Dezember 2, 2022

Private Krankenversicherung ab wann

Private Krankenversicherung ab wann

Private Krankenversicherung ab wann? Versicherungspflicht

Die meisten Menschen fragen sich: Private Krankenversicherung ab wann? Lesen Sie diesen kurzen Artikel und erhalten Sie die Antwort auf Ihre Frage: Private Krankenversicherung ab wann.

Gemäß § 192 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), ist jede Person mit Wohnsitz im Inland verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Kostenerstattung muss mindestens die ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen und und max. eine Selbstbeteiligung von 5.000 € beinhalten.

Private Krankenversicherung ab wann? Wer darf wechseln?

In die private Krankenversicherung können gem. dem Sozialgesetzbuch V, alle Personen wechseln die nach § 6 SGB V als „Versicherungsfrei“ gelten.

Arbeiter und Angestellte – Private Krankenversicherung ab wann?

Private Krankenversicherung an wann

Arbeiter und Angestellte die regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdienen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 64.350 € im Jahr bzw. 5.362,50 € im Monat, für das Jahr 2022. Für das Jahr 2023 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 66.600 € im Jahr bzw. 5.500 € im Monat angehoben. Seit dem 01.01.2011 müssen alle höherverdienenden Arbeitnehmer nicht mehr drei Jahre lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit gem. § 6 SGB V, ist die vorausschauende Betrachtung anzuwenden. Weitere Informationen zum Thema private Krankenversicherung Angestellte findest du hier.

Beispiel 1: Verdienst liegt über der Versicherungspflichtgrenze

Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2022 einen Verdienst von 5.450 € (65.400 € p.a.). Das Einkommen liegt somit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahrs 2022 (64.350 €). Wenn vorausschauend das Gehalt gleich bleibt bzw. steigt, dann kann er zum 01.01.2023 in die private Krankenversicherung wechseln.

Beispiel 2: Gehaltserhöhung im laufenden Jahr

Ein Arbeitnehmer hat bis zu 30.11.2022 einen Verdienst von 4.450 € monatlich (53.400 € p.a.). Zum 01.12.2022 erhält er eine Gehaltserhöhung und verdient danach 5.500 € (66.660 € p.a.) Das Einkommen liegt somit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahrs 2022 (64.350 €). Wenn vorausschauend das Gehalt gleich bleibt bzw. steigt, dann kann er zum 01.01.2023 in die private Krankenversicherung wechseln.

Beispiel 3: Arbeitgeberwechsel

Ein Arbeitnehmer hat bis zu 30.11.2022 einen Verdienst von 4.450 € monatlich (53.400 € p.a.). Zum 01.12.2022 wechselt er den Arbeitgeber und verdient danach 5.500 € (66.660 € p.a.) Das Einkommen liegt somit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahrs 2022 (64.350 €). Wenn vorausschauend das Gehalt gleich bleibt bzw. steigt, dann kann er zum 01.01.2023 in die private Krankenversicherung wechseln.

Selbstständige & Freiberufler – Private Krankenversicherung ab wann?

Private Krankenversicherung an wann
  • Selbstständige, Handwerker, GmbH-Geschäftsführer, etc.

  • Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Aktuare etc.)

Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund Ihrer Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, d. h. sind können in die private Krankenversicherung wechseln. Sie können in der gesetzlichen Krankenversicherung nur als freiwilliges Mitglied versichert bleiben, wenn sie unmittelbar vor ihrer Selbständigkeit oder Freiberuflichen-Tätigkeit, dort versichert waren. Die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann ohne die Erfüllung von Vorversicherungszeiten und ohne ausdrückliche Zustimmung begründet werden. Diese Art von Versicherung wird als „obligatorische Anschlussversicherung“ bezeichnet.

Darüber muss Sie ihre derzeitige Krankenkasse informieren. Sie haben nach Erhalt des Schreibens, 2 Wochen Zeit, Ihren Austritt zu erklären. Den Nachweis über eine private Krankenversicherung kann nachgereicht werden. Versäumen Sie den Austritt innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens, so gilt die ganz normale Kündigungsfrist. Diese ist zum Ablauf des übernächsten Monats (2 Monate, zum Monatsende). Weiter Information zum Thema private Krankenversicherung Selbständige bzw. private Krankenversicherung Freiberufler hier.

Beispiel: Beginn der Selbstständigkeit/Freiberuflichen-Tätigkeit

Beginn zum 01.01.2023 und gleichzeitige Information an die Krankenkasse. Erhalt des Schreibens der Krankenkasse am 15.01.2023. Sie haben 2 Wochen bis zum 29.01.2023 Zeit, Ihren Austritt zu erklären und in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit

Krankenversicherung Richter

Beamte, Richter und Soldaten auf Zeit sind gemäß § 6 SGB V unter die Versicherungsfreiheit und können in die private Krankenversicherung Beamte wechseln. Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Beamte erhältst du bei unserem Partner der Beihilfe-Zentrale.de.

Studenten

Studenten können sich bei Beginn Ihres Studiums gemäß § 8 SGB V, von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie können danach in die private Krankenversicherung wechseln. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungsplicht (Aufnahme des Studiums) bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit dem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind, sonst gilt der Beginn des Kalendermonats, an dem der Antrag gestellt wurde. Die beantragte Befreiung kann nicht widerrufen werden. Ein Wechsel kann erst bei Statuswechsel z. B. der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, erfolgen.

Siehe Dir jetzt unser Video zur privaten Krankenversicherung an & erfahre die wichtigsten Insidertipps!

Du bist angestellt? Hier geht es zur privaten Krankenversicherung Angestellte.

Du bist selbstständig? Hier geht es zur privaten Krankenversicherung Selbständige.

Du bist Beamter? Hier geht es zur privaten Krankenversicherung für Beamte.

Du möchtest als Beamter mehr Informationen zur privaten Krankenversicherung? Die Experten von Beihilfe-Zentrale.de helfen dir gerne weiter! Klicke dafür hier auf diesen Link.

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