So wechseln Sie als Student

Als Student, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Studienbeginn direkt in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Möchten Sie zunächst lieber bis zum Ende Ihres 25. Lebensjahres eine kostenlose gesetzliche Familienversicherung weiternutzen, haben Sie in den drei Monaten danach erneut die Gelegenheit, sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Auch wenn dann grundsätzlich mit dem 30. Lebensjahr Ihre Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet, steht Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung mit ihren dann oft günstigeren Beiträgen offen.

So wechseln Sie als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer können Sie nur dann in von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Ihr regelmäßiges jährliches Bruttoeinkommen (inkl. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zuschläge etc.) über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 64.350 € (2021) liegt – aber nur, wenn das voraussichtliche Jahreseinkommen im Jahr darauf über der neuen Grenze liegt. Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) l ist dann zum 1. Januar des Folgejahres möglich.

So wechseln Sie als Berufseinsteiger

Berufseinsteiger können als Arbeitnehmer bei einem ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 64.350 € (2021) sofort in die privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln.

So wechseln Sie als Selbstständiger oder Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzung von der gesetzlichen (GKV)  in die private Krankenversicherung (PKV)  wechseln. Hier gilt, anders als bei Arbeitnehmern, keine Einkommensgrenze.

So wechseln Sie als Beamtenanwärter oder Beamter

Auch als Beamtenanwärter oder Beamter haben Sie jederzeit die Möglichkeit, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln – was in der Regel die bessere Lösung ist. Die Beiträge fallen durch die Beihilfeberechtigung und den damit nur prozentual anteiligen Versicherungsbedarf sehr moderat aus.