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Warum die amtsärztliche Untersuchung kein Grund zur Panik ist

Für viele angehende Beamte ist sie der wohl nervenaufreibendste Teil auf dem Weg zur Verbeamtung: die amtsärztliche Untersuchung. Das Wort allein löst bei manchen Angst, Unsicherheit oder gar Ablehnung aus. Doch was passiert dort wirklich? Wer beurteilt den Gesundheitszustand? Was bedeutet „dienstfähig“ konkret? Und worauf achten die Ärzte besonders?

In diesem Beitrag erklären wir sachlich und praxisnah, wie die Untersuchung abläuft, welche Anforderungen gestellt werden und wie sich Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute, Verwaltungsbeamte und Zollbeamte optimal vorbereiten können.

Amtsärztliche Untersuchung

Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. Zweck der Untersuchung: Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den Beamtenstatus.
  2. Ablauf: Umfassende medizinische Untersuchung inklusive Anamnese, körperlicher Checks und ggf. psychologischer Bewertung.
  3. Dauer: Je nach Laufbahn unterschiedlich; von ca. 60 Minuten bis zu einem ganzen Tag.
  4. Kosten: Variieren je nach Umfang; häufig übernimmt der Dienstherr die Kosten.
  5. Vorbereitung: Gesunde Lebensweise, vollständige Unterlagen und Ehrlichkeit sind entscheidend.

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amtsärztliche Untersuchung - Was ist das genau?

Die Untersuchung wird von einem Amtsarzt durchgeführt und umfasst eine gründliche medizinische Prüfung. Ziel ist es, eventuelle gesundheitliche Einschränkungen festzustellen, die die Ausübung des Berufs beeinträchtigen könnten. Zu den Untersuchungen gehören in der Regel:

  • Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte.
  • Körperliche Untersuchung: Allgemeiner Gesundheitscheck inklusive Blutdruckmessung, Abhören von Herz und Lunge.
  • Spezifische Tests: Je nach Berufsanforderung können Seh-, Hör- oder Belastungstests durchgeführt werden.

Ziel der Untersuchung: Dienstfähigkeit langfristig sichern

Die Untersuchung dient dem Zweck, die künftige Dienstfähigkeit über einen längeren Zeitraum (mind. 10 Jahre) einzuschätzen. Der Dienstherr will vermeiden, dass ein Bewerber kurz nach der Verbeamtung wegen gesundheitlicher Probleme dienstunfähig wird.

► Wichtig: Es geht nicht um Perfektion oder absolute Gesundheit, sondern um die Prognose, ob man den Anforderungen des Berufs dauerhaft gewachsen ist.

Welcher Amtsarzt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit des Amtsarztes wird durch das Landesrecht der jeweiligen Bundesländer geregelt. In der Regel vermittelt das Gesundheitsamt am Wohnort den passenden Amtsarzt für die erforderliche Untersuchung. Bei spezifischen gesundheitlichen Bedürfnissen oder komplexen Erkrankungen kann der Amtsarzt zusätzliche Fachärzte hinzuziehen, um eine fundierte Beurteilung vornehmen zu können.

Deshalb ist die amtsärztliche Untersuchung so wichtig

Die amtsärztliche Untersuchung ist entscheidend, um die Dienstfähigkeit und langfristige gesundheitliche Eignung für den öffentlichen Dienst sicherzustellen. Sie dient dem Schutz sowohl des Bewerbers als auch des Dienstherrn, um spätere gesundheitliche Ausfälle zu minimieren.

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Der Fragebogen während der Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst umfasst dabei typischerweise verschiedene Bereiche. Dazu gehören Fragen zu aktuellen Beschwerden, der persönlichen Krankheitsgeschichte einschließlich früherer Krankenhausaufenthalte und Operationen, der Einnahme von Medikamenten, dem Konsum von Drogen wie Nikotin und Alkohol sowie den sportlichen Aktivitäten der Bewerber. Diese Informationen sind wichtig, um die gesundheitliche Eignung für den vorgesehenen Beruf zu bewerten und sicherzustellen, dass die Anforderungen des Dienstes erfüllt werden können.

Typische Untersuchungen

  • Sehtest: Überprüfung der Sehschärfe und des Farbsehens.
  • Hörtest: Test zur Feststellung der Hörfähigkeit.
  • Blut- und Urinproben: Analyse zur Feststellung von Stoffwechsel- und Infektionskrankheiten.
  • Lungenfunktionstest: Messung der Atemkapazität.
  • Überprüfung der Reflexe und Beweglichkeit: Tests zur neurologischen und orthopädischen Gesundheit.

amtsärztlichen Untersuchung: ablauf der Untersuchung

📊Tabelle: Inhalt und Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung

Untersuchungsbaustein Ziel der Prüfung Besonders relevant für
Anamnese (Fragebogen) Erfassung der Krankengeschichte Alle Berufsgruppen
Körperliche Untersuchung Allgemeiner Gesundheitscheck Lehrer, Verwaltung
Sehtest / Hörtest Sinnesfunktionen im Berufsalltag Polizei, Zoll, Feuerwehr
EKG / Blutdruck / Puls Herz-Kreislauf-Funktion Feuerwehr, Polizei
BMI / Gewicht / Größe Belastbarkeit und körperliche Eignung Alle, besonders Polizei
Blut- & Urinuntersuchung Organfunktion, Drogen-/Diabetes-Screening Alle
Psychische Stabilität Belastbarkeit, Stressresistenz Lehrer, Polizei, Feuerwehr

Was bedeutet "dienstfähig" wirklich?

„Dienstfähig“ bedeutet, dass du voraussichtlich über mindestens zehn Jahre hinweg deinen Beruf ausüben kannst – ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen. Es ist also keine Momentaufnahme, sondern eine Einschätzung deiner körperlichen und psychischen Belastbarkeit auf Dauer.

Ein BMI über 30, chronische Leiden oder psychische Erkrankungen können je nach Verlauf und Schweregrad ein Risiko darstellen, aber kein automatischer Ausschlussgrund sein.

📊 Tabelle: Tätigkeitsspezifische Anforderungen (Auswahl)

Berufsgruppe Häufige medizinische Ausschlusskriterien Besondere Anforderungen
Lehrer schwere psychische Erkrankungen, extreme Stimmprobleme Kommunikations- & Stressfähigkeit
Polizeibeamte Bluthochdruck, Adipositas, Drogenkonsum Sporttest, Belastung, Nacht-/Schichtdienst
Feuerwehrbeamte Herzerkrankungen, orthopädische Einschränkungen Hitzebelastung, Atemschutz, Kraft
Verwaltungsbeamte kaum Ausschlusskriterien bei stabiler Gesundheit Sitztätigkeit, Bildschirmarbeit
Zollbeamte Seh-/Hörschäden, Drogengeschichte Auslandseinsätze, Schichtdienst

Welche Kosten muss ich erwarten?

Die Gebühren für eine amtsärztliche Untersuchung belaufen sich auf maximal 116,29 € für eine Dauer von bis zu 90 Minuten; längere Untersuchungen können entsprechend höhere Kosten verursachen. Die finanzielle Verantwortung für diese Untersuchung liegt üblicherweise beim Auftraggeber gemäß der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen. Die genauen Kosten variieren je nach Umfang der Untersuchung und werden vom Institutionen oder Arbeitgebern getragen, die die Untersuchung veranlassen.

Praxisbeispiele: Wie Beamtenanwärter die Untersuchung erleben

Beispiel 1: Lehrerin (28) mit leichter DepressionAnna hatte vor drei Jahren eine depressive Episode, war jedoch seitdem symptomfrei und in psychologischer Nachbetreuung. Der Amtsarzt beurteilte sie nach Einblick in die Akten und einem persönlichen Gespräch als dienstfähig – mit Hinweis auf zukünftige Belastungsfaktoren im Lehrerberuf.

Beispiel 2: Polizeianwärter (22) mit BMI von 32Jan fiel durch den Sporttest, wurde jedoch mit der Option "Nachuntersuchung nach 6 Monaten" wieder eingeladen. Nach gezieltem Training und Ernährungsumstellung wurde er erfolgreich verbeamtet.

Beispiel 3: Verwaltungsbeamtin (34) mit Migräne Sandra leidet 1x monatlich an Migräne. Da die Anfälle gut medikamentös behandelbar sind und keine Arbeitsunfähigkeit verursachen, war das für den Amtsarzt kein Hindernis.

Amtsärztliche Untersuchung: Welche Informationen erhält die Behörde?

Der Bericht des Amtsarztes an die Behörde beinhaltet grundlegend die folgenden Informationen:

  • Eine Zusammenfassung der erhobenen Befunde.
  • Die darauf basierende Einschätzung zur Dienstfähigkeit des Beamten.

Die Bandbreite der übermittelten Informationen variiert je nach Fall. Grundsätzlich ist der Amtsarzt wie jeder andere Arzt an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Daher beschränkt er sich auf die Mitteilung der wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung und teilt nicht jede medizinische Einzelheit mit.

Gemäß § 48 Abs. 2 BBG gibt es jedoch Ausnahmen von der Schweigepflicht. In speziellen Fällen darf der Amtsarzt die entscheidenden Gründe seines Gutachtens mitteilen, die für die Behörde notwendig sind, um über die Einstellung oder Versetzung des Beamten in den Ruhestand zu entscheiden. Die finale Entscheidung liegt immer bei der Behörde, nicht beim Amtsarzt. Falls die Behörde detaillierte Gesundheitsinformationen benötigt, kann der Amtsarzt diese auch ohne spezielle Entbindung von der Schweigepflicht weitergeben.

Muss eine amtsärztliche Untersuchung wiederholt werden?

Während der Beamtenlaufbahn ist eine regelmäßige amtsärztliche Untersuchung vorgesehen, wenn Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen, gemäß § 48 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG). Dies betrifft vor allem Fälle von Dienstunfähigkeit (§ 44 BBG), begrenzter Dienstfähigkeit (§ 45 BBG) und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 46 BBG).
Diese Regelungen gewährleisten, dass Beamte ihre Aufgaben effektiv und ohne gesundheitliche Einschränkungen erfüllen können. In einigen Bundesländern ist zusätzlich während des Referendariats eine ergänzende Nachsorgeuntersuchung beim Amtsarzt vorgeschrieben.

Kann die amtsärztliche Untersuchung abgelehnt werden?

Die Verbeamtung kann aus physischen und psychischen Gründen abgelehnt werden. Physische Erkrankungen wie eine krumme Wirbelsäule oder ein hoher BMI können die langfristige Dienstfähigkeit beeinträchtigen. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und ein erhöhter BMI gelten als Indikatoren für weitere gesundheitliche Probleme, welche die Dienstfähigkeit beeinflussen können.

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Suchterkrankungen stellen ebenfalls potenzielle Ablehnungsgründe dar. Der Amtsarzt bewertet, ob der Beamtenanwärter geistig und körperlich in der Lage ist, langfristig seinen Dienstpflichten nachzukommen.

  1. Physische Erkrankungen können die Dienstfähigkeit erheblich beeinträchtigen und sind häufig ein Ablehnungsgrund für die Verbeamtung.
  2. Psychische Erkrankungen können ebenfalls die Dienstfähigkeit langfristig beeinträchtigen und führen oft zur Ablehnung der Verbeamtung.

Noch Fragen? Kontaktiere uns gerne, wir helfen dir mit einer transparenten Beratung weiter!

Regionale Unterschiede: Was in Bayern gilt, muss in Berlin nicht stimmen

Jedes Bundesland hat eigene Bewertungsgrundlagen für die Dienstfähigkeit. Gerade bei psychischen Erkrankungen, Adipositas oder chronischen Leiden variieren die Anforderungen teils deutlich. Wichtig: Was in NRW zur Ablehnung führt, kann in Rheinland-Pfalz noch akzeptiert werden.

📊 Tabelle: Beispiele für regionale Unterschiede

Bundesland Besondere Bewertungskriterien Tendenz bei Grenzfällen
Bayern Strenge Eignung bei Polizei & Feuerwehr Eher restriktiv
Berlin Offenheit bei psychischen Erkrankungen Eher individuell geprüft
NRW Kostendämpfung & hohe Anforderungen für Belastungsberufe Unterschiedlich je Behörde
Rheinland-Pfalz Familienfreundlich, realistische Belastungseinschätzung Häufig kulanter Umgang

❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich abgelehnt werde? Du bekommst eine schriftliche Begründung. In vielen Fällen kannst du Widerspruch einlegen oder eine Nachuntersuchung beantragen.

Wie viel Einfluss hat der Amtsarzt? Der Amtsarzt gibt eine Empfehlung ab. Die Entscheidung trifft aber der Dienstherr. In Zweifelsfällen kann ein Gegengutachten helfen.

Muss ich alle Krankheiten offenlegen?J a. Verschweigen kann als Vorsatz gewertet werden. Besser: offen kommunizieren und mit Arztberichten belegen.

Bin ich bei Vorerkrankungen chancenlos? Nein. Viele Erkrankungen sind mit guter Therapie kein Hinderungsgrund. Entscheidend ist die Stabilität deines Gesundheitszustands.

👍 Fazit: Keine Angst vor dem Amtsarzt

Die amtsärztliche Untersuchung ist kein Eignungstest für Supersportler. Sie dient dem Schutz des Dienstherrn – und letztlich auch dir. Wer sich gut vorbereitet, ehrlich ist und medizinisch stabil dasteht, muss keine Ablehnung befürchten. Wichtig ist, zu verstehen: Die Einschätzung ist individuell. Lass dich beraten, hole ärztliche Stellungnahmen ein und nutze dein Recht auf Anhörung und Widerspruch.

Denn auch hier gilt: Nicht der Eindruck entscheidet – sondern die Fakten.