vergleich zur privaten Krankenversicherung niedrigeren Kosten schlagen sich allerdings auch in der Leistung nieder – Sie erhalten lediglich eine Behandlung nach medizinischen Standardverfahren und müssen mit teils hohen Zuzahlungen rechnen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einkommensabhängig, d.h. je mehr du verdienst, desto mehr musst du zahlen. Im Jahr 2021 beträgt der Höchstbeitrag bei ca. 950 €.
Kosten der privaten Krankenversicherung
Im Unterschied zu den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Kosten für eine private Krankenversicherung nach dem Lebensalter, deinem gesundheitlichen Zustand und natürlich nach den von dir gewünschten Leistungen. D.h. die Beiträge sind Einkommensunabhängig.
Besonders junge Menschen zahlen in der privaten Krankenversicherung oft geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit wachsendem Lebensalter wird der Einstieg in die private Krankenversicherung dann immer kostspieliger. Die Gründe dafür sind die Kosten, die im Laufe der Jahre durch höhere Ausgaben und den medizinischen Fortschritt entstehen.
Die gesetzliche- (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Einer der wesentlichsten Unterschiede ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen festgelegt sind. In der privaten Krankenversicherung (PKV), sind die Leistungen frei wählbar (je nach Tarif).
Gesetzliche Krankenversicherung
Ein großer Teil der Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abdeckt, sind gesetzlich vorgeschrieben und (bis auf wenige Ausnahmen) nicht individuell zu gestalten – Sie erhalten also nur eine sogenannte Grundversorgung. Diese ist teils sehr lückenhaft, zudem gibt es viele Leistungen, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird wie z.b. bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Medikamenten, Zahnersatz etc. Auch wenn es um Ihre Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf Ihre Arzt- oder Krankenhauswahl geht, sind Sie stark eingeschränkt, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Oftmals liegen Sie mit mehreren Patienten im gleichen Zimmer – Sie denken sich jetzt vermutlich: „Da gibt es doch schlimmeres!“
Wenn die anderen Patienten oder Besucher der Patienten sehr laut sind (Besuch, stöhnen vor Schmerzen, Schnarchen, Husten) oder unangenehme Gerüche ausstrahlen (was oftmals der Fall), dann freuen Sie sich über ihr privates Einzelzimmer. Dort haben Sie Ihre Ruhe und kommen schneller wieder auf die Beine.
Private Krankenversicherung
Im Gegensatz dazu haben Sie als privat versicherte Person die Auswahl zwischen unterschiedlichen Tarifvarianten. So können Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung genau die Leistungsmerkmale absichern, die Ihnen wichtig sind. Sie haben die dann beispielsweise die Möglichkeit, den Facharzt (Spezialisten) selbst zu wählen, von dem sie behandelt werden möchten oder bei einem Krankenhausaufenthalt eine Chefarztbehandlung und ein Einzel- oder Zweibettzimmer in Anspruch zu nehmen.
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