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Die Private Krankenversicherung bietet Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderung die Möglichkeit, zu Beginn ihrer Laufbahn einen erleichterten Zugang an.

Hier bekommst Du weitere Informationen zu der Öffnungsklausel!

Einige Bundesländer bieten ihren Neubeamten mit der pauschalen Beihilfe seit Kurzem eine Art Arbeitgeberzuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung an.

Damit steht den künftigen Staatsdienern neben der klassischen Absicherung aus individueller Beihilfe und Privater Krankenversicherung eine zusätzliche Option offen. Weil die Entscheidung für die neue Variante unwiderruflich ist, sollten sich Neubeamte gründlich über beide Alternativen informieren und für sich die zentralen Fragen rechtzeitig klären:

Soll ich mich als Beamter gesetzlich oder privat versichern?

Welche Krankenversicherung bietet mir die besten Leistungen? Wie hoch sind die Beiträge in der Krankenversicherung – gerade auch im Alter? Soll ich mich als Beamter gesetzlich oder privat versichern? Wir haben die zentralen Punkte beider Alternativen zusammengefasst. Die Gegenüberstellung bietet den neuen Beamten bei der Wahl ihrer Krankenversicherung eine wertvolle Entscheidungshilfe.

Beide Optionen stehen übrigens allen neuen Beamten schon ab der Ausbildung offen. Auch wer Vorerkrankungen oder Behinderungen mitbringt, kann sich nämlich privat versichern. Das garantiert die Öffnungsaktion der PKV.

Hier bekommst Du weitere Informationen zu der pauschalen Beihilfe!

Der Familienzuschlag ist der familienbezogene Bestandteil innerhalb der Besoldung.

Stufe 1: Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte

Stufe 2: Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte und Kinder) und wird als soziale Komponente zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt.

Die Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder. Zum Teil wurde der Familienzuschlag im Bereich der Länder erheblich umstrukturiert, indem z. B. der sogenannte Verheiratetenzuschlag zugunsten des sogenannten Kinderzuschlages aufgegeben wurde.

Die Höhe der jeweiligen Familienzuschläge beim Bund und in den Bundesländern können den jeweiligen Besoldungstabellen entnommen werden.

In einigen Bundesländern gibt es eine sogenannte Kostendämpfungspauschale. Dabei handelt es sich um eine Selbstbehalt der Beamten.

Das bedeutet: Erst, wenn ein Beamter eine festgelegte Summe aus eigener Tasche bezahlt hat, erstattet der Dienstherr Beihilfe.

Die Kostendämpfungs­pauschale ist ein Nachteil für Beamte. Sie liegt zwischen 20 und 770 EUR.

Hier erfährst Du, ob Du von der Kostendämpfungspauschale betroffen bist!

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