Krankenversicherung im Referendariat – Das solltest du beachten
Während du im Referendariat bist, musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Aber wie funktioniert das mit der Krankenversicherung während des Referendariats? Grundsätzlich habt ihr zwei Möglichkeiten – Hauptsache, ihr seid kranken- und pflegeversichert, da dies in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Eure Versicherungsoptionen hängen davon ab, ob ihr als angestellte oder verbeamtete Lehrkräfte tätig seid. In diesem Artikel erklären wir euch die verschiedenen Optionen rund um die Krankenversicherung Referendariat.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Referendare können entweder Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter) mit Beihilfeanspruch oder versicherungspflichtige Angestellte ohne Beihilfe sein. Als Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch übernimmt euer Dienstherr im Krankheitsfall einen Teil der Kosten.
- Die Höhe der Beihilfeleistungen hängt von eurem Familienstand und den Regelungen des jeweiligen Dienstherrn (Bund oder Bundesland) ab. Der Beihilfebemessungssatz liegt zwischen 50 und 90 Prozent.
- Die verbleibenden Kosten, also 10 bis 50 Prozent der Krankheitskosten, deckt eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Mit speziellen Beihilfetarifen könnt ihr eure Versorgungslücke vollständig schließen und eurer Versicherungspflicht nachkommen.
- Die Beiträge der PKV sind einkommensunabhängig und hängen vom gewählten Tarif, Alter und Gesundheitszustand ab. Referendare mit Beihilfeanspruch profitieren von speziellen Beamtenanwärtertarifen, die günstiger sind als reguläre Beihilfetarife.
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