Was ist das Hausarztprinzip?

Neben Tarifen mit der freien Arztwahl bieten viele private Krankenkassen auch Tarife an, die das „Hausarztprinzip“ oder „Primärarztprinzip“ beinhalten. Dieses schreibt vor, dass sich der Versicherte bei einer notwendigen Behandlung zunächst in die Betreuung seines Hausarztes begeben und nicht sofort einen Facharzt aufsuchen dürfen. Dadurch sollen überflüssige Doppeluntersuchungen und die damit verbundenen Mehrkosten vermieden werden.

Hat es einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag, wenn auf die freie Arztwahl verzichtet wird?

Definitiv. Tarife die das Hausarztprinzip vereinbart haben, sind in der Regel günstiger. Die Vermeidung von ambulanten Behandlungen und der Wegfall der Facharztbetreuung führt oftmals zu einer Kostenersparnis.