Beihilfeberechtigte erhalten auch für Ehe- und Lebenspartner eine Beihilfe für die entstehenden Krankheitskosten. Je nach Bundesland kann diese bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen betragen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweiligen Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Das sind sie in der Regel, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen ca. 20.000 Euro (2021) nicht überschreiten. Berücksichtigungsfähige Angehörige sind beispielsweise:

  • Ehepartner des Beihilfeberechtigten
  • Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gilt nicht in Bremen)

Beispiel aus der Praxis: Gemäß der Beihilfevorschrift des Bundes ist der Ehegatte berücksichtigungsfähig, wenn im zweiten Kalenderjahr vor Beihilfeantragstellung die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überschritten wurde. Soll für den Ehegatten 2021 Beihilfe beantragt werden, so werden die Einkünfte des Jahres 2019 zugrunde gelegt.