Krankenversicherung Beamte
Beamten müssen sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern. Du bist noch im Referendariat? dann solltest du diesen Artikel für Referendare lesen.
Personen, die sich in der Ausbildung zum Beamtenberuf befinden, werden als Beamte auf Widerruf bezeichnet. Man unterscheidet Beamtenanwärter in der Ausbildung für den:
Wichtig: In einigen Bundesländern erhalten Beamtenanwärter/Referendare keine Beihilfe mehr.
Mit Antritt einer Stelle beginnt für Lehrer eine Probezeit von mindestens drei Jahren. Mit dem Beginn der Probezeit ist man “Beamter auf Probe”.
Nach erfolgreicher Probezeit wird man „Beamter auf Lebenszeit“. Der bereits bestehende Versicherungsschutz wird fortgeführt.
Weitere Informationen für die Krankenversicherung für Beamte findest du bei unserem Partner der Beihilfe-Zentrale.de. Als Infoportal für Beamte findest du dort viele Informationen zur Krankenversicherung, Beihilfe, Formulare, Anträge etc.

Krankenversicherung Beamte – Beamtenlaufbahn
Beihilfe-Sätze auf einem Blick
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Finanzkraft
- Platz 1: R+V
- Platz 2: Signal Iduna
- Platz 3: Hanse Merkur
- Platz 4. ARAG
- Platz 5: Hallesche
- Platz 6: AXA/DBV
- Platz 7: Barmenia
- Platz 8: Concorida
- Platz 9: Continentale
- Platz 10: DKV
Niedrigste Beschwerdequote
- Platz 1. R+V
- Platz 2. UKV
- Platz 3. Alte Oldenburger
- Platz 4. Signal Iduna
- Platz 5. DKV
- Platz 6. Hanse Merkur
- Platz 7. Barmenia
- Platz 8. Continentale
- Platz 9. Nürnberger
- Platz 10. ARAG
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Wichtige Fragen für dich beantwortet
Grundsätzlich erstattet die Beihilfe alle wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen für notwendige Behandlungen. Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, kommt Sie also immer ins Spiel. Die bundes- und landesrechtlich geregelte Fürsorgepflicht hat jedoch Ihre Grenzen, sodass unterschiedlichste Leistungseinschränkungen je nach Beihilfeverordnung bestehen können. Bestimmte Leistungen sind je nach Bundesland in den Beihilfevorschriften ausgenommen. Dazu können gehören:
- Medizinische Maßnahmen, die nicht aufgrund einer Erkrankung durchgeführt werden
- Bestimmte Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, etwa Chefarztbehandlung oder ein Ein-/Zweibettzimmer
- Ein höherwertiger Zahnersatz als normal nötig, in Form von Kronen oder Implantaten aus Keramik
Zusätzliche Lücken resultieren für Beamte dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Manche Behandlungsmethoden oder Arzneimittel sind so von der Erstattung voll oder teilweise ausgenommen. Ein Teil der Kosten muss daher selbst getragen werden. Diese Lücken schließen Sie mit speziellen Beihilfeergänzungstarifen (Bausteinen).
Der jeweilige Dienstherr trägt für Beamte und deren Familien eine gewisse soziale Verantwortung. In der Praxis ist die Beihilfe, also ein Zuschuss für die Kosten der Krankenversicherung.
Die Beihilfe ist also eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner.
Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und Ähnliches selbst aufkommen. Eine entsprechende private Krankenversicherung ist daher notwendig.
Um Beihilfe für Ihre Krankheits-Aufwendungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer Festsetzungsstelle stellen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem jeweiligen Dienstherrn ab.
In den Beihilfestellen von Bund und Ländern erhalten Sie die notwendigen Formulare. Mittlerweile werden diese Formulare auch online bereitgestellt. Hier tragen Sie einfach alle benötigten Angaben ein und reichen den Antrag im Anschluss bei der entsprechenden Behörde ein. Wird der Antrag für Beihilfe zum ersten Mal ausgefüllt, werden von der Beihilfestelle besonders viele Informationen verlangt. Da noch keine Daten von Ihnen hinterlegt sind, müssen Sie beispielsweise Angaben über Ihren Status, Ihre Dienststelle und beihilfeberechtigte Familienmitglieder machen. So kann die Festsetzungsstelle Ihren individuellen Bemessungssatz berechnen.
Ja. Für den Anteil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe abgedeckt ist, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung eine private Krankenversicherung abzuschließen. Nach § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz müssen beihilfeberechtigte Personen nämlich einen entsprechenden privaten Krankenversicherungsschutz abschließen und aufrechterhalten.
Einen auf den genauen Beihilfesatz abgestimmten Tarif für die verbleibenden Prozente der Krankheitskosten können alle Personen mit Beihilfeanspruch bei einer privaten Krankenkasse abschließen. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen können ebenfalls über sogenannte Beihilfeergänzungstarife abgesichert werden.
Beihilfeberechtigte erhalten auch für Ehe- und Lebenspartner eine Beihilfe für die entstehenden Krankheitskosten. Je nach Bundesland kann diese bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen betragen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweiligen Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Das sind sie in der Regel, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen ca. 20.000 Euro (2021) nicht überschreiten. Berücksichtigungsfähige Angehörige sind beispielsweise:
- Ehepartner des Beihilfeberechtigten
- Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gilt nicht in Bremen)
Beispiel aus der Praxis: Gemäß der Beihilfevorschrift des Bundes ist der Ehegatte berücksichtigungsfähig, wenn im zweiten Kalenderjahr vor Beihilfeantragstellung die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überschritten wurde. Soll für den Ehegatten 2021 Beihilfe beantragt werden, so werden die Einkünfte des Jahres 2019 zugrunde gelegt.
Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Kostenübernahme der Gesundheitsleistungen von Beamten. Sie wird i.d.R. dann gewährt, wenn die Person in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis beschäftigt ist und die Tätigkeit besonders gefahrenbelastet ist. Die freie Heilfürsorge übernimmt im Gegensatz zu der Beihilfe 100 Prozent der Kosten von erstattungsfähigen Aufwendungen.
Freie Heilfürsorge erhalten folgende Personen: Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten andere spezifische Regelungen. Die freie Heilfürsorge wird jedoch nur den vorgenannten Personengruppen selbst gewährt – für etwaige berücksichtigungsfähige Angehörige wird weiterhin die Beihilfe entsprechend der jeweiligen Vorschrift gezahlt.
Endet die freie Heilfürsorge, wird automatisch wieder Beihilfe gewährt. Genau aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur dadurch ist schon jetzt sichergestellt, dass nach dem Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse beantragt werden kann. Ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für die Beihilfeberechtigten. Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.
Die Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist eine Option (Möglichkeit) auf eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie bietet Studenten (Lehramtsstudenten) oder Beamten eine sehr wichtige Möglichkeit, um sich vor hohen Beiträgen in der Krankenversicherung aufgrund eines Unfalles oder Krankheitsfalles zu schützen. Während dieser Option besteht kein aktiver Versicherungsschutz.
Die Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand ab, wodurch später hinzukommende Diagnosen/Krankheiten keine Auswirkungen mehr auf den Beitrag haben. Ebenfalls kann es zu keiner Ablehnung oder Rückstellung eines Antrags kommen.
Gerade für Lehramtsstudenten/-innen, die noch an der Universität sind, Polizisten, Feuerwehrbeamte, Soldaten, Zollbeamte und Beamte der Justiz ist eine Anwartschaft unverzichtbar.
Mit der Verbeamtung auf Widerruf erhalten dann Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Beamte die Beihilfe. In diesem Moment kann die Anwartschaft (Option) aktiviert und zur beihilfekonformen Krankenversicherung werden.
Bei den Beamten im Sicherheitssektor (Soldaten, Polizei, Feuerwehr, Zoll oder Justiz) wird die Anwartschaft erst mit der Pensionierung aktiviert und so zur beihilfekonformen Krankenversicherung. In der Regel wird die Anwartschaft in diesem Bereich immer in Kombination mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geführt.
Erkrankt oder verunfallt ein Beamter ohne Anwartschaftsversicherung bevor die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, ist eine Aufnahme oftmals nicht mehr oder nur mit hohen Beitragszuschlägen möglich. Mit der Anwartschaftsversicherung ist jeder angehende Beamte und Heilfürsorgeberechtigte auf der sicheren Seite.
Ratgeber
Als Privatpatient bekommen Sie von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker bzw. der Klinik, in der Sie behandelt wurden, eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen. Diese können Sie ganz einfach per Post oder noch bequemer digital, als Foto oder Scan einreichen. Die Krankenversicherung prüft die Rechnungen und überweist die Erstattung der versicherten Leistungen auf Ihr Bankkonto.
Was ist das Hausarztprinzip?
Neben Tarifen mit der freien Arztwahl bieten viele private Krankenkassen auch Tarife an, die das „Hausarztprinzip“ oder „Primärarztprinzip“ beinhalten. Dieses schreibt vor, dass sich der Versicherte bei einer notwendigen Behandlung zunächst in die Betreuung seines Hausarztes begeben und nicht sofort einen Facharzt aufsuchen dürfen. Dadurch sollen überflüssige Doppeluntersuchungen und die damit verbundenen Mehrkosten vermieden werden.
Hat es einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag, wenn auf die freie Arztwahl verzichtet wird?
Definitiv. Tarife die das Hausarztprinzip vereinbart haben, sind in der Regel günstiger. Die Vermeidung von ambulanten Behandlungen und der Wegfall der Facharztbetreuung führt oftmals zu einer Kostenersparnis.
Was ist eine Kindernachversicherung?
Bei der Kindernachversicherung handelt es sich um die Aufnahme eines Neugeborenen in einen bereits bestehenden Krankenversicherungsvertrag eines Elternteils. Die Aufnahme muss dabei innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt geschehen, damit das Kind ohne eine Gesundheitsprüfung und Risikozuschlägen versichert werden kann. Oftmals reicht ein Anruf oder das Ausfüllen eines einseitigen Antrages inkl. Einreichung der Geburtsurkunde aus.
Welche Vorteile bietet die Kindernachversicherung und unter welchen Voraussetzungen ist sie möglich?
Eine Kindernachversicherung ist dann möglich, wenn der beantragte Versicherungsschutz für das Kind nicht umfassender sein soll, als der des betreffenden Elternteils und sie innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt des Kindes beantragt wird. Viele Krankenversicherer bieten ebenfalls an, dass der Versicherungsschutz für die Kinder auch höher und umfassender sein darf, als der Versicherungsschutz der Eltern. Die Kindernachversicherung bietet dabei eine ganze Reihe von Vorteilen, etwa, dass die Beiträge in der PKV für Neugeborene besonders günstig sind und in diesem Fall auch eine Gesundheitsprüfung entfällt.
Was ist eine Anzeigepflicht?
Bei der Anzeigepflicht handelt es sich um die Pflicht des Versicherungsnehmers, bei einem Versicherungswechsel oder einer Neuanmeldung gegenüber der Krankenversicherung eine wahrheitsgemäße Auskunft über den eigenen Gesundheitszustand zu treffen. Die Anzeigepflicht ist in §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) niedergeschrieben.
Welche Folgen hat es, wenn ich meiner Anzeigepflicht nicht nachkomme?
Haben Sie oder eine mitversicherte Person eine Erkrankung oder Vorerkrankung vorsätzlich verschwiegen oder im Rahmen der Selbstauskunft grob fahrlässig gehandelt, dann kann der Versicherer von dem bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten. Zudem ist der der Versicherte dazu verpflichtet, alle Leistungen zurückzuzahlen, die im Rahmen des unter falschen Voraussetzungen geschlossenen Vertrags, geleistet wurden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherer den Antrag bei Kenntnis der verschwiegenen Krankheit auch wirklich abgelehnt hätte.
Was sind Altersrückstellungen?
Mit den Altersrückstellungen sorgen private Krankenversicherungen dafür vor, dass für ältere Menschen in der Regel mehr Gesundheitsleistungen anfallen. In Deutschland werden Altersrückstellungen nur durch die privaten Krankenversicherer gebildet, da in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Umlageverfahren gilt, bei dem die durch Beiträge aufgebrachten Mittel unmittelbar in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen umgelegt werden.
Wie hoch müssen die Rückstellungen sein und sind sie vorgeschrieben?
Seit dem 1. Januar 2000 gilt die sogenannte 10-Prozent-Regel. Diese Regel schreibt den privaten Krankenversicherern gesetzlich vor, bei Neuverträgen für Versicherte im Alter zwischen 22 und 61 Jahren mindestens zehn Prozent auf jede monatlich gezahlte Versicherungsprämie einzukalkulieren. Darüber hinaus steht es privaten Krankenversicherern frei, auch deutlich höhere Aufschläge zu erheben. Zum Beispiel dann, wenn ein Neuvertrag erst im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen wird und dadurch weniger Zeit für die Rücklagenbildung verbleibt.
Können Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere PKV mitgenommen werden?
Wechseln Sie innerhalb einer Versicherungsgesellschaft in einen neuen Tarif, dann bleiben Ihre aufgebauten Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, zu einem anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln, dann ist mit einem Verlust zu rechnen. Die Versicherungen sind in diesem Fall nur dazu verpflichtet, die Altersrückstellungen auf Grundlage des Basistarifs zu übergeben.
Was ist eine Beitragsrückerstattung?
Die Beitragsrückerstattung bezeichnet die Rückerstattung von bereits gezahlten Versicherungsbeträgen an den Versicherten. Zu unterscheiden ist hier zwischen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, bei der die Frage, ob eine Rückzahlung geleistet wird, maßgeblich vom wirtschaftlichen Erfolg der Versicherung abhängt, und der erfolgsunabhängigen oder garantierten Beitragsrückerstattung.
Unter welchen Voraussetzungen wird ein Beitrag zurückerstattet?
Die Beitragsrückerstattung wird in der Regal dann ausgezahlt, wenn der Versicherte über ein ganzes Versicherungsjahr keinerlei Rechnungen bei der privaten Krankenkasse eingereicht hat – also die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen hat.
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