Die Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist eine Option (Möglichkeit) auf eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie bietet Studenten (Lehramtsstudenten) oder Beamten eine sehr wichtige Möglichkeit, um sich vor hohen Beiträgen in der Krankenversicherung aufgrund eines Unfalles oder Krankheitsfalles zu schützen. Während dieser Option besteht kein aktiver Versicherungsschutz.

Die Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand ab, wodurch später hinzukommende Diagnosen/Krankheiten keine Auswirkungen mehr auf den Beitrag haben. Ebenfalls kann es zu keiner Ablehnung oder Rückstellung eines Antrags kommen.

Gerade für Lehramtsstudenten/-innen, die noch an der Universität sind, Polizisten, Feuerwehrbeamte, Soldaten, Zollbeamte und Beamte der Justiz ist eine Anwartschaft unverzichtbar.

Mit der Verbeamtung auf Widerruf erhalten dann Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Beamte die Beihilfe. In diesem Moment kann die Anwartschaft (Option) aktiviert und zur beihilfekonformen Krankenversicherung werden.

Bei den Beamten im Sicherheitssektor (Soldaten, Polizei, Feuerwehr, Zoll oder Justiz) wird die Anwartschaft erst mit der Pensionierung aktiviert und so zur beihilfekonformen Krankenversicherung. In der Regel wird die Anwartschaft in diesem Bereich immer in Kombination mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geführt.

Erkrankt oder verunfallt ein Beamter ohne Anwartschaftsversicherung bevor die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, ist eine Aufnahme oftmals nicht mehr oder nur mit hohen Beitragszuschlägen möglich. Mit der Anwartschaftsversicherung ist jeder angehende Beamte und Heilfürsorgeberechtigte auf der sicheren Seite.