Als Heilpraktiker ist es essenziell, sich umfassend abzusichern – nicht nur zum Schutz der eigenen Gesundheit, sondern auch zum Schutz der Patienten. Eine private Krankenversicherung kann dabei ein wichtiger Baustein sein. Sie bietet in vielen Fällen einen besseren Versicherungsschutz als die gesetzliche Krankenversicherung und kann darüber hinaus steuerliche Vorteile bringen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine private Krankenversicherung für Heilpraktiker sinnvoll sein kann, worauf Sie bei der Wahl des richtigen Tarifs achten sollten und wie sich der Abschluss steuerlich auswirken kann.

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Warum eine private Krankenversicherung für Heilpraktiker?

Heilpraktiker sind als Angehörige eines freien Heilberufs zwar grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Kasse bietet im Vergleich zur privaten Krankenversicherung in einigen Bereichen jedoch deutlich weniger Leistungen.

Ein wichtiger Punkt ist dabei die Abdeckung von alternativen Heilmethoden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für Behandlungen wie Homöopathie, Akupunktur oder Naturheilverfahren. Als Heilpraktiker, der diese Methoden in seiner Praxis anwendet, bleiben diese Kosten also in vielen Fällen an Ihnen hängen. Eine private Krankenversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz kann diese Lücke schließen.

Darüber hinaus bietet eine private Krankenversicherung im Krankheitsfall oft einen besseren Service, kürzere Wartezeiten und die Möglichkeit, selbst den Arzt oder das Krankenhaus auszuwählen. Viele Privatversicherte profitieren auch von einer gehobenen Ausstattung im Krankenhaus, etwa in Form von Einzelzimmern.

Auch wenn der monatliche Beitrag einer privaten Krankenversicherung in der Regel höher ist als in der gesetzlichen, können sich die zusätzlichen Leistungen langfristig durchaus rechnen – vor allem dann, wenn man als Heilpraktiker häufig selbst für die Behandlungskosten aufkommen muss.

Was ist bei der Wahl des richtigen Tarifs für eine Private Krankenversicherung für Heilpraktiker zu beachten?

Bevor man sich für einen bestimmten Tarif einer privaten Krankenversicherung entscheidet, sollte man sich genau ansehen, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Wichtige Aspekte sind dabei:

Ambulante Versorgung: Hier sollte der Tarif eine möglichst umfassende Kostenübernahme für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Naturheilkunde oder Akupunktur vorsehen. Viele private Krankenversicherungen bieten spezielle Tarife für Heilpraktiker an, die diesem Bedarf Rechnung tragen.

Stationäre Versorgung: Achten Sie darauf, dass der Tarif eine Kostenübernahme für Einzelzimmer im Krankenhaus vorsieht. Auch die Übernahme von Wahlleistungen wie einer besseren Verpflegung oder einer komfortableren Ausstattung können für Sie als Heilpraktiker sinnvoll sein.

Zahnbehandlung: Da Zahnbehandlungen in der Regel mit hohen Eigenkosten verbunden sind, sollten Sie einen Tarif wählen, der hier einen guten Versicherungsschutz bietet. Viele Tarife sehen etwa eine Übernahme von 80% oder 90% der Behandlungskosten vor.

Auslandskrankenversicherung: Als Heilpraktiker sind Sie möglicherweise auch im Ausland tätig. Deshalb sollte Ihr Krankenversicherungsschutz auch im Ausland greifen – am besten ohne zeitliche Beschränkung.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich bei der Wahl des Tarifs beraten zu lassen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann Ihnen dabei helfen, den für Ihre individuellen Bedürfnisse am besten geeigneten Tarif zu finden.

Steuerliche Aspekte für die private Krankenversicherung für Heilpraktiker

Neben den Leistungen der Versicherung selbst spielen auch steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Als Heilpraktiker können Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nämlich als Betriebsausgaben geltend machen.

Das bedeutet, dass Sie die Beiträge von Ihren Einkünften abziehen können, bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Dadurch reduziert sich Ihre zu versteuernde Summe und somit auch Ihre Steuerlast.

Allerdings gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten: Nur die Beiträge für den versicherten Personenkreis (also Sie selbst und ggf. Ihre Familie) können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beiträge für eine private Pflegeversicherung sind ebenfalls absetzbar.

Darüber hinaus gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich angepasst wird. Nur Beiträge bis zur Höhe dieser Grenze können steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2023 liegt die Grenze bei 4.852,50 Euro pro Jahr bzw. 404,38 Euro pro Monat.

Um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung korrekt als Betriebsausgaben absetzen zu können, ist es wichtig, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag sauber vom Privatbereich trennen. Dazu sollten Sie den Vertrag auf den Namen Ihrer Praxis oder Ihres Unternehmens abschließen.

Fazit private Krankenversicherung für Heilpraktiker

Für Heilpraktiker kann eine private Krankenversicherung in vielerlei Hinsicht sinnvoll sein. Sie bietet einen besseren Versicherungsschutz als die gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere im Bereich der alternativen Heilmethoden. Darüber hinaus können die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Bei der Wahl des richtigen Tarifs sollten Sie allerdings genau darauf achten, dass dieser Ihre individuellen Bedürfnisse als Heilpraktiker bestmöglich abdeckt. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann Ihnen dabei helfen, den optimalen Versicherungsschutz zu finden.

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