Krankenversicherung Beamtenanwärter2022-12-19T14:05:27+00:00

Krankenversicherung Beamten Anwärter

Während du Beamtenanwärter bist, musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Du bist noch im Referendariat? dann solltest du diesen Artikel für Referendare lesen.

Personen, die sich in der Ausbildung zum Beamtenberuf befinden, werden als Beamte auf Widerruf (Beamten Anwärter)bezeichnet. Man unterscheidet Beamtenanwärter in der Ausbildung für den:

  • einfachen Dienst

  • mittleren Dienst

  • gehobenen Dienst

  • Referendare (in der Ausbildung für den höheren Dienst, z. B. Lehrer, Juristen)

Wichtig: In einigen Bundesländern erhalten Beamtenanwärter/Referendare keine Beihilfe mehr.

Weitere Informationen für die Krankenversicherung für Beamten Anwärter findest du bei unserem Partner der Beihilfe-Zentrale.de. Als Infoportal für Beamte findest du dort viele Informationen zur Krankenversicherung, Beihilfe, Formulare, Anträge etc.

Krankenversicherung Anwärter

Krankenversicherung Beamten Anwärter – Beamten Laufbahn

Beihilfe-Sätze auf einem Blick

Beamtin/Beamter – Beihilfesatz: 50%
Mit mind. 2 Kinder – Beihilfesatz: 70%
Kinder – Beihilfesatz 80%

Abweichungen bestehen in:

Baden-Württemberg:

Ab 2013: Verbeamte Personen und Ehepartner erhalten dauerhaft 50 % Beihilfe

Vor 2013: Verbeamte Personen erhalten ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % Beihilfe, ab drei Kindern dauerhaft 70 %

Hessen und Bremen:

Familienbezogene Bemessungssätze

Bund, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt:

Bemessungssatz in der Elternzeit auch beim ersten Kind 70 %

Sachsen:

Ab zwei Kindern seit 2012 dauerhaft 70 % Beihilfe, auch wenn Kindergeld entfällt

Leistungen der privaten Krankenversicherung

  • Arzthonorare

Viele Ärzte rechnen in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) ab. Für die meisten Patienten und Behandlungen reicht es aus, wenn die Krankenversicherung den Regelhöchstsatz (2,3-fache der GOÄ/GOZ) oder den Höchstsatz (3,5-fache) erstattet. Andere Tarife, die weniger als den Regelsatz erstatten, sind nicht zu empfehlen. Solltest Du auch Behandlungen durch Spezialisten oder Privatkliniken versichern möchtest – also das, was über die Leistungen einer gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung hinaus geht – dann solltest Du einen Tarif auswählen, der auch über dem Höchstsatz oder ohne Bezug auf die Gebührenverordnung leistet.

  • Arztwahl

Primärarzttarife (Hausarzttarife) schreiben dir vor, dass du immer zuerst einen bestimmten Arzt aufsuchen musst (i.d.R. Hausarzt). Solltest du dich direkt an einen Facharzt wenden, dann kann die Krankenversicherung ihre Leistungen kürzen. Hast du dagegen die „freie Arztwahl“ vereinbart, kannst du direkt einen Facharzt aufsuchen und unter den niedergelassenen Ärzten selbst auswählen. Möchtest du im Krankenhaus vom Chefarzt (sehr erfahren) behandelt werden, anstatt von dem diensthabenden Arzt (oftmals neue Ärzte) musst du die privatärztliche Behandlungen mitversichern. Behandlungen durch sogenannte Heilhilfsberufe wie Logopädinnen oder Physiotherapeuten sind ebenfalls nur mitversichert, wenn dies gesondert in deinem Vertrag steht.

  • Ein- oder Zweibettzimmer

Einen Krankenhausaufenthalt im Einbettzimmer- oder Zweitbettzimmer zu verbringen, ist angenehmer. So hast du deine Ruhe und musst keine Rücksicht auf andere Patienten nehmen. Du kannst in Ruhe schlafen, genießt deine Ruhe und auch unangenehme Gerüche und das Stöhnen bleibt dir erspart. Wähle daher ein Zwei- oder noch besser ein Einbettzimmer.

  • Medikamente

Hier solltest du auf mögliche Selbstbehalte oder Beschränkungen bei der Erstattung achten. Zahlungen für Medikamente sollten möglichst nicht auf Generika ( Nachahmer-Produkte) beschränkt sein.

  • Hilfsmittel

Hilfsmittel unterstützen dich, körperliche Defizite auszugleichen. Das beginnt von lebenserhaltenden Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten über sogenannte Körperersatzstücke (Prothesen, Kunstaugen) bis hin zu Rollstühlen. Aber auch orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen, Brillen, Blindenhunde oder künstliche Kehlköpfe gehören dazu.

Wer einmal auf ein Hilfsmittel angewiesen ist, möchte dieses im Ernstfall in möglichst bester Qualität erstattet bekommen. Prüfe deshalb bei allen Hilfsmitteln darauf, inwieweit diese von der Kranken-versicherung erstattet werden. Unter Umständen gibt es prozentuale oder preisliche Begrenzungen.

Einige Versicherer erstatten auch nur eine „einfache Ausführung“. Was genau als „einfache Ausführung“ gilt, wird dann erst im Leistungsfall festgelegt.

Den genauen Umfang der Leistung findest du im Hilfsmittelkatalog der Versicherung. Diesen gibt es in zwei Varianten:

  1. Der geschlossene Hilfsmittel-Katalog gibt eine festgelegte Liste an Hilfsmitteln, die erstattet werden. Diese Liste bleibt gleich – was dort nicht genannt ist, wird auch in Zukunft nicht erstattet. Dies gilt ebenfalls, wenn es das Hilfsmittel heute noch gar nicht gibt. Daher ist diese Variante nicht empfehlenswert.
  2. Der offene Hilfsmittel-Katalog gibt keine festgelegte Liste Hilfsmitteln an, die erstattet werden. Durch diese Formulierung werden in Zukunft auch technische Neuerungen bezahlt. Ein offener Katalog ist deshalb zu empfehlen.
  • Krankentagegeld (Gilt nur für Angestellte und Selbstständige)

Jeder private Krankenversicherte sollte ein Krankentagegeld mindestens analog der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, da ohne Krankentagegeld die monatlichen Kosten für Miete, Essen, Auto, Strom etc. im Krankheitsfall nicht gedeckt werden können. Für Selbstständige & Freiberufler ist dies oftmals die einzige Option, sich gegen einen vorübergehenden Verdienstausfall durch Krankheit abzusichern. Angestellte die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten sechs Wochen lang den Lohn vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Danach springt bei gesetzlich versicherten Arbeit¬nehmern die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld. Als Privatversicherter ist es deine Pflicht ein Krankentagegeld zu vereinbaren. Für Arbeitnehmer ist ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag sinnvoll. Selbstständige & Freiberufler können z.B. ab dem 7. Tag oder später ein Krankengeld vereinbaren. Je früher das Krankentagegeld bezahlt werden soll, desto preisintensiver ist es.

Zahnleistungen

Die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen der Krankenversicherungen unterscheiden zwischen:

  1. Zahnbehandlung
  2. Zahnersatz
  3. Kieferorthopädie

Zuerst solltest du auf die sogenannte Zahnstaffel achten. Diese begrenzt die Erstattungen meist in den ersten Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag (z.B. 3.000 €) – entweder für die gesamte Zeit oder pro Jahr.

Marktüblich sind bis zu fünf Jahre, doch auch längere Zeiträume sind möglich. Manchmal gilt die Zahnstaffel nur für den Zahnersatz.

Danach solltest du dir die Erstattungshöhen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz anschauen. Sehr gute Tarife übernehmen Kosten für die Zahnbehandlung zu 100% und für den Zahnersatz zwischen 80-90%.

Darüber hinaus ist es wichtig, wieviel die Krankenversicherung für Inlays und Implantate sowie Material- und Laborkosten erstattet. Viele Tarife erstatten Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur, sofern auch die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlen würde.

  • Psychotherapie

Psychotherapie ist grundsätzlich im Versicherungsumfang als medizinisch notwendig mitversichert Dies gilt sowohl in der Klinik (stationär) als auch beim Arzt (ambulant). Allerdings schränken die meisten Krankenversicherungen den Schutz ein – insbesondere bei ambulanter Psychotherapie. Empfehlenswert sind mindestens 50 Sitzungen zu versichern. Zum direkten Vergleich: Die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlt bei einer Langzeittherapie zwischen 60 und 160 Sitzungen.

Tipp: Beachte, dass der Vertrag möglichst wenige Beschränkungen enthält:

  1. Keine prozentuale Selbstbeteiligung
  2. Keine Begrenzung der Sitzungsanzahl
  3. Keine Pflicht, Behandlungen vor Beginn von der Versicherung genehmigen zu lassen

Das solltest du noch wissen: Sowohl Fachärzte als auch studierte Psychologen mit Zusatzausbildung dürfen dich psychotherapeutisch behandeln.

Das ist ein essentieller Unterschied. Während Leistungen von Ärzten in der privaten Krankenversicherung (PKV) mitversichert sind, werden Behandlung durch Psychologen nur erstattet, sofern dies ausdrücklich in Deinem Vertrag steht. Letzteres ist sehr empfehlenswert, da insbesondere im ambulanten Bereich schlicht mehr psychologische Psychotherapeuten arbeiten als Fachärzte.

  • Heilmittel

Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie sollten versichert sein. Musst Du eine dauerhafte Therapie selbst bezahlen, wird es ganz schön teuer. Beachte daher, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Therapeuten Dich behandeln dürfen. Diese Informationen findest du in den Versicherungsbedingungen.

  • Stationäre Versorgung

Die Möglichkeit einer Behandlung in Privatkliniken oder ausländischen Krankenhäusern solltet du mitversichert haben.

Viele spezialisierte Kliniken, sind sogenannte gemischte Anstalten (z.B. Herz-Zentren oder Krankenhäuser in Kurorten). D.h. diese Kliniken bieten neben normalen Kran­ken­haus­be­hand­lung­en auch Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) oder Kuren an. Normalerweise zahlt die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) nicht für die Behandlung in solchen Krankenhäusern, das musst Du gezielt mitversichern.

Solltest Du Insbesondere in einem Kurort wohnen, achte darauf dass Dein Tarif unkompliziert die Behandlung in einer gemischten Anstalt erstattet. Oftmals sind diese die einzigen Krankenhäuser vor Ort. Alle anderen sollten zumindest im Notfall solche Kliniken aufsuchen dürfen.

Einige Krankenversicherungen verlangen, dass Patienten ihren Aufenthalt im Krankenhaus innerhalb einer Frist nachmelden – sonst wird die Erstattung gekürzt. Wähle wenn die Möglichkeit besteht einen Tarif ohne Meldefrist.

  • Anschlussheilbehandlung/Kur/Reha

Üblicherweise übernimmt die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV) oder gesetzliche Unfallversicherung (GUV) die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) oder der Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt. Solltest Du als Selbstständiger dort aber nicht versichert sein, solltest Du ein besonderes Augenmerk auf diese Klausel legen. Für Angestellte ergänzt diese Klausel die Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Die Heilbehandlungen sollten vom Grundsatz her mitversichert sein. Es sollte keine Liste oder Aufzählungen von schweren oder vorab definierten Erkrankungen geben. Besonders die Definition schwerer Erkrankungen ist immer Auslegungssache. Prüfe ebenfalls, ob es Fristen gibt, innerhalb derer Du eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) antreten musst. Je nach Erkrankung kann es eine Weile dauern, bis Du fit genug für eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) bist. Die beste Variante ist, wenn im Vertrag keine Fristen festgelegt sind, sondern die Behandlung erst beginnen muss, wenn dies medizinisch wieder möglich ist.

Auch Entziehungsmaßnahmen für Suchtkranke (z.B. Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.) sind nicht automatisch mitversichert. Soll deine Krankenversicherung die Kosten übernehmen, sollte dies im Vertrag vereinbart sein. Die erste Entziehung sollte möglichst versichert sein.

  • Transport

Der Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus, sollte ebenfalls im Umfang enthalten sein. In Notfällen oder zur Erstversorgung nach einem Unfall sollten Transportkosten auch dann versichert sein, wenn Du schlussendlich nur ambulant behandelt wirst. Achte daher darauf, dass möglichst alle Transportmittel erstattet werden (z.B. ein Notfallflug mit dem Hubschrauber). Wähle darüber hinaus möglichst einen Tarif ohne Beschränkung des Transportweges, auf den nächstgelegenen Behandler oder auf Höchstbeträge. Auch Kosten für den Transport zu Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapie sollte die Krankenversicherung übernehmen.

  • Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen

Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme wie z.B. die Krebsfrüherkennung, sind auch in jeder privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich mitversichert. Einige private Tarife erstatten über gesetzliche eingeführte Programme hinaus ohne Beschränkungen.

Achte daher ggf. auch auf Alterseinschränkungen zu den Vorsorgeuntersuchungen und ob ein Leistungsverzeichnis vorhanden ist. Ein Leistungsverzeichnis führt bestimmte Untersuchungen auf, die erstattungsfähig sind. Wähle daher einen Tarif aus, der auf das Leistungsverzeichnis verzichtet. In der Praxis führt dies oftmals zu Ärger bei der Behandlung und Leistungserstattung.

Schutzimpfungen müssen hingegen gesondert in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen aufgeführt sein, damit diese erstattungsfähig sind. Der Umfang sollte mindestens den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) entsprechen.

  • Heilpraktiker

Viele Tarife auf dem Markt sehen für den Heilpraktiker nur eingeschränkte Erstattung von. In der Regel reicht bei der Erstattung von Honoraren, der Höchstbetrag der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.

  • Sehhilfen

Viele Tarife erstatten die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Laser-Behandlungen (Lasik). Beachte dennoch die Höchstgrenzen, bis zu welcher Höhe z.B. eine Brille erstattet wird und nach wie vielen Jahren du erneut Anspruch auf eine neue hast.

  • Beitragsrückerstattung

Für den Fall, dass Du keine Rechnungen einreichst innerhalb eines Jahres einreichst, kannst du eine mögliche Beitragsrückerstattung erhalten. Hier unterscheiden die Krankenversicherung zwischen:

1. Erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung:

Die Beitragsrückerstattung ist abhängig vom Erfolg (Ertragslage) des Versicherers.

2. Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Garantierte Rückerstattung):

Die Beitragsrückerstattung ist garantiert. Solltest du innerhalb von einem Jahr keine Rechnung einreichen, erhältst du z.B. zwei Monatsbeiträge auf dein Konto ausgezahlt.

Tipp: Vergleiche deine Beitragsrückerstattung mit deinen bisherigen Leistungen z. B.:

Beitragsrückerstattung = 1.200 € pro Jahr

Rechnungen für Arztbesuche und Medikamente = 300 € pro Jahr

Hier lohnt sich definitiv die Rechnungen nicht einzureichen und die Beitragsrückerstattung zu nehmen. Hier machst du unterm Strich 900 € mehr in der Tasche für den nächsten Urlaub.

  • Wechseloptionen

Bei einigen Tarifen besteht das Option, unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz zu erweitern oder die Selbstbeteiligung zu reduzieren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Dieses Option nennt sich Optionsrecht. Dieses Wechselrecht kann für Dich sinnvoll sein, wenn du Dich für den Grundschutz entscheidest (nicht empfohlen).

Vorsicht: Dieses Optionsrecht kannst Du nur in einem begrenzten Rahmen nutzen. Oftmals gibt es bestimmte Termine, Altersgrenzen oder Anlässe wie Verbeamtung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Wird der entsprechende Zeitpunkt verpasst, verfällt die Wechseloption.

  • Selbstbehalt

    Mit der Selbstbeteiligung minderst du deinen monatlichen Beitrag. Solltest du selten zum Arzt gehen, kannst Du so sparen. Um die Preise unterschiedlicher Tarife miteinander zu vergleichen, solltest Du die Selbstbeteiligung in den monatlichen Beitrag hinzuberechnen.

    Tipp: Eine hohe Selbstbeteiligung kannst Du nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung senken. Mit zunehmendem Alter ist das daher vermutlich schwieriger, lass Dich also nicht dazu verleiten, leichtfertig Tausende Euro Selbstbehalt zu vereinbaren. Spätestens im Rentenalter (Ab 67) könntest Du das wahrscheinlich bereuen.

    Für Selbstständige & Freiberufler lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung mehr als für Angestellte. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Dein Arbeitgeber profitiert von dem niedrigeren Beitrag durch den vereinbarten Selbstbehalt, beteiligt sich aber nicht an den Kosten, die Dir durch den Selbstbehalt entstehen.

  • Beitragsentlastung

Damit du im Alter Deine Beiträge senken kannst, bieten viele private Krankenversicherungen einen Beitragsentlastungsbaustein an. Du investierst in den Baustein für deine private Krankenversicherung und dieser Beitrag wird für Dich angespart. Z. B. erhältst du für 78 € monatlich eine Beitragsentlastung von 300 € im Rentenalter. Ist dein Beitrag bei Rentenbeginn bei 750 €, mindert die Krankenversicherung deinen Beitrag um 300 € auf 450 € monatlich.

  • Palliativversorgung/Hospiz

Die Erstattung von Kosten für eine Palliativ- oder Hospizversorgung (Schmerztherapie und Sterbebegleitung im Endstadium schwerer Krankheiten) sollte ebenfalls versichert sein. Einige Tarife beschränken insbesondere die Leistungen der Palliativmedizin. Mindestens eine stationäre und teilstationäre Versorgung im Hospiz sollte aber versichert sein.

  • Kindernachversicherung

Neugeborene werden ohne erneute Gesundheitsprüfung privat krankenversichert. Der Ver­si­che­rungs­schutz der Kinder darf nicht höher oder umfangreicher sein darf als der der Eltern. Solltest du dich also für einen Billigtarif mit geringen Leistungen entscheiden, bekommt Dein Kind auch nur diese Leistungen. Ein höherwertiger Versicherungsschutz ist dann nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Finanzkraft

  • Platz 1: R+V
  • Platz 2: Signal Iduna
  • Platz 3: Hanse Merkur
  • Platz 4. ARAG
  • Platz 5: Hallesche
  • Platz 6: AXA/DBV
  • Platz 7: Barmenia
  • Platz 8: Concorida
  • Platz 9: Continentale
  • Platz 10: DKV

Niedrigste Beschwerdequote

  • Platz 1. R+V
  • Platz 2. UKV
  • Platz 3. Alte Oldenburger
  • Platz 4. Signal Iduna
  • Platz 5. DKV
  • Platz 6. Hanse Merkur
  • Platz 7. Barmenia
  • Platz 8. Continentale
  • Platz 9. Nürnberger
  • Platz 10. ARAG

Vom Angebot bis zur Beantragung! #fürdichda

Wichtige Fragen für dich beantwortet

Was zahlt die Beihilfe nicht?2021-11-17T13:52:54+00:00

Grundsätzlich erstattet die Beihilfe alle wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen für notwendige Behandlungen. Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, kommt Sie also immer ins Spiel. Die bundes- und landesrechtlich geregelte Fürsorgepflicht hat jedoch Ihre Grenzen, sodass unterschiedlichste Leistungseinschränkungen je nach Beihilfeverordnung bestehen können. Bestimmte Leistungen sind je nach Bundesland in den Beihilfevorschriften ausgenommen. Dazu können gehören:

  • Medizinische Maßnahmen, die nicht aufgrund einer Erkrankung durchgeführt werden
  • Bestimmte Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, etwa Chefarztbehandlung oder ein Ein-/Zweibettzimmer
  • Ein höherwertiger Zahnersatz als normal nötig, in Form von Kronen oder Implantaten aus Keramik

Zusätzliche Lücken resultieren für Beamte dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Manche Behandlungsmethoden oder Arzneimittel sind so von der Erstattung voll oder teilweise ausgenommen. Ein Teil der Kosten muss daher selbst getragen werden. Diese Lücken schließen Sie mit speziellen Beihilfeergänzungstarifen (Bausteinen).

Was ist Beihilfe?2021-09-16T13:12:49+00:00

Der jeweilige Dienstherr trägt für Beamte und deren Familien eine gewisse soziale Verantwortung. In der Praxis ist die Beihilfe, also ein Zuschuss für die Kosten der Krankenversicherung.

Die Beihilfe ist also eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner.

Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und Ähnliches selbst aufkommen. Eine entsprechende private Krankenversicherung ist daher notwendig.

Wie beantrage ich Beihilfe?2021-09-16T13:12:36+00:00

Um Beihilfe für Ihre Krankheits-Aufwendungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer Festsetzungsstelle stellen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem jeweiligen Dienstherrn ab.

In den Beihilfestellen von Bund und Ländern erhalten Sie die notwendigen Formulare. Mittlerweile werden diese Formulare auch online bereitgestellt. Hier tragen Sie einfach alle benötigten Angaben ein und reichen den Antrag im Anschluss bei der entsprechenden Behörde ein. Wird der Antrag für Beihilfe zum ersten Mal ausgefüllt, werden von der Beihilfestelle besonders viele Informationen verlangt. Da noch keine Daten von Ihnen hinterlegt sind, müssen Sie beispielsweise Angaben über Ihren Status, Ihre Dienststelle und beihilfeberechtigte Familienmitglieder machen. So kann die Festsetzungsstelle Ihren individuellen Bemessungssatz berechnen.

 

 

Müssen Beamte privat versichert sein?2021-09-16T13:12:08+00:00

Ja. Für den Anteil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe abgedeckt ist, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung eine private Krankenversicherung abzuschließen. Nach § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz müssen beihilfeberechtigte Personen nämlich einen entsprechenden privaten Krankenversicherungsschutz abschließen und aufrechterhalten.

Einen auf den genauen Beihilfesatz abgestimmten Tarif für die verbleibenden Prozente der Krankheitskosten können alle Personen mit Beihilfeanspruch bei einer privaten Krankenkasse abschließen. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen können ebenfalls über sogenannte Beihilfeergänzungstarife abgesichert werden.

Beihilfeanspruch für Ehepartner: Wo liegt die Einkommensgrenze?2021-09-16T13:11:51+00:00

Beihilfeberechtigte erhalten auch für Ehe- und Lebenspartner eine Beihilfe für die entstehenden Krankheitskosten. Je nach Bundesland kann diese bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen betragen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweiligen Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Das sind sie in der Regel, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen ca. 20.000 Euro (2021) nicht überschreiten. Berücksichtigungsfähige Angehörige sind beispielsweise:

  • Ehepartner des Beihilfeberechtigten
  • Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gilt nicht in Bremen)

Beispiel aus der Praxis: Gemäß der Beihilfevorschrift des Bundes ist der Ehegatte berücksichtigungsfähig, wenn im zweiten Kalenderjahr vor Beihilfeantragstellung die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überschritten wurde. Soll für den Ehegatten 2021 Beihilfe beantragt werden, so werden die Einkünfte des Jahres 2019 zugrunde gelegt.

Was bedeutet freie Heilfürsorge?2021-09-16T13:11:38+00:00

Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Kostenübernahme der Gesundheitsleistungen von Beamten. Sie wird i.d.R. dann gewährt, wenn die Person in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis beschäftigt ist und die Tätigkeit besonders gefahrenbelastet ist. Die freie Heilfürsorge übernimmt im Gegensatz zu der Beihilfe 100 Prozent der Kosten von erstattungsfähigen Aufwendungen.

Freie Heilfürsorge erhalten folgende Personen: Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten andere spezifische Regelungen. Die freie Heilfürsorge wird jedoch nur den vorgenannten Personengruppen selbst gewährt – für etwaige berücksichtigungsfähige Angehörige wird weiterhin die Beihilfe entsprechend der jeweiligen Vorschrift gezahlt.

Endet die freie Heilfürsorge, wird automatisch wieder Beihilfe gewährt. Genau aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur dadurch ist schon jetzt sichergestellt, dass nach dem Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse beantragt werden kann. Ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für die Beihilfeberechtigten. Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.

Was ist eine Anwartschaft/Anwartschaftsversicherung?2021-09-16T13:11:20+00:00

Die Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist eine Option (Möglichkeit) auf eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie bietet Studenten (Lehramtsstudenten) oder Beamten eine sehr wichtige Möglichkeit, um sich vor hohen Beiträgen in der Krankenversicherung aufgrund eines Unfalles oder Krankheitsfalles zu schützen. Während dieser Option besteht kein aktiver Versicherungsschutz.

Die Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand ab, wodurch später hinzukommende Diagnosen/Krankheiten keine Auswirkungen mehr auf den Beitrag haben. Ebenfalls kann es zu keiner Ablehnung oder Rückstellung eines Antrags kommen.

Gerade für Lehramtsstudenten/-innen, die noch an der Universität sind, Polizisten, Feuerwehrbeamte, Soldaten, Zollbeamte und Beamte der Justiz ist eine Anwartschaft unverzichtbar.

Mit der Verbeamtung auf Widerruf erhalten dann Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Beamte die Beihilfe. In diesem Moment kann die Anwartschaft (Option) aktiviert und zur beihilfekonformen Krankenversicherung werden.

Bei den Beamten im Sicherheitssektor (Soldaten, Polizei, Feuerwehr, Zoll oder Justiz) wird die Anwartschaft erst mit der Pensionierung aktiviert und so zur beihilfekonformen Krankenversicherung. In der Regel wird die Anwartschaft in diesem Bereich immer in Kombination mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geführt.

Erkrankt oder verunfallt ein Beamter ohne Anwartschaftsversicherung bevor die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, ist eine Aufnahme oftmals nicht mehr oder nur mit hohen Beitragszuschlägen möglich. Mit der Anwartschaftsversicherung ist jeder angehende Beamte und Heilfürsorgeberechtigte auf der sicheren Seite.

Ratgeber

Wie erfolgt die Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung?2021-09-16T10:42:26+00:00

Als Privatpatient bekommen Sie von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker bzw. der Klinik, in der Sie behandelt wurden, eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen. Diese können Sie ganz einfach per Post oder noch bequemer digital, als Foto oder Scan einreichen. Die Krankenversicherung prüft die Rechnungen und überweist die Erstattung der versicherten Leistungen auf Ihr Bankkonto.

Was ist das Hausarztprinzip?2021-09-16T10:41:03+00:00

Was ist das Hausarztprinzip?

Neben Tarifen mit der freien Arztwahl bieten viele private Krankenkassen auch Tarife an, die das „Hausarztprinzip“ oder „Primärarztprinzip“ beinhalten. Dieses schreibt vor, dass sich der Versicherte bei einer notwendigen Behandlung zunächst in die Betreuung seines Hausarztes begeben und nicht sofort einen Facharzt aufsuchen dürfen. Dadurch sollen überflüssige Doppeluntersuchungen und die damit verbundenen Mehrkosten vermieden werden.

Hat es einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag, wenn auf die freie Arztwahl verzichtet wird?

Definitiv. Tarife die das Hausarztprinzip vereinbart haben, sind in der Regel günstiger. Die Vermeidung von ambulanten Behandlungen und der Wegfall der Facharztbetreuung führt oftmals zu einer Kostenersparnis.

Was ist eine Kindernachversicherung?2021-09-16T13:15:30+00:00

Was ist eine Kindernachversicherung?

Bei der Kindernachversicherung handelt es sich um die Aufnahme eines Neugeborenen in einen bereits bestehenden Krankenversicherungsvertrag eines Elternteils. Die Aufnahme muss dabei innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt geschehen, damit das Kind ohne eine Gesundheitsprüfung und Risikozuschlägen versichert werden kann. Oftmals reicht ein Anruf oder das Ausfüllen eines einseitigen Antrages inkl. Einreichung der Geburtsurkunde aus.

Welche Vorteile bietet die Kindernachversicherung und unter welchen Voraussetzungen ist sie möglich?

Eine Kindernachversicherung ist dann möglich, wenn der beantragte Versicherungsschutz für das Kind nicht umfassender sein soll, als der des betreffenden Elternteils und sie innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt des Kindes beantragt wird. Viele Krankenversicherer bieten ebenfalls an, dass der Versicherungsschutz für die Kinder auch höher und umfassender sein darf, als der Versicherungsschutz der Eltern. Die Kindernachversicherung bietet dabei eine ganze Reihe von Vorteilen, etwa, dass die Beiträge in der PKV für Neugeborene besonders günstig sind und in diesem Fall auch eine Gesundheitsprüfung entfällt.

 

Was ist eine Anzeigepflicht?2021-09-16T13:15:14+00:00

Was ist eine Anzeigepflicht?

Bei der Anzeigepflicht handelt es sich um die Pflicht des Versicherungsnehmers, bei einem Versicherungswechsel oder einer Neuanmeldung gegenüber der Krankenversicherung eine wahrheitsgemäße Auskunft über den eigenen Gesundheitszustand zu treffen. Die Anzeigepflicht ist in §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) niedergeschrieben.

Welche Folgen hat es, wenn ich meiner Anzeigepflicht nicht nachkomme?

Haben Sie oder eine mitversicherte Person eine Erkrankung oder Vorerkrankung vorsätzlich verschwiegen oder im Rahmen der Selbstauskunft grob fahrlässig gehandelt, dann kann der Versicherer von dem bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten. Zudem ist der der Versicherte dazu verpflichtet, alle Leistungen zurückzuzahlen, die im Rahmen des unter falschen Voraussetzungen geschlossenen Vertrags, geleistet wurden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherer den Antrag bei Kenntnis der verschwiegenen Krankheit auch wirklich abgelehnt hätte.

Was sind Altersrückstellungen?2021-09-16T13:17:11+00:00

Was sind Altersrückstellungen?

Mit den Altersrückstellungen sorgen private Krankenversicherungen dafür vor, dass für ältere Menschen in der Regel mehr Gesundheitsleistungen anfallen. In Deutschland werden Altersrückstellungen nur durch die privaten Krankenversicherer gebildet, da in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Umlageverfahren gilt, bei dem die durch Beiträge aufgebrachten Mittel unmittelbar in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen umgelegt werden.

Wie hoch müssen die Rückstellungen sein und sind sie vorgeschrieben?

Seit dem 1. Januar 2000 gilt die sogenannte 10-Prozent-Regel. Diese Regel schreibt den privaten Krankenversicherern gesetzlich vor, bei Neuverträgen für Versicherte im Alter zwischen 22 und 61 Jahren mindestens zehn Prozent auf jede monatlich gezahlte Versicherungsprämie einzukalkulieren. Darüber hinaus steht es privaten Krankenversicherern frei, auch deutlich höhere Aufschläge zu erheben. Zum Beispiel dann, wenn ein Neuvertrag erst im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen wird und dadurch weniger Zeit für die Rücklagenbildung verbleibt.

Können Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere PKV mitgenommen werden?

Wechseln Sie innerhalb einer Versicherungsgesellschaft in einen neuen Tarif, dann bleiben Ihre aufgebauten Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, zu einem anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln, dann ist mit einem Verlust zu rechnen. Die Versicherungen sind in diesem Fall nur dazu verpflichtet, die Altersrückstellungen auf Grundlage des Basistarifs zu übergeben.

Was ist eine Beitragsrückerstattung?2021-09-16T13:15:56+00:00

Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Die Beitragsrückerstattung bezeichnet die Rückerstattung von bereits gezahlten Versicherungsbeträgen an den Versicherten. Zu unterscheiden ist hier zwischen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, bei der die Frage, ob eine Rückzahlung geleistet wird, maßgeblich vom wirtschaftlichen Erfolg der Versicherung abhängt, und der erfolgsunabhängigen oder garantierten Beitragsrückerstattung.

Unter welchen Voraussetzungen wird ein Beitrag zurückerstattet?

Die Beitragsrückerstattung wird in der Regal dann ausgezahlt, wenn der Versicherte über ein ganzes Versicherungsjahr keinerlei Rechnungen bei der privaten Krankenkasse eingereicht hat – also die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen hat.

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