Besteht eine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung?

Ja, seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die sogenannte Allgemeine Versicherungspflicht. Jeder deutsche Bundesbürger ist dazu verpflichtet, sich mithilfe einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abzusichern.

Auf welcher Grundlage wird entschieden, ob man sich gesetzlich oder privat versichert?

Ob eine Aufnahme in eine private Krankenversicherung möglich ist oder ob eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, entscheidet sich über das Jahreseinkommen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind in Deutschland alle Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von weniger als 64.350 Euro (2021) dazu verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Beamte, Selbstständige und Studenten sowie Angestellte mit einem höheren Jahreseinkommen können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Was passiert, wenn man der Versicherungspflicht nicht nachkommt?

Haben Sie gegen die Allgemeine Versicherungspflicht verstoßen, dann werden Sie nicht direkt bestraft. Sie müssen allerdings für den Zeitraum, in dem Sie nicht versichert waren, selbstverständlich alle Versicherungsbeiträge nachzahlen. Dazu kommen oft auch hohe Säumniszuschläge.