Bescheinigt dir dein Arzt, dass du nicht mehr „vorübergehend arbeitsunfähig“ bist, sondern “ dauerhaft arbeitsunfähig“, dann stellt die Krankenversicherung (ob gesetzlich oder privat versichert), dass Krankengeld ein. Das bedeutet für Dich, du erhältst kein Geld mehr und verlierst deine Lebensgrundlage.