Die gesetzliche- (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Einer der wesentlichsten Unterschiede ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen festgelegt sind. In der privaten Krankenversicherung (PKV), sind die Leistungen frei wählbar (je nach Tarif).

Gesetzliche Krankenversicherung

Ein großer Teil der Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abdeckt, sind gesetzlich vorgeschrieben und (bis auf wenige Ausnahmen) nicht individuell zu gestalten – Sie erhalten also nur eine sogenannte Grundversorgung. Diese ist teils sehr lückenhaft, zudem gibt es viele Leistungen, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird wie z.b. bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Medikamenten, Zahnersatz etc. Auch wenn es um Ihre Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf Ihre Arzt- oder Krankenhauswahl geht, sind Sie stark eingeschränkt, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Oftmals liegen Sie mit mehreren Patienten im gleichen Zimmer – Sie denken sich jetzt vermutlich: „Da gibt es doch schlimmeres!“

Wenn die anderen Patienten oder Besucher der Patienten sehr laut sind (Besuch, stöhnen vor Schmerzen, Schnarchen, Husten) oder unangenehme Gerüche ausstrahlen (was oftmals der Fall), dann freuen Sie sich über ihr privates Einzelzimmer. Dort haben Sie Ihre Ruhe und kommen schneller wieder auf die Beine.

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz dazu haben Sie als privat versicherte Person die Auswahl zwischen unterschiedlichen Tarifvarianten. So können Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung genau die Leistungsmerkmale absichern, die Ihnen wichtig sind. Sie haben die dann beispielsweise die Möglichkeit, den Facharzt (Spezialisten) selbst zu wählen, von dem sie behandelt werden möchten oder bei einem Krankenhausaufenthalt eine Chefarztbehandlung und ein Einzel- oder Zweibettzimmer in Anspruch zu nehmen.