Debeka Beihilfeergänzungstarif ist der Tarif sinnvoll?
Beamte genießen den Vorteil der Beihilfe, die einen Großteil ihrer Krankheitskosten abdeckt. Doch die Beihilfe übernimmt nicht alle anfallenden Gesundheitskosten, weshalb viele Beamte auf zusätzliche private Krankenversicherungen zurückgreifen. Hier kommt der Debeka Beihilfeergänzungstarif ins Spiel. Aber was genau ist dieser Tarif, und warum könnte er für Beamte sinnvoll sein? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Beihilfeergänzungstarif der Debeka wissen müssen und ob sich der Abschluss wirklich lohnt.
Was ist der Debeka Beihilfeergänzungstarif?
Die Beihilfe, die Beamten vom Dienstherrn gewährt wird, deckt in der Regel einen festen Prozentsatz der Gesundheitskosten ab. Dieser Prozentsatz variiert je nach Status (Beamter auf Probe, Beamter auf Lebenszeit, Pensionär) und familiären Verhältnissen. Oft werden zwischen 50 % und 70 % der Kosten von der Beihilfe übernommen, während der Rest privat zu versichern ist.
Der Debeka Beihilfeergänzungstarif ist eine Zusatzversicherung, die speziell entwickelt wurde, um die verbleibenden Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, zu decken. Diese Lücken können vor allem bei Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen, ambulanten Behandlungen und Krankenhausaufenthalten in Privatkliniken entstehen. Der Tarif sorgt dafür, dass Beamte und ihre Angehörigen im Krankheitsfall umfassend abgesichert sind.
Ist der Beihilfeergänzungstarif der Debeka sinnvoll?
Die Frage, ob der Debeka Beihilfeergänzungstarif sinnvoll ist, hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und der gesundheitlichen Situation des Versicherten ab. Es gibt jedoch einige Gründe, warum sich der Abschluss des Tarifs für viele Beamte lohnen kann:
Schließen von Versorgungslücken: Die Beihilfe deckt zwar einen großen Teil der Kosten ab, übernimmt aber nicht alle Leistungen. Besonders beim Zahnersatz, bei alternativen Heilmethoden oder in der stationären Behandlung kann es zu erheblichen Eigenanteilen kommen. Der Beihilfeergänzungstarif der Debeka fängt diese Kosten auf und entlastet so finanziell.
Zahnersatz und Zahnbehandlungen: Zahnersatz ist häufig sehr teuer, und die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der Debeka Beihilfeergänzungstarif bietet hier eine sinnvolle Ergänzung, da er die verbleibenden Kosten reduziert. Besonders bei teurem Zahnersatz wie Implantaten oder Brücken kann der Tarif eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen.
Alternative Heilmethoden: Viele Beamte setzen bei gesundheitlichen Problemen auf alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur. Diese Behandlungen werden jedoch häufig nicht von der Beihilfe übernommen. Der Beihilfeergänzungstarif der Debeka schließt diese Lücke und übernimmt die Kosten für Heilpraktikerleistungen und alternative Therapien.
Erweiterte Krankenhausleistungen: Wenn es um Krankenhausaufenthalte geht, bietet der Beihilfeergänzungstarif zusätzliche Vorteile. Die Beihilfe deckt in der Regel nur die Kosten für eine Behandlung im Mehrbettzimmer. Wer jedoch Wert auf eine privatärztliche Behandlung oder ein Einzelzimmer legt, muss diese Kosten selbst tragen. Hier greift der Beihilfeergänzungstarif und übernimmt die zusätzlichen Kosten für eine privatärztliche Behandlung oder einen Aufenthalt in einer Privatklinik.
Welche Leistungen bietet der Debeka Beihilfeergänzungstarif?
Der Debeka Beihilfeergänzungstarif bietet eine breite Palette an Leistungen, die auf die Bedürfnisse von Beamten und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
Leistungen | Debeka | Barmenia | ARAG | DBV | Universa |
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Ambulante Behandlungen | Keine Erstattung. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel und Heilmittel bis max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. |
Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers die Restkosten für von Ärzten durchgeführte Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind. |
Vorsorge | Vorsorge wird nicht erstattet. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht | Erstattet werden - Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. - max. 200,-EUR pro Kalenderjahr für max. 2 Präventionskurse. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. |
Erstattet werden max. 250,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers. |
Arznei- und Verbandmittel | Nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers die Restkosten für verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% der versicherten Tarifprozentstufe für nicht beihilfefähige Arzneimittel. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Die in Beihilfevorschriften vorgesehenen Selbstbeteiligungen und Abzugsbeträge bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und ambulanten Transporten bis max. 100,-EUR pro Kalenderjahr. | Erstattet werden vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. |
Heilmittel | Heilmittel werden nicht erstattet. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers bis max. 110% der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers 100% der versicherten Tarifprozentstufe für beihilfefähige Heilmittel. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers bis max. 120% der Höchstbeträge des Preis- und Leistungsverzeichnisses des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Heilmittel werden nicht erstattet. |
Hilfsmittel | Restkosten nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers für Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle bis zur beihilfefähigen Höhe. Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für als Medizinprodukt zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: - 2.000,-EUR für Hörgeräte pro Ohr. Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für als Medizinprodukt zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. |
Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers 100% der versicherten Tarifprozentstufe für beihilfefähige Hilfsmittel. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers Hilfsmittel nach den Erstattungsregelungen des Haupttarifs und beihilfefähige Hilfsmittel. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: - max. 2.000,-EUR für Hörhilfen pro Ohr - max. 100,-EUR pro Kalenderjahr für die in Beihilfevorschriften vorgesehenen Selbstbeteiligungen und Abzugsbeträge bei Hilfsmitteln, Arzneimittel und ambulanten Transporten. Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für als Medizinprodukt zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. |
Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers 100% für Hilfsmittel nach den Erstattungsregelungen des Haupttarifs. Digitale Gesundheitsanwendungen werden nicht erstattet. |
Sehhilfen | Bis zur beihilfefähigen Höhe Aufwendungen für Gestelle und Gläser wenn sie nach den jeweiligen Beihilfevorschriften beihilfefähig sind, wenn sie von der Beihilfe oder anderen Tarifen des Versicherers nicht erstattet werden. Wenn Beihilfevorschriften keine Beihilfefähigkeit für Brillen vorsehen, werden (für max. 2 Gläser im Kalenderjahr) für Einstärkengläser bis zu 30,-EUR und für Mehrstärkengläser bis zu 75,-EUR je Glas erbracht. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Erstattet werden max. - 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. - 2.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn. |
Erstattet werden Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für - Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) - operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) bis zum Höchstbetrag und nach den Regelungen des Haupttarifs. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. |
Erstattet werden Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für - Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) bis zum Höchstbetrag und nach den Regelungen des Haupttarifs - operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik). Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. |
Erstattet werden Restkosten nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers für - Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). |
Psychotherapie ambulant | Keine Erstattung. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Zusage ist nicht erforderlich. Behandlung durch in eigener Praxis tätige und ins Arztregister eingetragene approbierte Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten möglich. | Keine Erstattung. | 100% der Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Zusage ist nicht erforderlich. Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten möglich. | Keine Erstattung. |
Gebührenordnung ambulant | Keine Erstattung über dem 3,5x Faktor. Rechnungs-kürzung) | Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. | Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. | Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. | Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. |
Zahnbehandlung | Keine Erstattung. | 100% der Restkosten. | 100% der Restkosten für Material-/Laborkosten. | 100% der Restkosten. | Keine Erstattung. |
Zahnersatz | Lediglich nur Material-/Laborkosten. | 100% der Restkosten, Zahnstaffel beachten. | 100% der Restkosten. | 100% der Restkosten, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis. | Material-/Laborkosten. |
Gebührenordnung Zahn (Zahnarztrechnung) | Keine Erstattung über dem 3,5x Faktor. Rechnungs-kürzung) | Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus, inkl. dem fehlendenAuch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. | Zahnbehandlung und Zahnersatz auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. | Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. | Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. |
Stationäre Kuren | Bei stationärer Kur oder Sanatoriumsbehandlung innerhalb von 3 Kalenderjahren bis zu 28 Tage Kurtagegeld von 22,-EUR. Zusage ist nicht erforderlich. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Zusätzlich: - 100,-EUR pro Tag für max. 28 Tage für ambulante und stationäre Kuren, wenn die Kur innerhalb von 6 Monaten nach einer mindestens 5-tägigen stationären Krankenhausbehandlung beginnt. - 1.000,-EUR pro stationärer Kur. Zusage ist nicht erforderlich. |
Keine Erstattung. | Erstattet werden stationäre Kuren und Sanatoriumsbehandlung je nach versicherter Tarifprozentstufe des Haupttarifs bis max. 4.000,-EUR (=100%). Ohne Leistung der Beihilfe keine Erstattung. Zusage ist nicht erforderlich. | Keine Erstattung. |
Ambulante Kur | Bis zu 4 Wochen 11,-EUR pro Tag innerhalb von 3 Jahren. Zusage ist nicht erforderlich. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Zusätzlich 100,-EUR pro Tag für max. 28 Tage für ambulante und stationäre Kuren, wenn die Kur innerhalb von 6 Monaten nach einer mindestens 5-tägigen stationären Krankenhausbehandlung beginnt. Zusage ist nicht erforderlich. |
Keine Erstattung. | Erstattet werden ambulante Kuren je nach versicherter Tarifprozentstufe des Haupttarifs bis max. 2.000,-EUR (=100%). Ohne Leistung der Beihilfe keine Erstattung. Zusage ist nicht erforderlich. | Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers Vorsorgekuren bis max. 250,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen. Zusage ist nicht erforderlich. |
Was kostet der Beihilfeergänzungstarif der Debeka?
Die Kosten für den Debeka Beihilfeergänzungstarif variieren je nach Tarifstufe, Alter des Versicherten und gewünschtem Leistungsumfang. In der Regel sind die Beiträge für den Beihilfeergänzungstarif jedoch moderat und bieten im Vergleich zu den möglichen Eigenbeteiligungen im Krankheitsfall ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Tarifstufen: Die Debeka bietet verschiedene Tarifstufen an, die individuell an die Bedürfnisse der Versicherten angepasst werden können. So gibt es beispielsweise Tarife, die speziell auf Zahnersatz abzielen, während andere umfassendere Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen bieten.
Alter und Gesundheitszustand: Wie bei jeder privaten Krankenversicherung beeinflussen auch hier das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten die Höhe der Beiträge. Jüngere und gesündere Beamte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge.
Leistungsumfang: Je mehr Leistungen in den Beihilfeergänzungstarif eingeschlossen werden, desto höher fällt der monatliche Beitrag aus. Hier lohnt es sich, den individuellen Bedarf genau zu prüfen und den Tarif entsprechend anzupassen.
Die Preisberechnung bezieht sich auf folgende Angaben: Anwärter (in Ausbildung) Alter 24, Beihilfestelle: Bund, 50 % Beihilfeanspruch.
Anbieter | Debeka | Barmenia | ARAG | DBV | Universa | R+V |
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Preis | 1,81 € mtl. | 5,84 € mtl. | 2,74 € mtl. | 5,34 € mtl. | 4,00 € mtl. | 6,97 € mtl. |
Die Preisberechnung bezieht sich auf folgende Angaben: Alter 27 (Verbeamtet auf Probe/Lebenszeit), Beihilfestelle: Bund, 50 % Beihilfeanspruch.
Anbieter | Debeka | Barmenia | ARAG | DBV | Universa | R+V |
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Preis | 17,17 € mtl. | 18,42 € mtl. | 10,84 € mtl. | 15,65 € mtl. | 20,29 € mtl. | 26,35 € mtl. |
Fazit: Ist der Debeka Beihilfeergänzungstarif sinnvoll?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Debeka Beihilfeergänzungstarif für viele Beamte und ihre Angehörigen eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Beihilfe darstellt. Besonders in Bereichen wie Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Krankenhausaufenthalten bietet der Tarif eine wichtige Absicherung und schützt vor hohen Eigenbeteiligungen.
Für Beamte, die ihre Gesundheitsvorsorge umfassend absichern möchten und dabei Wert auf hochwertige medizinische Versorgung legen, ist der Beihilfeergänzungstarif der Debeka eine gute Wahl. Im Marktvergleich zu anderen Anbietern, schneidet dieser jedoch nicht so gut ab. Oftmals erfolgt gerade bei den besonders kostenintensiven Behandlungen keine Erstattung. Insbesondere die teuren Behandlungen sollten Grundbestandteil eines Beihilfeergänzungstarifes sein. Beamte sollten jedoch vor Abschluss des Tarifs ihre individuelle Situation und ihren Bedarf genau prüfen, um sicherzustellen, dass der Tarif den gewünschten Schutz bietet.