Wechsel als Arbeitnehmer

Von der gesetzlichen- in die Private Krankenversicherung

Erhöht sich Ihr Einkommen im Laufe bzw. zum Ende des Jahres und überschreiten Sie die Versicherungspflichtgrenze von 64.350 € (2021), können Sie zum 01.01. in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Von einer privaten zu einer anderen privaten Krankenversicherung

Möchten Sie von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen wechseln, müssen Sie die Mindestvertragsdauer von jeweils 2 Jahren beachten. Erst dann ist ein „ordentlicher Wechsel“ möglich.

Erhöht die private Krankenkasse Ihre Beiträge können Sie auch zum Ende des Versicherungs-/ Kalenderjahres auch während der 2 Jahre (Mindestvertragsdauer) wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate.

 

Wechsel als Selbstständiger oder Freiberufler

Von der gesetzlichen- in die Private Krankenversicherung

Zu Beginn einer selbstständigen- oder einer freiberuflichen Tätigkeit sind Sie ggf. freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sie können sich gleich zu Beginn Ihrer Tätigkeit private krankenversichern oder alternativ zum Ablauf des übernächsten Monats.

 

Von einer privaten zu einer anderen privaten Krankenversicherung

Möchten Sie von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen wechseln, müssen Sie die Mindestvertragsdauer von jeweils 2 Jahren beachten. Erst dann ist ein „ordentlicher Wechsel“ möglich.

Erhöht die private Krankenkasse Ihre Beiträge können Sie auch zum Ende des Versicherungs-/ Kalenderjahres auch während der 2 Jahre (Mindestvertragsdauer) wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt hier 3 Monate.

 

Nachfolge-Krankenversicherungsnachweis als Voraussetzung

Um Ihre gesetzliche oder Ihre derzeit bestehende private Krankenversicherung zu kündigen, müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist den Nachweis erbringen, dass Sie bereits eine Nachfolgekrankenversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen beantragt und abgeschlossen haben. Nur dann wird Ihre Kündigung auch wirksam.