Beihilfeergänzungstarif 3 wertvolle Tipps zur Auswahl

Beihilfeergänzungstarif

Der Beihilfeergänzungstarif ist für Beamte und ihre Angehörigen eine wichtige Option, um die Lücken in der Beihilfeversicherung zu schließen. Gerade im Gesundheitswesen kann es schnell zu hohen Kosten kommen, die von der Beihilfe nicht vollständig abgedeckt werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Beihilfeergänzungstarif, seine Vorteile und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Definition und Zweck: Der Beihilfeergänzungstarif ist eine private Zusatzversicherung für Beamte, die die Lücken in der staatlichen Beihilfe abdeckt und somit finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall bietet.
  • Vorteile: Er bietet umfassenden Schutz für zahnärztliche Behandlungen, Heilpraktikerleistungen und Krankentagegeld, was finanzielle Engpässe vermeidet.
  • Wichtige Auswahlkriterien: Bei der Wahl eines Tarifs sollten der Versicherungsumfang, die Beitragshöhe, Wartezeiten und Kundenbewertungen berücksichtigt werden.
  • Individuelle Anpassbarkeit: Der Tarif lässt sich flexibel an persönliche Bedürfnisse anpassen, was eine maßgeschneiderte Versicherungslösung ermöglicht.

Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?

Der Beihilfeergänzungstarif ist eine private Zusatzversicherung, die speziell für Beamte konzipiert wurde. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten abdeckt. Diese Beihilfe reicht jedoch oft nicht aus, um alle Ausgaben im Gesundheitsbereich zu decken. Der Beihilfeergänzungstarif schließt diese Lücken und sorgt dafür, dass Sie im Falle einer Krankheit finanziell abgesichert sind.

1. Praxistipp umfassender Schutz:

Der Beihilfeergänzungstarif bietet eine breite Palette an Leistungen, die über die gesetzliche Beihilfe hinausgehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz: Oftmals übernimmt die Beihilfe nur einen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Der Beihilfeergänzungstarif sorgt dafür, dass Sie bei Zahnärzten und Kieferorthopäden optimal abgesichert sind. Fallen Restkosten an, werden diese bis zur jeweiligen Tarifhöhe übernommen.

  • Heilpraktikerleistungen: Viele Menschen ziehen alternative Heilmethoden in Betracht. Mit einem Beihilfeergänzungstarif können Sie auch diese Kosten abdecken.

  • Leistungen für Hilfsmittel: Die Kosten für Hilfsmittel z. B. für Bandagen, Einlagen, Prothesen, Krankenfahrstühlen, können von der Beihilfe begrenzt werden. Hörgeräte kosten z. B. pro Ohr 2.500 €. Also insgesamt 5.000 €. Die Beihilfe übernimmt jedoch nur 2.000 € für die Hörgeräte, sodass Restkosten entstehen. Diese übernimmt der Beihilfeergänzungstarif zu den tariflichen Höchstsätzen.

  • Erstattung für Heilmittel: Unter Heilmitteln werden z. B. Physiotherapie, Krankengymnastik, Massagen, Podologie etc. verstanden. Kürzt die Beihilfestelle dort die Leistungen, erfolgt ebenfalls die Kostenübernahme über den Beihilfeergänzungstarif. Gerade bei chronischen Krankheiten wie z. B. Knie- oder Rückenschmerzen, ist der Beihilfeergänzungstarif eine sehr gute finanzielle Stütze.

  • Leistungen für Sehhilfen: Je nach Bundesland übernimmt die Beihilfe die Sehhilfen und sehr eingeschränkt. Z. B. werden oftmals nur die Gläser anteilig bezahlt. Für das Brillengestell erfolgt oft keine Erstattung. Hier schafft der Beihilfeergänzungstarif wieder Abhilfe und übernimmt die Kosten.

  • Übernahme bei Rechnungsbegrenzungen: Die Beihilfe wird durch Steuergeld subventioniert. Daher unterliegen die Kosten für die Ärztliche Behandlungen einer Rechnungsbegrenzung. Das bedeutet, rechnet der Arzt über den 3,5x Satz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab, übernehmen Sie den übersteigenden Anteil aus eigener Tasche. Viele Beihilfeergänzungstarife sehen auch hier eine Kostenübernahme vor.

2. Praxistipp Das Kleingedruckte beachten:

Die Beihilfeergänzungstarife unterscheiden sich nicht nur in der Prämie, sondern auch im Kleingedruckten. Achten Sie daher genau darauf, wie die Leistungen formuliert sind. Dazu ein kleines Beispiel:

Wie man zwischen den beiden Anbietern erkennt, übernimmt der "Anbieter A" die Restkosten, d.h. sehr offen definiert (ohne Einschränkungen der Leistungen/Behandlungsmethode). Ebenfalls leistet dieser auch unabhängig von der Beihilfe. D. h. sollte die Beihilfestelle sich weigern die Kosten zu übernehmen, zahlt "Anbieter A" trotzdem die Kosten (Unabhängig von der Beihilfestelle).

"Anbieter B" hingegen grenzt seine Leistung im Vorfeld schon ein auf lediglich "Naturheilverfahren". D. h. alle anderen Leistungen/Behandlungsmethoden werden nicht übernommen. Ebenfalls fehlt hier der Satz: "Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe."

Wie man erkennt, muss man ganz genau auf den Wortlaut achten. Ein fehlender Satz oder ein Wort führen dazu, dass keine Kostenübernahme erfolgt. Das ist natürlich ärgerlich, da man dafür jeden Monat gutes Geld bezahlt.

3. Praxistipp Anbieter vergleichen

Um einen passenden Beihilfeergänzungstarif zu finden, sollte ein unabhängiger Vergleich von einem Versicherungsmakler erfolgen. Zusammen mit professionellen Programmen, können Beihilfeergänzungstarife auf Herz und Niere geprüft werden. Dadurch lassen sich im Krankheitsfall, viele Überraschungen vermeiden.

Leistungen Barmenia GEP ARAG BAEB DBV BN B-UA Debeka BCA
Vorsorge Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung.
- max. 200,-EUR pro Kalenderjahr für max. 2 Präventionskurse.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. umn 4 Value
Vorsorge wird nicht erstattet.
Medikamente Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% der versicherten Tarifprozentstufe für nicht beihilfefähige Arzneimittel. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Die in Beihilfevorschriften vorgesehenen Selbstbeteiligungen und Abzugsbeträge bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und ambulanten Transporten bis max. 100,-EUR pro Kalenderjahr. Nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers die Restkosten für verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Hilfsmittel Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 2.000,-EUR für Hörgeräte pro Ohr.
Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für als Medizinprodukt zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung.
Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers 100% der versicherten Tarifprozentstufe für beihilfefähige Hilfsmittel. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers Hilfsmittel nach den Erstattungsregelungen des Haupttarifs und beihilfefähige Hilfsmittel. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- max. 2.000,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- max. 100,-EUR pro Kalenderjahr für die in Beihilfevorschriften vorgesehenen Selbstbeteiligungen und Abzugsbeträge bei Hilfsmitteln, Arzneimittel und ambulanten Transporten.
Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für als Medizinprodukt zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung.
Restkosten nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers für Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle bis zur beihilfefähigen Höhe. Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für als Medizinprodukt zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus.
Psychotherapie Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Zusage ist nicht erforderlich. Behandlung durch in eigener Praxis tätige und ins Arztregister eingetragene approbierte Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten möglich. Keine Erstattung. 100% der Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Zusage ist nicht erforderlich. Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten möglich. Keine Erstattung.
Zahnersatz 100% der Restkosten, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten. 100% der Restkosten, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis. Material-/Laborkosten.
Gebührenordnung (Ambulant) Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. Keine Erstattung.
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