Beihilfeergänzungstarif 3 wertvolle Tipps zur Auswahl
Der Beihilfeergänzungstarif ist für Beamte und ihre Angehörigen eine wichtige Option, um die Lücken in der Beihilfeversicherung zu schließen. Gerade im Gesundheitswesen kann es schnell zu hohen Kosten kommen, die von der Beihilfe nicht vollständig abgedeckt werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Beihilfeergänzungstarif, seine Vorteile und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Der Beihilfeergänzungstarif ist eine private Zusatzversicherung, die speziell für Beamte konzipiert wurde. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten abdeckt. Diese Beihilfe reicht jedoch oft nicht aus, um alle Ausgaben im Gesundheitsbereich zu decken. Der Beihilfeergänzungstarif schließt diese Lücken und sorgt dafür, dass Sie im Falle einer Krankheit finanziell abgesichert sind.
1. Praxistipp umfassender Schutz:
Der Beihilfeergänzungstarif bietet eine breite Palette an Leistungen, die über die gesetzliche Beihilfe hinausgehen. Dazu gehören unter anderem:
2. Praxistipp Das Kleingedruckte beachten:
Die Beihilfeergänzungstarife unterscheiden sich nicht nur in der Prämie, sondern auch im Kleingedruckten. Achten Sie daher genau darauf, wie die Leistungen formuliert sind. Dazu ein kleines Beispiel:
Wie man zwischen den beiden Anbietern erkennt, übernimmt der "Anbieter A" die Restkosten, d.h. sehr offen definiert (ohne Einschränkungen der Leistungen/Behandlungsmethode). Ebenfalls leistet dieser auch unabhängig von der Beihilfe. D. h. sollte die Beihilfestelle sich weigern die Kosten zu übernehmen, zahlt "Anbieter A" trotzdem die Kosten (Unabhängig von der Beihilfestelle).
"Anbieter B" hingegen grenzt seine Leistung im Vorfeld schon ein auf lediglich "Naturheilverfahren". D. h. alle anderen Leistungen/Behandlungsmethoden werden nicht übernommen. Ebenfalls fehlt hier der Satz: "Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe."
Wie man erkennt, muss man ganz genau auf den Wortlaut achten. Ein fehlender Satz oder ein Wort führen dazu, dass keine Kostenübernahme erfolgt. Das ist natürlich ärgerlich, da man dafür jeden Monat gutes Geld bezahlt.
3. Praxistipp Anbieter vergleichen
Um einen passenden Beihilfeergänzungstarif zu finden, sollte ein unabhängiger Vergleich von einem Versicherungsmakler erfolgen. Zusammen mit professionellen Programmen, können Beihilfeergänzungstarife auf Herz und Niere geprüft werden. Dadurch lassen sich im Krankheitsfall, viele Überraschungen vermeiden.
Leistungen | Barmenia GEP | ARAG BAEB | DBV BN B-UA | Debeka BCA |
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Vorsorge | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. | Erstattet werden - Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. - max. 200,-EUR pro Kalenderjahr für max. 2 Präventionskurse. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. umn 4 Value |
Vorsorge wird nicht erstattet. |
Medikamente | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Erstattet werden nach Leistung anderer Tarife des Versicherers 100% der versicherten Tarifprozentstufe für nicht beihilfefähige Arzneimittel. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Die in Beihilfevorschriften vorgesehenen Selbstbeteiligungen und Abzugsbeträge bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und ambulanten Transporten bis max. 100,-EUR pro Kalenderjahr. | Nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers die Restkosten für verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. |
Hilfsmittel | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: - 2.000,-EUR für Hörgeräte pro Ohr. Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für als Medizinprodukt zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. |
Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers 100% der versicherten Tarifprozentstufe für beihilfefähige Hilfsmittel. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. | Erstattet werden nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers Hilfsmittel nach den Erstattungsregelungen des Haupttarifs und beihilfefähige Hilfsmittel. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: - max. 2.000,-EUR für Hörhilfen pro Ohr - max. 100,-EUR pro Kalenderjahr für die in Beihilfevorschriften vorgesehenen Selbstbeteiligungen und Abzugsbeträge bei Hilfsmitteln, Arzneimittel und ambulanten Transporten. Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für als Medizinprodukt zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. |
Restkosten nach Leistung der Beihilfe oder anderer Tarife des Versicherers für Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle bis zur beihilfefähigen Höhe. Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für als Medizinprodukt zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus. |
Psychotherapie | Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Zusage ist nicht erforderlich. Behandlung durch in eigener Praxis tätige und ins Arztregister eingetragene approbierte Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten möglich. | Keine Erstattung. | 100% der Restkosten nach Leistung der Beihilfe und anderer Tarife des Versicherers für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe. Ohne Leistung des Haupttarifs keine Erstattung. Zusage ist nicht erforderlich. Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten möglich. | Keine Erstattung. |
Zahnersatz | 100% der Restkosten, Zahnstaffel beachten. | 100% der Restkosten. | 100% der Restkosten, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis. | Material-/Laborkosten. |
Gebührenordnung (Ambulant) | Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. | Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. | Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, inkl. dem fehlenden Beihilfeanteil. | Keine Erstattung. |