Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Die Beitragsrückerstattung bezeichnet die Rückerstattung von bereits gezahlten Versicherungsbeträgen an den Versicherten. Zu unterscheiden ist hier zwischen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, bei der die Frage, ob eine Rückzahlung geleistet wird, maßgeblich vom wirtschaftlichen Erfolg der Versicherung abhängt, und der erfolgsunabhängigen oder garantierten Beitragsrückerstattung.

Unter welchen Voraussetzungen wird ein Beitrag zurückerstattet?

Die Beitragsrückerstattung wird in der Regal dann ausgezahlt, wenn der Versicherte über ein ganzes Versicherungsjahr keinerlei Rechnungen bei der privaten Krankenkasse eingereicht hat – also die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen hat.