Private Krankenversicherung für Ehepartner

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind Ehepartner und Kinder im Rahmen einer „Familienversicherung“ in den meisten Fällen kostenlos mitversichert. Ehepartner können nur dann zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen, d.h.

  • in einem Angestelltenverhältnis mit einem Bruttojahresgehalt von über 64.350 € (2021,
  • Selbstständig oder freiberuflich tätig sind,
  • Beamte auf Widerruf (Anwärter), Probe oder auf Lebenszeit sind,
  • gerade ein Studium begonnen haben oder
  • generell nicht gesetzlich pflichtversichert sind.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge für den Ehepartner oder die Ehepartnerin hängt dabei vom Eintrittsalter, dem aktuellen Gesundheitszustand und den vereinbarten Leistungen ab.

Private Krankenversicherung für Kinder

Kinder können privat krankenversichert werden, wenn für sie die beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich ist:

  • Kinder sind je nach Tarif privat deutlich besser abgesichert als durch die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Die Beiträge für die Kinderversicherung sind im Markt preiswerter und liegen je nach Leistungsumfang sogar deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Zudem sind die Beiträge für eine Kinderversicherung steuerlich absetzbar.

 

Sobald Ihre privat versicherten Kinder eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, werden sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr privat krankenversichert. Ihre Kinder können jedoch zu Beginn Ihres Studiums oder mit dem Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht selbst entscheiden, ob sie sich erneut privat krankenversichern möchten.