Amtsärztliche Untersuchung

Amtsärztliche Untersuchung

Die amtsärztliche Untersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst oder bei der Verbeamtung. Dabei prüft ein Amtsarzt die gesundheitliche Eignung der Bewerber, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des jeweiligen Amtes gewachsen sind.

Definition: Was ist eine amtsärztliche Untersuchung?

Die Untersuchung wird von einem Amtsarzt durchgeführt und umfasst eine gründliche medizinische Prüfung. Ziel ist es, eventuelle gesundheitliche Einschränkungen festzustellen, die die Ausübung des Berufs beeinträchtigen könnten. Zu den Untersuchungen gehören in der Regel:

  • Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte.
  • Körperliche Untersuchung: Allgemeiner Gesundheitscheck inklusive Blutdruckmessung, Abhören von Herz und Lunge.
  • Spezifische Tests: Je nach Berufsanforderung können Seh-, Hör- oder Belastungstests durchgeführt werden.

Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung

Der Fragebogen während der Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst umfasst dabei typischerweise verschiedene Bereiche. Dazu gehören Fragen zu aktuellen Beschwerden, der persönlichen Krankheitsgeschichte einschließlich früherer Krankenhausaufenthalte und Operationen, der Einnahme von Medikamenten, dem Konsum von Drogen wie Nikotin und Alkohol sowie den sportlichen Aktivitäten der Bewerber. Diese Informationen sind wichtig, um die gesundheitliche Eignung für den vorgesehenen Beruf zu bewerten und sicherzustellen, dass die Anforderungen des Dienstes erfüllt werden können.

Typische Untersuchungen

  • Sehtest: Überprüfung der Sehschärfe und des Farbsehens.
  • Hörtest: Test zur Feststellung der Hörfähigkeit.
  • Blut- und Urinproben: Analyse zur Feststellung von Stoffwechsel- und Infektionskrankheiten.
  • Lungenfunktionstest: Messung der Atemkapazität.
  • Überprüfung der Reflexe und Beweglichkeit: Tests zur neurologischen und orthopädischen Gesundheit.

Bewertung und Ergebnisse

Nach Abschluss der Untersuchungen erstellt der Amtsarzt ein Gutachten, das die gesundheitliche Eignung des Bewerbers beurteilt. Dieses Gutachten wird an den Dienstherrn übermittelt, der auf Basis der Empfehlungen des Amtsarztes entscheidet, ob der Bewerber als Beamter geeignet ist.

Es gibt verschiedene mögliche Bewertungen:

  • Uneingeschränkte Eignung: Der Bewerber ist ohne Einschränkungen für den Beamtenstatus geeignet.
  • Eignung mit Auflagen: Der Bewerber ist geeignet, muss jedoch bestimmte gesundheitliche Maßnahmen einhalten (z.B. regelmäßige Kontrolluntersuchungen).
  • Eingeschränkte Eignung: Der Bewerber ist nur für bestimmte Tätigkeiten oder unter bestimmten Bedingungen geeignet.
  • Nicht geeignet: Der Bewerber ist aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht für den Beamtenstatus geeignet.

Deshalb ist die amtsärztliche Untersuchung so wichtig

Die amtsärztliche Untersuchung ist entscheidend, um die Dienstfähigkeit und langfristige gesundheitliche Eignung für den öffentlichen Dienst sicherzustellen. Sie dient dem Schutz sowohl des Bewerbers als auch des Dienstherrn, um spätere gesundheitliche Ausfälle zu minimieren.

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Wer muss zur amtsärztlichen Untersuchung?

Die Untersuchung ist für folgende Gruppen verpflichtend:

  • Beamtenanwärter und Beamte: Vor der Verbeamtung und in regelmäßigen Abständen.
  • Lehrer und Referendare: Vor dem Eintritt in den Schuldienst.
  • Polizisten und Feuerwehrleute: Aufgrund der hohen physischen Anforderungen dieser Berufe.

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Hinweiß: Eine gründliche Vorbereitung und das Mitbringen aller relevanten Dokumente können den Ablauf der Untersuchung erleichtern und eventuelle Rückfragen vermeiden.

Welche Kosten muss ich erwarten?

Die Gebühren für eine amtsärztliche Untersuchung belaufen sich auf maximal 116,29 € für eine Dauer von bis zu 90 Minuten; längere Untersuchungen können entsprechend höhere Kosten verursachen. Die finanzielle Verantwortung für diese Untersuchung liegt üblicherweise beim Auftraggeber gemäß der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen. Die genauen Kosten variieren je nach Umfang der Untersuchung und werden vom Institutionen oder Arbeitgebern getragen, die die Untersuchung veranlassen.

Welcher Amtsarzt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit des Amtsarztes wird durch das Landesrecht der jeweiligen Bundesländer geregelt. In der Regel vermittelt das Gesundheitsamt am Wohnort den passenden Amtsarzt für die erforderliche Untersuchung. Bei spezifischen gesundheitlichen Bedürfnissen oder komplexen Erkrankungen kann der Amtsarzt zusätzliche Fachärzte hinzuziehen, um eine fundierte Beurteilung vornehmen zu können.

Amtsärztliche Untersuchung: Welche Informationen erhält die Behörde?

Der Bericht des Amtsarztes an die Behörde beinhaltet grundlegend die folgenden Informationen:

  • Eine Zusammenfassung der erhobenen Befunde.
  • Die darauf basierende Einschätzung zur Dienstfähigkeit des Beamten.

Die Bandbreite der übermittelten Informationen variiert je nach Fall. Grundsätzlich ist der Amtsarzt wie jeder andere Arzt an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Daher beschränkt er sich auf die Mitteilung der wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung und teilt nicht jede medizinische Einzelheit mit.

Gemäß § 48 Abs. 2 BBG gibt es jedoch Ausnahmen von der Schweigepflicht. In speziellen Fällen darf der Amtsarzt die entscheidenden Gründe seines Gutachtens mitteilen, die für die Behörde notwendig sind, um über die Einstellung oder Versetzung des Beamten in den Ruhestand zu entscheiden. Die finale Entscheidung liegt immer bei der Behörde, nicht beim Amtsarzt. Falls die Behörde detaillierte Gesundheitsinformationen benötigt, kann der Amtsarzt diese auch ohne spezielle Entbindung von der Schweigepflicht weitergeben.

Muss eine amtsärztliche Untersuchung wiederholt werden?

Während der Beamtenlaufbahn ist eine regelmäßige amtsärztliche Untersuchung vorgesehen, wenn Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen, gemäß § 48 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG). Dies betrifft vor allem Fälle von Dienstunfähigkeit (§ 44 BBG), begrenzter Dienstfähigkeit (§ 45 BBG) und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 46 BBG).
Diese Regelungen gewährleisten, dass Beamte ihre Aufgaben effektiv und ohne gesundheitliche Einschränkungen erfüllen können. In einigen Bundesländern ist zusätzlich während des Referendariats eine ergänzende Nachsorgeuntersuchung beim Amtsarzt vorgeschrieben.

Kann die amtsärztliche Untersuchung abgelehnt werden?

Die Verbeamtung kann aus physischen und psychischen Gründen abgelehnt werden. Physische Erkrankungen wie eine krumme Wirbelsäule oder ein hoher BMI können die langfristige Dienstfähigkeit beeinträchtigen. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und ein erhöhter BMI gelten als Indikatoren für weitere gesundheitliche Probleme, welche die Dienstfähigkeit beeinflussen können.

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Suchterkrankungen stellen ebenfalls potenzielle Ablehnungsgründe dar. Der Amtsarzt bewertet, ob der Beamtenanwärter geistig und körperlich in der Lage ist, langfristig seinen Dienstpflichten nachzukommen.

  1. Physische Erkrankungen können die Dienstfähigkeit erheblich beeinträchtigen und sind häufig ein Ablehnungsgrund für die Verbeamtung.
  2. Psychische Erkrankungen können ebenfalls die Dienstfähigkeit langfristig beeinträchtigen und führen oft zur Ablehnung der Verbeamtung.

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