Krankenversicherung Richter

Als Richter musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Du bist noch im Referendariat? dann solltest du diesen Artikel für Referendare lesen.

Die Befähigung zum Richteramt erwirbst Du durch ein Studium von mindestens vier Jahren, durch den Vorbereitungsdienst von zwei Jahren (Referendariat) und durch das zweite Staatsexamen (Volljurist, Titel: Assessor). Während des Vorbereitungsdienstes besteht für Dich i. d. R. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ausnahme: Lediglich Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen haben zu diesem Zeitpunkt bereits einen Beihilfeanspruch.

Wichtig: Ehrenamtliche Richter (Schöffen) erhalten keine Beihilfe.

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Krankenversicherung Richter – Laufbahn und Beihilfesätze

Beamtin/Beamter – Beihilfesatz: 50%
Mit mind. 2 Kinder – Beihilfesatz: 70%
Kinder – Beihilfesatz 80%

Abweichungen bestehen in:

Baden-Württemberg:

Ab 2013: Verbeamte Personen und Ehepartner erhalten dauerhaft 50 % Beihilfe

Vor 2013: Verbeamte Personen erhalten ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % Beihilfe, ab drei Kindern dauerhaft 70 %

Hessen und Bremen:

Familienbezogene Bemessungssätze

Bund, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt:

Bemessungssatz in der Elternzeit auch beim ersten Kind 70 %

Sachsen:

Ab zwei Kindern seit 2012 dauerhaft 70 % Beihilfe, auch wenn Kindergeld entfällt

Krankenversicherung Richter Leistungen


Existenzielle Leistungen

Arzthonorare

Viele Ärzte rechnen in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) ab. Für die meisten Patienten und Behandlungen reicht es aus, wenn die Krankenversicherung den Regelhöchstsatz (2,3-fache der GOÄ/GOZ) oder den Höchstsatz (3,5-fache) erstattet. Andere Tarife, die weniger als den Regelsatz erstatten, sind nicht zu empfehlen. Solltest Du auch Behandlungen durch Spezialisten oder Privatkliniken versichern möchtest – also das, was über die Leistungen einer gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung hinaus geht – dann solltest Du einen Tarif auswählen, der auch über dem Höchstsatz oder ohne Bezug auf die Gebührenverordnung leistet.

Arztwahl

Primärarzttarife (Hausarzttarife) schreiben dir vor, dass du immer zuerst einen bestimmten Arzt aufsuchen musst (i.d.R. Hausarzt). Solltest du dich direkt an einen Facharzt wenden, dann kann die Krankenversicherung ihre Leistungen kürzen. Hast du dagegen die „freie Arztwahl“ vereinbart, kannst du direkt einen Facharzt aufsuchen und unter den niedergelassenen Ärzten selbst auswählen. Möchtest du im Krankenhaus vom Chefarzt (sehr erfahren) behandelt werden, anstatt von dem diensthabenden Arzt (oftmals neue Ärzte) musst du die privatärztliche Behandlungen mitversichern. Behandlungen durch sogenannte Heilhilfsberufe wie Logopädinnen oder Physiotherapeuten sind ebenfalls nur mitversichert, wenn dies gesondert in deinem Vertrag steht.

Ein- oder Zweibettzimmer

Einen Krankenhausaufenthalt im Einbettzimmer- oder Zweitbettzimmer zu verbringen, ist angenehmer. So hast du deine Ruhe und musst keine Rücksicht auf andere Patienten nehmen. Du kannst in Ruhe schlafen, genießt deine Ruhe und auch unangenehme Gerüche und das Stöhnen bleibt dir erspart. Wähle daher ein Zwei- oder noch besser ein Einbettzimmer.

Medikamente

Hier solltest du auf mögliche Selbstbehalte oder Beschränkungen bei der Erstattung achten. Zahlungen für Medikamente sollten möglichst nicht auf Generika ( Nachahmer-Produkte) beschränkt sein.

Hilfsmittel

Hilfsmittel unterstützen dich, körperliche Defizite auszugleichen. Das beginnt von lebenserhaltenden Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten über sogenannte Körperersatzstücke (Prothesen, Kunstaugen) bis hin zu Rollstühlen. Aber auch orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen, Brillen, Blindenhunde oder künstliche Kehlköpfe gehören dazu.

Wer einmal auf ein Hilfsmittel angewiesen ist, möchte dieses im Ernstfall in möglichst bester Qualität erstattet bekommen. Prüfe deshalb bei allen Hilfsmitteln darauf, inwieweit diese von der Krankenversicherung erstattet werden. Unter Umständen gibt es prozentuale oder preisliche Begrenzungen.

Einige Versicherer erstatten auch nur eine „einfache Ausführung“. Was genau als „einfache Ausführung“ gilt, wird dann erst im Leistungsfall festgelegt.

Den genauen Umfang der Leistung findest du im Hilfsmittelkatalog der Versicherung. Diesen gibt es in zwei Varianten:

Der geschlossene Hilfsmittel-Katalog gibt eine festgelegte Liste an Hilfsmitteln, die erstattet werden. Diese Liste bleibt gleich – was dort nicht genannt ist, wird auch in Zukunft nicht erstattet. Dies gilt ebenfalls, wenn es das Hilfsmittel heute noch gar nicht gibt. Daher ist diese Variante nicht empfehlenswert.

Der offene Hilfsmittel-Katalog gibt keine festgelegte Liste Hilfsmitteln an, die erstattet werden. Durch diese Formulierung werden in Zukunft auch technische Neuerungen bezahlt. Ein offener Katalog ist deshalb zu empfehlen.

Zahnleistungen

Die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen der Krankenversicherungen unterscheiden zwischen:

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie

Zuerst solltest du auf die sogenannte Zahnstaffel achten. Diese begrenzt die Erstattungen meist in den ersten Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag (z.B. 3.000 €) – entweder für die gesamte Zeit oder pro Jahr.

Marktüblich sind bis zu fünf Jahre, doch auch längere Zeiträume sind möglich. Manchmal gilt die Zahnstaffel nur für den Zahnersatz.

Danach solltest du dir die Erstattungshöhen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz anschauen. Sehr gute Tarife übernehmen Kosten für die Zahnbehandlung zu 100% und für den Zahnersatz zwischen 80-90%.

Darüber hinaus ist es wichtig, wieviel die Krankenversicherung für Inlays und Implantate sowie Material- und Laborkosten erstattet. Viele Tarife erstatten Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur, sofern auch die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlen würde.

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Sehr wichtige Leistungen

Psychotherapie

Psychotherapie ist grundsätzlich im Versicherungsumfang als medizinisch notwendige Leistung enthalten, sowohl stationär in der Klinik als auch ambulant beim Arzt. Allerdings gibt es oft Einschränkungen, besonders bei der ambulanten Psychotherapie. Es empfiehlt sich, mindestens 50 Sitzungen zu versichern. Zum Vergleich: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei Langzeittherapien zwischen 60 und 160 Sitzungen.

Es ist ratsam, einen Vertrag zu wählen, der möglichst wenige Einschränkungen enthält:

  • Keine prozentuale Selbstbeteiligung
  • Keine Begrenzung der Sitzungsanzahl
  • Keine Notwendigkeit, Behandlungen vorab von der Versicherung genehmigen zu lassen

Wichtig zu wissen ist auch, dass sowohl Fachärzte als auch Psychologen mit Zusatzausbildung berechtigt sind, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen.

Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass Leistungen von Fachärzten in der privaten Krankenversicherung (PKV) automatisch abgedeckt sind, während die Behandlung durch Psychologen nur erstattet wird, wenn dies explizit im Vertrag festgehalten ist. Besonders im ambulanten Bereich arbeiten häufig psychologische Psychotherapeuten, weshalb diese Absicherung sehr zu empfehlen ist.

Heilmittel

Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie sollten unbedingt im Versicherungsschutz enthalten sein. Die Kosten für eine langfristige Therapie können erheblich sein, wenn du sie selbst bezahlen musst. Achte darauf, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Therapeuten dich behandeln dürfen. Diese Details sind in den Versicherungsbedingungen zu finden.

Stationäre Versorgung

Stelle sicher, dass deine Krankenversicherung die Möglichkeit einer Behandlung in Privatkliniken oder ausländischen Krankenhäusern abdeckt.

Viele spezialisierte Kliniken, wie zum Beispiel Herz-Zentren oder Krankenhäuser in Kurorten, bieten nicht nur normale Krankenhausbehandlungen, sondern auch Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) oder Kuren an. Diese sogenannten gemischten Anstalten müssen oft gezielt in deinem Versicherungstarif mitversichert werden, da private Krankenversicherungen normalerweise dafür nicht automatisch aufkommen.

Besonders wichtig ist dies, wenn du in einem Kurort lebst, wo solche Kliniken häufig die einzige Option vor Ort darstellen. In Notfällen sollte auch die Behandlung in gemischten Anstalten möglich sein.

Einige Versicherungen verlangen zudem, dass Patienten ihren Krankenhausaufenthalt innerhalb einer bestimmten Frist melden müssen, um volle Erstattung zu erhalten. Es ist ratsam, einen Tarif zu wählen, der keine solche Meldefristen hat, wenn möglich.

Anschlussheilbehandlung/Kur/Reha

Üblicherweise übernimmt die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV) oder gesetzliche Unfallversicherung (GUV) die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) oder der Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt. Solltest Du als Selbstständiger dort aber nicht versichert sein, solltest Du ein besonderes Augenmerk auf diese Klausel legen. Für Angestellte ergänzt diese Klausel die Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Die Heilbehandlungen sollten vom Grundsatz her mitversichert sein. Es sollte keine Liste oder Aufzählungen von schweren oder vorab definierten Erkrankungen geben. Besonders die Definition schwerer Erkrankungen ist immer Auslegungssache. Prüfe ebenfalls, ob es Fristen gibt, innerhalb derer Du eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) antreten musst. Je nach Erkrankung kann es eine Weile dauern, bis Du fit genug für eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) bist. Die beste Variante ist, wenn im Vertrag keine Fristen festgelegt sind, sondern die Behandlung erst beginnen muss, wenn dies medizinisch wieder möglich ist.

Auch Entziehungsmaßnahmen für Suchtkranke (z.B. Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.) sind nicht automatisch mitversichert. Soll deine Krankenversicherung die Kosten übernehmen, sollte dies im Vertrag vereinbart sein. Die erste Entziehung sollte möglichst versichert sein.

Transportkosten

Der Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus, sollte ebenfalls im Umfang enthalten sein. In Notfällen oder zur Erstversorgung nach einem Unfall sollten Transportkosten auch dann versichert sein, wenn Du schlussendlich nur ambulant behandelt wirst. Achte daher darauf, dass möglichst alle Transportmittel erstattet werden (z.B. ein Notfallflug mit dem Hubschrauber). Wähle darüber hinaus möglichst einen Tarif ohne Beschränkung des Transportweges, auf den nächstgelegenen Behandler oder auf Höchstbeträge. Auch Kosten für den Transport zu Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapie sollte die Krankenversicherung übernehmen.

Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen

Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme wie z.B. die Krebsfrüherkennung, sind auch in jeder privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich mitversichert. Einige private Tarife erstatten über gesetzliche eingeführte Programme hinaus ohne Beschränkungen.

Achte daher ggf. auch auf Alterseinschränkungen zu den Vorsorgeuntersuchungen und ob ein Leistungsverzeichnis vorhanden ist. Ein Leistungsverzeichnis führt bestimmte Untersuchungen auf, die erstattungsfähig sind. Wähle daher einen Tarif aus, der auf das Leistungsverzeichnis verzichtet. In der Praxis führt dies oftmals zu Ärger bei der Behandlung und Leistungserstattung.

Schutzimpfungen müssen hingegen gesondert in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen aufgeführt sein, damit diese erstattungsfähig sind. Der Umfang sollte mindestens den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) entsprechen.

Heilpraktiker

Viele Tarife auf dem Markt sehen für den Heilpraktiker nur eingeschränkte Erstattung von. In der Regel reicht bei der Erstattung von Honoraren, der Höchstbetrag der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.

Sehhilfen

Viele Tarife erstatten die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Laser-Behandlungen (Lasik). Beachte dennoch die Höchstgrenzen, bis zu welcher Höhe z.B. eine Brille erstattet wird und nach wie vielen Jahren du erneut Anspruch auf eine neue hast.

Beitragsrückerstattung (Cashback)

Für den Fall, dass Du keine Rechnungen einreichst innerhalb eines Jahres einreichst, kannst du eine mögliche Beitragsrückerstattung erhalten. Hier unterscheiden die Krankenversicherung zwischen:

1. Erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung:

Die Beitragsrückerstattung ist abhängig vom Erfolg (Ertragslage) des Versicherers.

2. Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Garantierte Rückerstattung):

Die Beitragsrückerstattung ist garantiert. Solltest du innerhalb von einem Jahr keine Rechnung einreichen, erhältst du z.B. zwei Monatsbeiträge auf dein Konto ausgezahlt.

Tipp: Vergleiche deine Beitragsrückerstattung mit deinen bisherigen Leistungen z. B.:

Beitragsrückerstattung = 1.200 € pro Jahr

Rechnungen für Arztbesuche und Medikamente = 300 € pro Jahr

Hier lohnt sich definitiv die Rechnungen nicht einzureichen und die Beitragsrückerstattung zu nehmen. Hier machst du unterm Strich 900 € mehr in der Tasche für den nächsten Urlaub.

Wechseloptionen

Bei einigen Tarifen besteht das Option, unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz zu erweitern oder die Selbstbeteiligung zu reduzieren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Dieses Option nennt sich Optionsrecht. Dieses Wechselrecht kann für Dich sinnvoll sein, wenn du Dich für den Grundschutz entscheidest (nicht empfohlen).

Vorsicht: Dieses Optionsrecht kannst Du nur in einem begrenzten Rahmen nutzen. Oftmals gibt es bestimmte Termine, Altersgrenzen oder Anlässe wie Verbeamtung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Wird der entsprechende Zeitpunkt verpasst, verfällt die Wechseloption.

Leistungen, über die du nachdenken solltest

Selbstbehalt

Mit der Selbstbeteiligung hast du die Möglichkeit, deine monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung zu reduzieren. Diese Option ist besonders attraktiv, wenn du selten ärztliche Leistungen in Anspruch nimmst, da du so signifikant sparen kannst. Allerdings ist es wichtig, die Selbstbeteiligung bei der Berechnung und dem Vergleich unterschiedlicher Tarifpreise einzubeziehen.

Selbstbeteiligung und Beitragsberechnung

Um die tatsächlichen Kosten der verschiedenen Tarife zu vergleichen, solltest du die Selbstbeteiligung in den monatlichen Beitrag einrechnen. Dies gibt dir einen realistischen Überblick über die jährlichen Gesamtkosten deiner Krankenversicherung.

Wichtiger Tipp zur Selbstbeteiligung

Es ist zu beachten, dass eine hohe Selbstbeteiligung in der Regel nur durch eine erneute Gesundheitsprüfung gesenkt werden kann. Mit steigendem Alter wird dies zunehmend schwieriger. Daher solltest du dich nicht leichtfertig auf eine hohe Selbstbeteiligung einlassen. Im Rentenalter, ab 67 Jahren, könnte sich eine solche Entscheidung als nachteilig erweisen.

Selbstbeteiligung für Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler kann eine höhere Selbstbeteiligung vorteilhafter sein als für Angestellte. Während Angestellte die Hälfte ihrer Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber erstattet bekommen, profitieren sie nur bedingt von einer hohen Selbstbeteiligung. Der Arbeitgeber zahlt zwar weniger Beiträge durch den vereinbarten Selbstbehalt, beteiligt sich jedoch nicht an den zusätzlichen Kosten, die durch die Selbstbeteiligung entstehen.

Beitragsentlastung im Alter

Um im Alter die Beiträge deiner privaten Krankenversicherung zu senken, bieten viele Anbieter einen Beitragsentlastungsbaustein an. Mit diesem Baustein kannst du schon jetzt für eine Entlastung in der Zukunft sorgen. Du zahlst monatlich in diesen Baustein ein, und das angesparte Geld reduziert später deine Versicherungsbeiträge. Beispielsweise kannst du mit einer monatlichen Investition von 78 € eine Beitragsentlastung von 300 € im Rentenalter erreichen. Wenn dein Beitrag bei Rentenbeginn 750 € beträgt, reduziert die private Krankenversicherung deinen monatlichen Beitrag um 300 € auf 450 €. So kannst du finanziell entspannter in den Ruhestand gehen.

Palliativversorgung/Hospiz

Die Kostenübernahme für Palliativ- und Hospizversorgung (Schmerztherapie und Sterbebegleitung im Endstadium schwerer Krankheiten) ist ein wichtiger Bestandteil einer guten Krankenversicherung. Achte darauf, dass dein Tarif diese Leistungen einschließt, da einige Tarife besonders die Palliativmedizin einschränken. Eine umfassende Versicherung sollte mindestens die stationäre und teilstationäre Versorgung im Hospiz abdecken.

Kindernachversicherung

Neugeborene können ohne erneute Gesundheitsprüfung privat krankenversichert werden. Dabei darf der Versicherungsschutz der Kinder nicht höher oder umfangreicher sein als der der Eltern. Entscheidest du dich also für einen günstigen Tarif mit begrenzten Leistungen, erhält dein Kind ebenfalls nur diesen begrenzten Schutz. Möchtest du deinem Kind einen umfassenderen Versicherungsschutz bieten, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

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Wichtige Kennzahlen für die Krankenversicherung Richter

Finanzkraft

  • Platz 1: R+V
  • Platz 2: Signal Iduna
  • Platz 3: Hanse Merkur
  • Platz 4. ARAG
  • Platz 5: Hallesche
  • Platz 6: AXA/DBV
  • Platz 7: Barmenia
  • Platz 8: Concorida
  • Platz 9: Continentale
  • Platz 10: DKV

Niedrigste Beschwerdequote

  • Platz 1. R+V
  • Platz 2. UKV
  • Platz 3. Alte Oldenburger
  • Platz 4. Signal Iduna
  • Platz 5. DKV
  • Platz 6. Hanse Merkur
  • Platz 7. Barmenia
  • Platz 8. Continentale
  • Platz 9. Nürnberger
  • Platz 10. ARAG
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