Anwartschaftsversicherung Polizei2022-12-19T14:04:27+00:00

Anwartschaftsversicherung Polizei

Die Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung für die Polizei ist eine Option (Möglichkeit) auf eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie bietet der Polizei eine sehr wichtige Möglichkeit, um sich vor hohen Beiträgen in der Krankenversicherung aufgrund eines Unfalles oder Krankheitsfalles zu schützen. Während dieser Option besteht kein aktiver Versicherungsschutz.

Die Anwartschaftsversicherung Polizei sichert den aktuellen Gesundheitszustand ab, wodurch später hinzukommende Diagnosen/Krankheiten keine Auswirkungen mehr auf den Beitrag haben. Ebenfalls kann es zu keiner Ablehnung oder Rückstellung eines Antrags kommen.

Gerade für Polizisten, als auch für Feuerwehrbeamte, Soldaten, Zollbeamte und Beamte der Justiz ist eine Anwartschaft unverzichtbar.

Mit der Verbeamtung auf Widerruf erhalten Polizisten oftmals die freie Heilfürsorge. D. h. der Dienstherr übernimmt die Krankheitskosten zu 100 %, während der aktiven Dienstzeit. Nach der aktiven Dienstzeit, erhält der Polizist Beihilfe. Was genau die Beihilfe ist, dass kannst Du in diesem Artikel lesen.

Bei den Beamten im Sicherheitssektor (Soldaten, Polizei, Feuerwehr, Zoll oder Justiz) wird die Anwartschaft erst mit der Pensionierung aktiviert und so zur beihilfekonformen Krankenversicherung. In der Regel wird die Anwartschaft in diesem Bereich immer in Kombination mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geführt.

Erkrankt oder verunfallt ein Beamter ohne Anwartschaftsversicherung bevor die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, ist eine Aufnahme oftmals nicht mehr oder nur mit hohen Beitragszuschlägen möglich. Mit der Anwartschaftsversicherung ist jeder angehende Beamte und Heilfürsorgeberechtigte auf der sicheren Seite.

Weitere Informationen zur Anwartschaftsversicherung Polizei findest du bei unserem Partner der Beihilfe-Zentrale.de. Als Infoportal für Beamte findest du dort viele Informationen zur Krankenversicherung, Beihilfe, Formulare, Anträge etc.

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Wichtige Fragen für Dich erklärt

Was ist eine Anwartschaft/Anwartschaftsversicherung?2021-09-16T13:11:20+00:00

Die Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist eine Option (Möglichkeit) auf eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie bietet Studenten (Lehramtsstudenten) oder Beamten eine sehr wichtige Möglichkeit, um sich vor hohen Beiträgen in der Krankenversicherung aufgrund eines Unfalles oder Krankheitsfalles zu schützen. Während dieser Option besteht kein aktiver Versicherungsschutz.

Die Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand ab, wodurch später hinzukommende Diagnosen/Krankheiten keine Auswirkungen mehr auf den Beitrag haben. Ebenfalls kann es zu keiner Ablehnung oder Rückstellung eines Antrags kommen.

Gerade für Lehramtsstudenten/-innen, die noch an der Universität sind, Polizisten, Feuerwehrbeamte, Soldaten, Zollbeamte und Beamte der Justiz ist eine Anwartschaft unverzichtbar.

Mit der Verbeamtung auf Widerruf erhalten dann Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Beamte die Beihilfe. In diesem Moment kann die Anwartschaft (Option) aktiviert und zur beihilfekonformen Krankenversicherung werden.

Bei den Beamten im Sicherheitssektor (Soldaten, Polizei, Feuerwehr, Zoll oder Justiz) wird die Anwartschaft erst mit der Pensionierung aktiviert und so zur beihilfekonformen Krankenversicherung. In der Regel wird die Anwartschaft in diesem Bereich immer in Kombination mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geführt.

Erkrankt oder verunfallt ein Beamter ohne Anwartschaftsversicherung bevor die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, ist eine Aufnahme oftmals nicht mehr oder nur mit hohen Beitragszuschlägen möglich. Mit der Anwartschaftsversicherung ist jeder angehende Beamte und Heilfürsorgeberechtigte auf der sicheren Seite.

Was bedeutet freie Heilfürsorge?2021-09-16T13:11:38+00:00

Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Kostenübernahme der Gesundheitsleistungen von Beamten. Sie wird i.d.R. dann gewährt, wenn die Person in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis beschäftigt ist und die Tätigkeit besonders gefahrenbelastet ist. Die freie Heilfürsorge übernimmt im Gegensatz zu der Beihilfe 100 Prozent der Kosten von erstattungsfähigen Aufwendungen.

Freie Heilfürsorge erhalten folgende Personen: Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten andere spezifische Regelungen. Die freie Heilfürsorge wird jedoch nur den vorgenannten Personengruppen selbst gewährt – für etwaige berücksichtigungsfähige Angehörige wird weiterhin die Beihilfe entsprechend der jeweiligen Vorschrift gezahlt.

Endet die freie Heilfürsorge, wird automatisch wieder Beihilfe gewährt. Genau aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur dadurch ist schon jetzt sichergestellt, dass nach dem Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse beantragt werden kann. Ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für die Beihilfeberechtigten. Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.

Beihilfeanspruch für Ehepartner: Wo liegt die Einkommensgrenze?2021-09-16T13:11:51+00:00

Beihilfeberechtigte erhalten auch für Ehe- und Lebenspartner eine Beihilfe für die entstehenden Krankheitskosten. Je nach Bundesland kann diese bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen betragen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweiligen Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Das sind sie in der Regel, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen ca. 20.000 Euro (2021) nicht überschreiten. Berücksichtigungsfähige Angehörige sind beispielsweise:

  • Ehepartner des Beihilfeberechtigten
  • Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gilt nicht in Bremen)

Beispiel aus der Praxis: Gemäß der Beihilfevorschrift des Bundes ist der Ehegatte berücksichtigungsfähig, wenn im zweiten Kalenderjahr vor Beihilfeantragstellung die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überschritten wurde. Soll für den Ehegatten 2021 Beihilfe beantragt werden, so werden die Einkünfte des Jahres 2019 zugrunde gelegt.

Müssen Beamte privat versichert sein?2021-09-16T13:12:08+00:00

Ja. Für den Anteil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe abgedeckt ist, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung eine private Krankenversicherung abzuschließen. Nach § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz müssen beihilfeberechtigte Personen nämlich einen entsprechenden privaten Krankenversicherungsschutz abschließen und aufrechterhalten.

Einen auf den genauen Beihilfesatz abgestimmten Tarif für die verbleibenden Prozente der Krankheitskosten können alle Personen mit Beihilfeanspruch bei einer privaten Krankenkasse abschließen. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen können ebenfalls über sogenannte Beihilfeergänzungstarife abgesichert werden.

Was zahlt die Beihilfe nicht?2021-11-17T13:52:54+00:00

Grundsätzlich erstattet die Beihilfe alle wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen für notwendige Behandlungen. Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, kommt Sie also immer ins Spiel. Die bundes- und landesrechtlich geregelte Fürsorgepflicht hat jedoch Ihre Grenzen, sodass unterschiedlichste Leistungseinschränkungen je nach Beihilfeverordnung bestehen können. Bestimmte Leistungen sind je nach Bundesland in den Beihilfevorschriften ausgenommen. Dazu können gehören:

  • Medizinische Maßnahmen, die nicht aufgrund einer Erkrankung durchgeführt werden
  • Bestimmte Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, etwa Chefarztbehandlung oder ein Ein-/Zweibettzimmer
  • Ein höherwertiger Zahnersatz als normal nötig, in Form von Kronen oder Implantaten aus Keramik

Zusätzliche Lücken resultieren für Beamte dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Manche Behandlungsmethoden oder Arzneimittel sind so von der Erstattung voll oder teilweise ausgenommen. Ein Teil der Kosten muss daher selbst getragen werden. Diese Lücken schließen Sie mit speziellen Beihilfeergänzungstarifen (Bausteinen).

Wie beantrage ich Beihilfe?2021-09-16T13:12:36+00:00

Um Beihilfe für Ihre Krankheits-Aufwendungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer Festsetzungsstelle stellen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem jeweiligen Dienstherrn ab.

In den Beihilfestellen von Bund und Ländern erhalten Sie die notwendigen Formulare. Mittlerweile werden diese Formulare auch online bereitgestellt. Hier tragen Sie einfach alle benötigten Angaben ein und reichen den Antrag im Anschluss bei der entsprechenden Behörde ein. Wird der Antrag für Beihilfe zum ersten Mal ausgefüllt, werden von der Beihilfestelle besonders viele Informationen verlangt. Da noch keine Daten von Ihnen hinterlegt sind, müssen Sie beispielsweise Angaben über Ihren Status, Ihre Dienststelle und beihilfeberechtigte Familienmitglieder machen. So kann die Festsetzungsstelle Ihren individuellen Bemessungssatz berechnen.

 

 

Was ist Beihilfe?2021-09-16T13:12:49+00:00

Der jeweilige Dienstherr trägt für Beamte und deren Familien eine gewisse soziale Verantwortung. In der Praxis ist die Beihilfe, also ein Zuschuss für die Kosten der Krankenversicherung.

Die Beihilfe ist also eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner.

Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und Ähnliches selbst aufkommen. Eine entsprechende private Krankenversicherung ist daher notwendig.

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