Heilfürsorge

Was ist Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten.

Sie wird i. d. R. den Beamten gewährt, die während der Ausübung ihres Dienstes besonderen Gefahren ausgesetzt sind z. B. Polizeibeamte, Soldaten, z. T. Feuerwehrleute. Die freie Heilfürsorge übernimmt in der Regel für den Beamten 100 % der erstattungsfähigen Krankheitskosten.

Die Heilfürsorge deckt jedoch nicht alle entstehenden Krankheitskosten ab (z. B. je nach Bundesland ggf. unzureichender Versicherungsschutz).

Je nach geltender Heilfürsorgevorschrift erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge nach Ende der Ausbildung oder Aus scheiden aus dem aktiven Dienst. Ab diesem Zeitpunkt haben diese Beamten Anspruch auf Beihilfe (s. Anwartschaftsversicherung).

In Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben Polizeibeamte auch während der Ausbildung einen Beihilfeanspruch, also keine freie Heilfürsorge. Für die berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder besteht Anspruch auf Beihilfe entsprechend der jeweiligen Beihilfe-Vorschrift. Während des Anspruchs auf Heilfürsorge besteht keine Versicherungspflicht in der PKV. Endet die Heilfürsorge, entsteht zu diesem Zeitpunkt die Verpflichtung, eine beihilfekonforme private Krankenversicherung zu beantragen.

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