Was sind Altersrückstellungen?

Mit den Altersrückstellungen sorgen private Krankenversicherungen dafür vor, dass für ältere Menschen in der Regel mehr Gesundheitsleistungen anfallen. In Deutschland werden Altersrückstellungen nur durch die privaten Krankenversicherer gebildet, da in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Umlageverfahren gilt, bei dem die durch Beiträge aufgebrachten Mittel unmittelbar in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen umgelegt werden.

Wie hoch müssen die Rückstellungen sein und sind sie vorgeschrieben?

Seit dem 1. Januar 2000 gilt die sogenannte 10-Prozent-Regel. Diese Regel schreibt den privaten Krankenversicherern gesetzlich vor, bei Neuverträgen für Versicherte im Alter zwischen 22 und 61 Jahren mindestens zehn Prozent auf jede monatlich gezahlte Versicherungsprämie einzukalkulieren. Darüber hinaus steht es privaten Krankenversicherern frei, auch deutlich höhere Aufschläge zu erheben. Zum Beispiel dann, wenn ein Neuvertrag erst im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen wird und dadurch weniger Zeit für die Rücklagenbildung verbleibt.

Können Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere PKV mitgenommen werden?

Wechseln Sie innerhalb einer Versicherungsgesellschaft in einen neuen Tarif, dann bleiben Ihre aufgebauten Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, zu einem anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln, dann ist mit einem Verlust zu rechnen. Die Versicherungen sind in diesem Fall nur dazu verpflichtet, die Altersrückstellungen auf Grundlage des Basistarifs zu übergeben.